Archives ou correspondance inédite de la maison d'Orange-Nassau (première série). Tome VII 1579-1581
(1839)–G. Groen van Prinsterer– AuteursrechtvrijLettre MXXIV.
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Ga naar margenoot+ferner Seine göttlich gnadt auf beiden seiden was selig ist zu sel und leib.... Ich wünsche E.L. ein gelückseliges neues jar und es verlanget mich von hertz gar sehr das ich wieder ein mal zu F.L. kom: mich dünck ich bin in zweien jeren nicht bei E.L. geweissen... Kassel, 20 Febr. E.L. gehorssame und dinstwillige dochter, bist in meinem dot, Juliana, Freulein zu Nassaw Catzenelnbogen. La Lettre si pressante du Prince d'Orange (p. 453) demandoit une réponse détaillée et catégorique. Le Comte la donne, dans une espèce de Mémoire, que nous supposons envoyé en avril (voyez la lettre du Pr. d'Or. du 20 juin). | |
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Ga naar margenoot+wolle, sondern auch, ohn verletzung seiner ehren und gründtlichs verderben sein selbst und seiner angehörigen, leisten könne; dan vermöge göttlicher lehr, auch aller beschriebener recht und natürlichen billigkeit, keins angemuth werden soll sich eins andern wolfarth halben, mit seinen verderblichen schaden, unmügliche ding zu underwinden, oder auch andere, mehr dan sich, selbst und seine angehörige, zu lieben. So viel aber die bey wehrender Niderlendischen unruhe verlaufene sachen und handlung betreffen thut, wirdt E.G. mir und meinen verstorbenen Brüdern seligen, meins verhoffens, genuksam zeugnüs zu geben wissen, obwohl wir weniger thun haben können dan wir zu thun geneigt gewesen seint, das gleichwohl, ohn rhum zu melden, wir, von anfangk der entstandenen Niderlendischen verfolgung und daraus erwachsener unruhe, alles was zu abwendung der vorstehender gefahr vordreglich befunden worden ist, mit rath und that treulich geleist, und nicht allein E.G., aus schuldiger natürlicher pflicht, vor Ihre person, alle mügliche hülf und beistandt erzeigt, sondern auch, und zwar vielmehr, unser euserst vermögen zu gebürlicher ausfhürung der gemeinen sachen, gut williglich angewendt, und dardurch uns und unsern nachkommenden fast ein undregliche schuldenlast aus treuwen gemüth auf dem hals laden haben lassen; wil jetzt geschweigen das gleichwohl meine drey Brüder darunter auch ihr leben verloren, und ich gleichfals, ohn underlas und nuhnmehr fast fünfzehen jar, zu teglicher so wol leibs, als auch guts gefahr, gelebt, und noch heutigen tags gewertig sein mus das man mich und meine arme leute der verlauffenen Niderlendischen henael halben, noch weiter verfolgen und durch betrauwte achtserclerung, überfal des feindts, und andere dergleichen geschwinde mittel, in euserst verderben, meiner bewiesenen guthherzigkeit halben, möcht understehen zu bringen. Nuhn wolt ich, wie Gott bewust ist, E.G., unangesehen aller befundener ungelegenheit, nochmals gern wilfaren und, wo je nicht beharlich, jedoch zum wenigsten noch ein zeitlanck den Niderländen in meinem befolnen Guvernament dienen, mich auch derwegen jetzt alsbalt zu E.G. persönlich begeben, und solchs nicht allein aus erwegung derer vor angezogener motiven, son- | |
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Ga naar margenoot+dern auch in bedrachtung nachvolgender erheblichen ursachen. Nemblich und zum ersten: das ich so wol als auch E.G., dis presuppositum vor gewisz, wahr, und bestendig halte das die sache gerecht und deren gebürliche ausfhürung Gott gefellig sey, auch derwegen ein jeder Christ den bedrängten die mitleidliche handt billich soll biethen. Zum zweiten, dieweil auch mir bewust ist in was grosen vertrauwen E.G. und meine voreltern jederzeit bei den Niderländen gewesen, und mit was gutter zuneigung dieselbige in