Archives ou correspondance inédite de la maison d'Orange-Nassau (première série). Tome VIII 1581-1584
(1847)–G. Groen van Prinsterer– AuteursrechtvrijLettre MCXXXVII.
| |
[pagina 272]
| |
Ga naar margenoot+betregt, gefluecht .... mit ferner ahnzeige es hetten seine G., des geschuetzes halbenn, weder mit dem Truchseszenn, noch E.G., im geringsten nicht zu schaffen, sondern allein mit Herzog Casimirn, mit deme es seine G. auch dermaszen wolten ausführen, wie solches seiner G. ehr und reputation erfördern werde. Derentwegen dan auch seine G. bishero auff E.G. schreiben nicht antwortten noch sich ercleren wollen. Da aber E.G. je zu seiner G. lusten hetten, solten sie es mit derselben zu thun haben und wolte E.G. altzeitt gewachszen sein. Item, man wisze wohl das E.G. Hertzog Casimirum in diesz spiel gefhueret, hernacher aber ire F.G. stecken laszen, der hautt geförchtet, und nicht mitt zu feltt gezogenn. Item, wisze man wohl wie E.G. für zwantzig jahrenn bey dem Hern Printzen gehandlet haben. Item, Es sey kein billicher vorschlag, dasz seine G. das geschuetzs solte in 's freie feltt fhueren und hernacher die partheien darüber zusamen laszen. Narren seien auch leuthe, aber nicht so witzig als andere leuthe; Welch wortt narren seine G. dan zum offtermahlen wiederholet. Item, Es sey Geldrischer glaube. Item, seine G. geben nichts auff E.G. warnung oder bedrawung (wiewohl doch von mir im geringsten keiner bedrawung gedacht worden), dan es sey doch keine machtt oder nachdruck dahinder, wie man dan daszelb auch jetzo mit Grave Herman von Wiedt erfahren, in deme das man denselben so gahr habe stecken laszenn. Item, seine G. begeren von E.G. keine wahrnung, in gleichem solten auch E.G. keiner warnung von seiner G. sich getrösten. | |
[pagina 273]
| |
Ga naar margenoot+Item, man wisze wohl welcher gestalt E.G. understanden haben die Freistellung auff den Stifften einzufhueren. Item, E.G. brechten viele ding auff's papier, weren auch ursach daran das die Graven contribuiren mueszen, also das der einer thausent, der ander mehr oder weniger erlegt habe, und sey nicht redlich gehandlet. Als ich nhun hierauff geantwort das ich solche harte redenn von E.G. nicht hören könte, noch auch bey E.G. trewlich handlete da ich dieselbe also stilschweigendt solte passiren laszenn und derhalben hienweg gehen wollen, haben seine G. mich wieder ernstlich zu sich geruffen, und balt darnach, als ich abermals umb meinen abschiedt gebetten, gesagt, man werde mich also nicht hinziehen laszen dan ich keyn geleydt mit mir gebracht hette; solte mich hierin, wie die Spanische, vorgesehenn haben, welche auch ein beszerer antwort bekommen hetten. Wiewohl nhun, genediger Herr, seine des von Seyns G. sich vernehmen Iaszen, dasz sie solche ding nicht aller dings ausz'm drunck redeten, sondern auch wohl auff ein andere zeitt sagen wolten, mit ferner anzeige, dasz ich nicht so khuen were E.G. daszelb zu vermelden; so hab ich's doch gentzlich darfür gehalten das dieszes alles mehr ausz einem miszverstandt geschehe und Seine G. etwann sonsten von andern erzürnet worden, und vieleicht auch etwas moegten gedruncken haben, als das es seine G. zue verweisz und nachtheil E.G., Gott lob, wohlherbrachten guten nahmens, ehr und reputation gemeint..... Datum Dillenberg, den 22n Novembris, Ao 83. E.G. undertheniger dhiener, Philips Engell. |