§. 59. Gebrauch der Adiective.
1. Die Adiective haben mit dem Nennworte einerlei Geschlecht, Numerus und Casus; z.B. de stervende onschuld – het onzekere geluk.
2. Die Adiective können nicht als Adverben gebraucht werden, da diese sich auf das Zeitwort beziehen und nicht declinirt werden, jene aber auf das Nennwort Bezug haben.
3. Da bei zusammengesetzten Nennwörtern das Geschlecht immer der zweiten Hälfte folgt, so muß auch das Adiectiv sowohl, als der Artikel mit dieser letzten Hälfte einerlei Geschlecht haben. Man sagt also: eene naarstige dienstmagd – de zorgvuldige huisvader – een krachtig hulpmiddel u.s.w.
4. Es ist also eigentlich unrichtig, wenn man schreibt: een zijden kousenwever, denn dies heißt ein Strumpfweber von Seide. Indeß ist diese Schreibart