jetzigen zugestanden noethen, nechst Gott, ihre zuflucht zu E.G. genommen, auch von derselben bisanhero, nicht ohn ihre höchste gefahr, mit leib und guth verdretten und verthedigt seien worden, und insonderheit das, vermittelst göthlicher gnaden, die sache nhunmehr so weit bracht worden sein, das dem feindt hinfürthers verhoffentlich mit besserer gelegenheit dan bisanhero widerstanden, und derwegen mit weniger gefahr und verhofter groesern nutz gedachten länder von mir und andern gedient würde können werden. Zum dritten, dieweil auch ich mich wol erinneren kan was mir und den meinen ahn glücklichen ausfhürung der Niderlendischen sachen gelegen sey, und insonderheit das ich albereith so weit vor dieser zeit mich eingelasen und in's spiel kommen bin, das ich beynahe mein gantz vermögen gewagt, und, wie ihm notfal wol beweislich darzuthun sein wirdt, über die fünfmal hundert tausent floren in den verläuffenen bendel, mehrertheils auf mein selbst und meiner verstorbenen brüder seligen eigner versicherung, aufbracht und ausgeben hab, deren erstattung ich je durch kein besser mittel zu hoffen hette, dan wo ich in der lände dinst beharlich bleiben und des künftigen verhoften gemeinen glücks erwarten könt helffen: wie dan mich, zum vierten, zu einwilligung des angemuthen fernern beharlichen dienste, under andern auch wol billich bewegen möcht, das zu hoffen were solchs würde künftiglich meinen söhnen und unsern nachkommenden zu befürderung gereichen und den Niderländen ursach geben das bisanhero zu unserm Haus Nassaw gehabt guth vertrauwen zu erhalten und zu continuiren, und desen insonderheit die nachkommende zu vorfallenden gelegenheit geniesen zu lassen. Zum fünften, gehet mir auch | |
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Ga naar margenoot+nicht wenig zu hertzen das ich, wie obgemelt, bei den Niderländen bisanhero nicht allein mein best vermögen aufgesetzt, sondern auch mich dardurch, und gleichwohl von wegen der geschenen erclerung das ich der Reformirten kirchen, lehr, und ceremonien, Gottes wort gemes achte, in meinen Graf- und Herschaften einstellen zu lasen gemeint sey, bey der Röm. Key. Mat, Chur-, Fürsten und Hern im Reich, fast verhast gemacht, und von denselben, wie obangeregt, allerhandt verfolgung mich zu besorgen hab; auch derwegen, wo sonst kein grösere verhindernissen vorhänden weren, mein nottürft wol erfordert thete auf die besorgte nothfell mir ein rücken zu suchen, und bei zeit dahin zu drachten wie ich vor unbillich trangsal und gewaldt, desen ich ihm Reich zu erwarten hab, in den Niderländen mich aufhalten möchte: welchs ich bei jetztvorstehender gutter gelegenheit, derenn mit meinem genedigsten Herrn den Herzogen zu Anjou und Alenzon gepflegner handlung, viel stattlicher und beszer dan bey vorig werender beschwerlichen und geferlichen zustande der Niderlände, geschehen würde können. Zum sechsten, ist mir auch zum höchsten angelegen das ich ein gereume zeit hero ihm werk gespürt und befunden hab wie übel E.G. mit leuthe denen Sie in nothfellen Ihr gemüth und hertzs vertreulich offenbaren könten, versehen gewesen und noch seien, und das derwegen mir wol gebüren woldte, aus angeborner natürlichen pflicht, bei jetzigen vorstehenden gelegenheit, wo nicht mit rath, welcher bei mihr geringschetzig ist, jedoch zum wenigsten mit persönlichen aufwartung, mein wolmeinende dienstliche zuneigung E.G. zu erzeigen. Wie dan, zum siebenden, ich auch billich zu gemüth fhüre welcher gestalt ich mich vor ungeferlich dreyen jhare, auf vorgehende gebürliche ersuchung und ordentlicher beruf, mich mit den Niderländen in dienstverpflichtung eingelasen und das Guvernament des Fürstenthumbs Geldern und Grafschaft Zütphen angenommen, auch derwegen, mit anziehung meiner geleisten pflicht, mir von meinen misgünstigen, zu E.G. selbst, mein, und meiner angehörigen verkleinerung und verleumbdung (darzu man ohn das hin und wieder die leuth geneicht gespürt hatt), zugemessen werden möchte als ob ich nuhnmehr, dieweil die gefahr etwan vorhänden und noch weither zu | |
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Ga naar margenoot+erwarten sey, mich von den länden absondern, und meine privat versicherung suchen, auch die in meinem befolnen Guvernament gesessenen gutten patriotten, die sich bis anhero auf mich verlassen, meinen worthen und anweisung gevolght, und dasjenige so zu befürderung gemeiner wolfarth, auch vortpflantzung der wahrer Religion vordreglich befunden worden ist, aus vorgefaster hofnung das ich bei ihnen bleiben und sie in nothfellen nach eussersten vermögen verdretten würde helffen, nuhnmehr in dem stich sitzen wollte lassen. Aus diesem und andern mehr, zum teil von E.G. selbst in Ihrem schreiben angezogenen, auch sonst bei mir erwogenen ursachen, bin ich in warheit gantz zweiffelhaftig worden was mir, auf den einen odder andern wegk, hierin zu thun odder vorzunehmen sein möcht; dan, obwol ich nicht in abreden sein kan das die obangezeigte bedencken fast wichtig und erheblich seien, so weis doch E.G. ich in guttem vertrauwen nicht zu verhalten das meine Hern und freunde, deren raths ich hierin gebraucht, mir dagegen gleichfals zu gemüth gefhürt das ich vor allen dinge schuldig sey meiner ersten vocation, darin mich Gott gesetzt und daraus ich aller zeitlichen wolfarth zu erwarten hab, ingedenck zu sein, und keinswegs in vergesz zu stellen das vor allen dingen mir, als dem der Almechtige eigne ländt und leuth beschert und dieselbige Christlich zu regiren befolen hatt, in alle wege oblige vornemblich dahin zu drachten wie solchen, sampt weib und kindern, zum nützlichsten und treulichsten vorgestanden, und in der mitleidlichen dinstleistung so bisanhero den Niderländen geschehen ist, auch noch ferner erfordertt wirdt, diese billige mas und bescheidenheit gehalten werden möge das mir mit warheit nicht zugemessen werden könne als ob ich meine angehörige gar in windt geschlagen und die von Gott befolne ländt und leuth gentzlich verlassen, auch deren wolfarth weniger dan anderer frembdten nützs mir zu hertzen gehen und angelegen sein lase; wie dan insonderheit, so wol in zeit meins abwesens, als auch nach meiner widerankunft aus dem Fürstenthumb Geldern, nicht allein von meinen freunden, sondern auch den underthänen, ich mehr dan einmal vernhemen und hören hab muesen das meine verstorbene brueder und ich | |
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Ga naar margenoot+über die schuldige gebüre uns der Niderlendischen sachen angenommen, auch mit aufwendung vielerley unkosten unsere ländt und leuth dermassen beschwerdt haben das sie künftiglich zu vorstehenden nothfellen wenig bei uns thun, und sich darneben zu beclagen würden haben das unser und der unser vermögen fast albereith beiden Niderländen auf- und zugesetzt, und schwerlich so viel ihm vorrath behalten worden sei das davon den bedrängten in unsern eignen länder die schuldige rettung, schutz, und schirm bewiesen würde können werden. Nuhn ist gleichwohl nicht ohn das der vielfeltigen von mir geschenen ausgaben, auch insonderheyt meins langwierigen abwesens, wie auch zuvor vielfeltige vorgefallner Niderlendischen sachen halben (mit denen ich und meine diener, wie E.G. zum besten bewust, so wol zu der zeit als Sie sich zu Dillenberg gehalten, wie auch nach derselben abreisen, fast ohn underlas zu thun gehatt, nnd inmittelst alle eigne gescheft zurück stellen haben mueszen), alle meine privatsachen in grose unrichtigkeit kommen, und ich, nach eingenommenen bericht, soviel befunden hab das mir nicht alleingeferlich, sondern auch fast unmüglich sein würde, ehe und zuvor dasjenige so zu erhaltung meins trew und glaubens zu verordnen, und richtigmachung der jerlichen unumbgenglichen schweren ausgaben und pensionen, auch sonst zu regierung lände und leuth zu bedencken nötig ist, in's werck bracht, und dardurch die gefahr deren sonst meine angehörige in meinem abwesen gewislich zu erwarten würden haben, durch allerhandt nützliche anstellung abgewendt und vorkommen sey, mich wieder von haus zu begeben, und länder und leuthe, wie leider zu viel geschehen ist, in die schantz zu schlagen. Dann E.G. von D. Christiano ohn zweifel genucksamen bericht entpfangen wirdt haben in was geferlichen terminis meine sachen zu itzigen zeit stehen, und das ich, zu abhelfung odder je erleichterung meiner obligender und mehrertheils der Niderlände halben gemachten beschwerung, mancherley mittel suchen und brauchen und, wie zu besorgen, in einen fast saueren apfel, dem sprichworth nach, beisen, auch meine lände und leuth nicht allein ferner beschweren, sonder wol zum teil erblich begeben, odder je andern höhern | |
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Ga naar margenoot+standts zusammen aufdrägen, und sonst in allerhandt dergleiche beschwerliche handlung mich notwendiglich einlassen werden muesen; zu welcher verrichtung ich nach meinem verreisen keinen diener brauchen würde können, in erwegung das, nicht allein einem jedern bedencklich sein würde sich eins solchen weitsehenden bevelchs, darin mein und meiner kinder, auch landt und leuth, eusersten gerathen und verderben gelegen ist, zu undernhemen, sondern das auch denjenigen mit welchem zu handlen keinswegs anmutig noch gefellig sein würde sich in meinem abwesen in solchen wichtigen handlungen, ohn mein beisein und ausdrückliche beliebung, mit dienern einzulasen. Neben dem, und zum zweiten, erfördert mein hohe nottürft, nachdem in kurtzverschiener zeit ich ahn die hochgeborne Fürstin frauw Kunigunden Jacobe, geborner Pfaltzsgrevin bei Rhein, meine freundliche liebe Gemahlin, wieder ehlich bestattet und der Almechtige mir aus erster ehe ein gutte anzal kinder, die zum teil erwachsen seint, beschert, auch itzigen ehe mich gleichfals mit ferner leibserben verhoffentlieh begaben kan, und auf solche fahl, vermöge aufgerichter heirathsverschreibung, auch ohn das allerhandt besorgte künftige unrichtigkeit zu vorkommen, mir obligen wirdt, mit gutter vorbedrachtung und rath meiner Hn und freunde, ein vetterliche disposition aufzurichten, und darin versehung zu thun wie es auf die zudragende felle der succession halben zwischen meine kindern künftiglich gehalten solle werden, das derwegen ich zu solchen vorhabender verordnung mir zeit und weil nhemen, und die gelegenheit dermasen bedencken môge das von den nachkommenden ich einig unverantwortliche verkürtzung odder eingefhürte ungleicheit mit billigkeit nicht beschuldigt möge werden. Zum dritten, ist E.G. wol bewust das ich jerlich nicht allein ethlich viel tausent floren zu bezalung der gemachten pensionen ausgeben mus lasen, die sich in mein abwesen auch fast geheuft und zusammen gewachsen seint, sondern das auch mir neulich von dem Obersten Friedrich von Roltzhausen und seinen gehörtenGa naar voetnoot1, zwantzich tausent floren capitals, die meine Brüder selige und ich auf E.G. begern Ao 64Ga naar voetnoot2 aufbracht und derselben zuge- | |
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Ga naar margenoot+schickt, auch bisanhero jerlich mit tausent floren schwerlich verzinst haben muesen, wie auch gleichfals von anderen creditorn gegen diese vorstehende fastenmes noch über dreissig tausent floren aufgekündt worden seint, und das derwegen, auf dem fahl wo ich nicht bei der handt bleiben und mit ermelten gleubigern auf leidliche mittel mich selbst persönlich würde vergleichen, nichts gewissers zu erwarten sein würde dan das von andern Creditors dergleiche aufkündigung in kurtzen geschehen, und ich darneben in meinem abwesen umb länder und leuth kommen, auch darneben in höchste verkleinerung, hone und spoth und unwiderbringliche gefahr meins herbrachten gutten glaubens bracht würde können werden, welcher besorgter unfahl mir E.G. nicht gönnen, noch zu verursachung desselben wirdt helfen rathen. Zum vierten, kan E.G. ich auch vertreulich nicht unangezeigt lasen das in kurtzverschiener zeit von zweien vornhemen Churfürsten, auch andere hohen standtspersonen, mir zu verstehen ist geben worden das ich bei der Röm. Key. Mat meinen allergnedigster Herr, auch andern Chur- und Fürsten, heftig verunglimpft worden, und sich, wo die bestimpte zusammenkunft zu Nürnberg einen vortganck hett haben sollen, allerhandt geschwindigkeit mir zu nachteil leichtlich zudragen hett mögen; dan man sich unteranderen vernhemen habe lasen das die beschedigte Fürsten und andere Stende denen umb das Fürstenthumb Geldern und sonsten hin und wieder das kriegsvolck in derselben gebiethen gelegen und viel schadens gethan hatt, die erstattung bey mir, als der ich, als im Reich gesessen, und gleichwol den Niederländen ein zeitlanck gedient, auch zuvor mich denselben anhengig gemacht hab, zu suchen wol befügt seien, auch zu erlangung derselben die hülffliche handt billich gebotten solle werden; wie auch mir gleichfals auszdrücklich vermeldt worden das die Churfürsten ahm Rhein den unkosten so zu abschaffung der Niederländische kriegsschiffGa naar voetnoot(1), die sich vor ethliche monaten umb Cöllen und sonst in der nehe gehalten haben, angewendt worden ist, gemeint seien mir auf den hals zu weisen, auch alles | |
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Ga naar margenoot+daher entstandenen unglimpfs mich vor andern schuldig zu achten. Ebenmesiger gestalt hab ich von glaubwürdige leuthen verstanden das ich des Ertzherzogen Mathiae underdrückung und deren mit dem Herzogen von Anjou gepflogener handlung, als ob ich solche anstellen und dardurch die fürstliche Durchleuchtigkeit, mit derselben schimpf und schaden, aus den Niederländen wider hinweg weisen, auch der Röm. Key. Mat und dem Haus Oesterreich ihre zu den Niederländen pretendirte erbgerechtigkeit abstricken, und dem gantzen Reich ein geferliche nachbar ahn die seite setzen zu helfen mich understanden habe, hin und wieder in verdacht gezogen und, solcher geheuften zumessung halben (deren ich mich doch, Gott lob, unschuldig weisz), meine nottürft wol erfördern werde meiner schantze acht zu nhemen, und auf den unverhoften fahl wo etwas wider mich vorgenommen werden solte, bey der handt zu sein und meine bestendige verantwortung zu vorkommung unbillicher trangsals, und daraus meiner lände und leuth, auch mein selbst besorgten verderbens, der Röm. Key. Mat und andern Stenden des Reichs bei zeit vorzubringen; welchs abermals in meinem abwesen von dienern der nottürft nahe nicht geschehen würde können. Wan dan ich eusserlich verstanden das wo nicht ein gemeiner Reichstagh, gleichwohl, wie vermuthlich ist, jedoch zum wenigsten ein neuwer zusammenkunft der Key. Mat und der Churfürsten in kurtzen wieder angesteldt solle werden, so wil mir gebüren mit desto mehrer sorgfeltigkeit dieser ding acht zu geben, und mich alhie auf dem nothfahl mit allerhandt nötiger anstellung und vorbereitung fürderlich gefast zu machen. Wiewohl nuhn jetzt angezeigte ursachen, meins versehens, mehr dan genucksam zu achten weren mich bey E.G. und allen andern die mir guts gönnen, meins jetzigen aussenbleibens zu entschuldigen, so fallen doch darneben noch allerhandt privatbedencken vor, deren E.G. ich nicht unberichtet kan lassen, und ist derselb, auch ohn mein erinnerung, wol bewust das ich, wie obgemelt, mit schweren ausgaben zu haus beladen bin, und mir (ob sonst gleich kein andere verhindernüsse vorhänden meren) nicht allein fast unmüglich, sondern auch zum höchsten beschwerlich, ja auch bei meinen Hern und | |
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Ga naar margenoot+freunden, und insonderheit den armen underthänen, keins wegs verantwortlich sein würde mich abermals, wie vor dieser zeit vielfeltiglich geschehen ist, der Niederlände balben, mit neuwen schulden zu beladen, und, ohn entphahung nötiger zerung und vorsehende vergewissung meins zugesagten underhalts, auf diereise zu begeben, wie auch mir nicht müglich sein würde, nach volenter reise, von dem luft zu leben, und gutte leuthe, denen ich noch über zwölf tausent floren schuldig bin, weither in beschwerung zu bringen: neben dem würde ich erwarten muesen, obwol die landschaft gedachte meine creditores, die mir zu Arnhem und andern örther die nottürft volgen haben lasen, zu bezalen versprochen, das doch von wegen nicht gehaltener versprechung, noch bisanhero ervolgter bezahlung, ich von ihnen, wie nicht unbillig, angelangt und allerhandt verkleinerlichen schimpfs, durch arrest odder andere dergleichen mittel, zu erwarten würde haben, wie dan insonderheit mir zu Antorf von wegen denen von meinem verstorbenen bruder Grave Ludwig seligen herrürenden und bei mir geforderten mercklichen schulden, solchs leichtlich möcht begegnen. Ueber dies alles, hab ich von underschietlichen örthen von hohen und geringen standtspersonen nun ein gereume zeit hero, und auch noch diesen tagh von einen hohen orth, warnung entpfangen das albereith hin und wieder auf mich grose anschlege gemacht, der feindt solche anstellung gethan hab das, seins erachtens, mir nicht wol müglich sein solle ihm in dem hinabreisen zu entwisschen; und wirdt under andern auch geschrieben das ich meiner eigner diener disfals nicht versichert, sondern wol zu befahren sei das durch derselben, wieGa naar voetnoot1 auch gleichfals meine arme lände und leuth, untreuw, ich dem feindt in die handt bracht und auf die fleischbanck geliefert möcht werden; darneben ist mir auch von vornheme leuth warnunghs-weisz zugeschrieben worden das auf dem fahl meins verreisens albereith ein anschlag gemacht das meine lände und leuth plötzlich überfallen, auch mein haus Dillenburg, wo nicht durch verretterey und list, jedoch mit gewalt eingenommen solle werden; welche warnung ich desto mehr beizufallen und zu glauben verursacht werde, dieweil ich gewisze | |
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Ga naar margenoot+nachrichtung hab das kurtz vor meiner ankunfft dergleichen practicken getriebenGa naar voetnoot(1), und die sache so weit gebracht gewesen seien, das auch etliche leuth, ohn mein oder meiner heimgelaszenen räthe vorwiszen, zu den pförttenschlöszern heimliche schlüszel gehatt, und zu tag und nacht ihres gefallens, nicht allein in das schlosz, sondern auch in meiner eignen cammer, ausz und ein haben können wandern, Wiewohl nuhn ich in tröstlicher zuversicht bin der Almechtige Gott, dessen gewaldt alle menschen underworffen seint, würde mich auf den fahl meines verreisens vor des feindts arglistige anschlege wol können behueten, so kan doch ich solche vielfeltige treuwe warnung gentzlich nicht verachten, erkenne mich auch schuldig mein leib und leben, sonderlich bei itzigen ungelegenheit, da ich aus obangeregter ehrhaften verhindernüssen ohn das, ohn mein und der meinen unwider bringlichen schaden, nicht von haus ziehen würde können, vorsetzlich nicht in gefahr zu setzen, und mich noch zur zeit auf die ungewisse hofnung des heimblichen durchkommens zu verlasen; dan ich bey mir gleichwol billich zu bedencken hab, wo ich über zuversicht in die hende des feindts kommen würde, das mit dem verlust meins lebens E.G. und dem Niderländen wenig gedient sein, auch mein Gemahl und Kinder geringen trost, hülf odder beistandts zu meiner erledigung, ob man mir gleich das leben, wie nicht zu vermuthen stehet, fristen woldt, zu erwarten würde haben. Wan dan itzterzelte unumbgengliche verhinderung mich dismal alhie aufhalten, und darneben ich bekennen musz das ich ohn das, ohn vorgehende abschaffung vieler unordnungen und in meinem Guvernament und andern befolnen verrichtungen befundener mangelen, der Niderländen mit gewissen kein fernere dienst leisten würde können, welchs mich auch vor gutter zeit, wie E.G. bewust ist, bewegt hat umb erlasung meins diensts anzuhalten, und mich sonderlich dahin zu ercleren das bey deren in zeit meins werenden Guvernaments befundener ungelegenheit, ich beharlich nicht dienen würde können, so bin ich in tröstlicher zuversicht E.G. und andere | |
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Ga naar margenoot+werden nuhnmehr, nach billicher erwegung obangezeigter meiner selbst albereith zugestandener, auch noch ferner besorgten gefahr, davon ich mehrerteils nach jetziger meiner ankunft zu haus weithern bericht, dan ich vor dieser zeit jemals gewust, empfangen hab, mir nicht zumuthen das ich, noch zur zeit und bis zu richtigmachung meiner eignen privatsachen die keinen lengern verzugh leiden können, länder und leuthen abermals den rücken wenden, mein Gemahl und kinder in die schantzs schlagen, und dardurch, mit besch werung meins gewissens, verliehrung treuw und glaubens, auch unverantwortliche entziehung schuldiger schutzs, schirms und gebürlichen beistandts, mir nachsagen solte lasen das ich die ordnung der Christlichen lieb gebrochen und umbgewendt, und noch mehr frembdten dan meiner eignen angehörigen (das ich doch von natur und Gottes befelch, auch meins ersten berufs halben, vornemblich verpflicht bin) zu meinen selbst und meiner lände und leuthe grüntlichen verderben, angenommen hette. Gleichwol bin ich nochmals des gemüths und meinung, wo Gott die sache in den Niederländen dermaszen schicken werde das demselben ich einige angenheme dienst erzeigen würde können, das auf solchen fahl, so viel mir müglich und unverweislich sein wirdt, ich denselben meine dienst willigkeit hinfürthers, weniger nicht dan bisanhero geschehen ist, jederzeit gern ihm werck beweisen wil; wie dan ich mich dagegen vertroesten thue E.G. und andere Niederländische Stende werden meinen gutten willen erkant haben, und Ihre zu mir gehable vertreuliche zuneigung, deren ich mich billich zu bedancken hab, nicht allein nicht ablegen, sondern dieselbige continuiren und erhalten, und mich dismal, aus erzelten ursachen, nicht allein meins ausbleibens, sondern auch ohn E.G. uund der Stende vorwissen eilenden abreisens aus meinem befolen Guvernament entschuldigt nhemen; dan mir die zeit nach töthlichen abganck weilanth mainer frauwMutter seligen, so kurtz zuvor gestorben war, von meinen dienern solche erhebliche ursachen warumb ich mich zu haus zum fürderlichsten begeben solte, schriftlich vermeldt worden sein, das ich nicht umbgangen hab können mich alsbaldt auf die reise zu begeben. Gleichwol hätt ich verhoft meine sachen also anzu- | |
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Ga naar margenoot+stellen das ich ohn länger verzuck wieder zurück ziehen und meiner gelegenheit und nottürft E.G. und andere Stende selbst persönlich hett moegen berichten; dieweil aber ich nach meiner ankunft zu haus befunden das solchs obangezeigt, auch anderer mehr hochwichtiger ursachen halben, so balt als Ihr begert habt, füglich nicht geschehen würde können, hab ich mebrged. unser beiden rath Doctor Christianum zu E.G. abgefertigt und ihm befolen mich, neben andern verrichtung, meines nötigen und über zuversichlt sich zudragenden ausbleibens halben, bey E.G. und den Stenden zum besten zu entschuldigen: hoff auch solchs sey geschehen und E.G. werde selbst, aus obangezeigte motiven, mich im nothfal meins ausbleibens genediglich entschuldigen helfen. Ferner kan E.G. ich nicht unvermeldet lassen, das unter anderen von derselben angezogene motiven ich insonderheit eine, nemblich, warumb ich Ihres erachtens des Niderlendischen dinsts mich nicht gern entschlagen solle, noch auch füglich und ohn besorgung grosen ungelimpfs und verklenerliche nachrede, entschlagen könne, bey mir erwogen, und daraus verstanden hab das E.G. vermeinen, wo ich mein dienst lenger nicht continuiren würde, das solchs dem feindt und unsern misgünstigen zu allerhandt erbitterlichen reden und zumessungen, wie auch gleichfals den wolmeinenden patriotten, zu kleinmütigkeit ursach geben, und in gemein das ansehen würde haben als ob ich mich besorgter gefahr halben, bei zeit ausdrehen und absondern, auch zu gleicher absonderung E.G. anleitung geben, odder je etwa tewer machen wolte. Nuhn erkenne ich hierin E.G. wolmeinung, acht auch bey mir selbst das, auf obberürter fahl meins vorhabenden abdanckens und beharlichen aussenbleibens, allerhandt ungleiche rede gefhürt und die ausbreitung meins ungelimpfs mit besten vleysz von dem feindt würde gesucht werden; wie dem allen aber, erfordert mein not ürft das ich hierin mehr was recht und billich sey und mit guttem gewissen von mir, meiner gelegenheit nahe, verantwörtlich vorgenommen werden könne, dan was andere leuth mit ungrunth von mir reden und ausbreiten möchten, mir zu hertz gehen lassen, und, obwol ich auf die Niederlendische sache, wie E.G. selbst bewust ist, nicht ein geringes gewendt, | |
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Ga naar margenoot+mir auch derwegen, meins verschens, mit billigkeit nicht zu verärgen were ob ich gleich mich und meine dinst nicht feyl biethen, sondern mein gelegenheit und nottürft hinfürthers etwas besser dan bishero würde bedencken, so kan ich doch mit Gott bezeugen das ich in meiner dinstleitung meinen privatnutzen niemals gesucht, noch auch künftiglich zu suchen begere, noch auch die gedancken jemals gehatt hab, besorgter gefahr halben, mich der Niderlendischen sachen zu entschlagen, gleichwol aber kan ich, mehrged. Niderlendischen dinsts halben, mein und meiner angehörigen wolfarth nicht gar, wie nuhn in's fünfzehende jar fast unaufhörlich geschehen ist, zurück stellen, sondern mus hierin bedencken was nach gestalten sachen ich mir selbst und meinen von Gott bescherten und befolen angehörigen, nach ordnung der christlichen licbe, zu leisten schuldig sey. Demnach wissen E.G. sich zu berichten das ich bey annhemung meins Guvernaments, mich mit dem geringsten worth nicht verpflicht hab darin bestendiglich zu verharren, sondern das sowol mir vorbehalten und freygestanden ist solchen dienst wieder zu verlasen, als der fürstlichen Durchleuchtigkeit und den Stenden mir denselben aufzukündigen; neben dem hab ich mich, vermöge geleisten eidts, ferner nicht verpflicht dan das ich dienen wolte so weith sich mein verstandt erstrecken würde, und darneben mir auch, gewissens und ehren halben, und ohn verletzung meiner dem heiligen Röm. Reich geleisten eidts-pflicht, zu dienen gebüren wurde, wie dan ich in allen vorgefallenen handlungen das Reich insonderheyt vorbehalten und das ich da wieder nichts handlen könt noch wolte, ausdrücklich mich erclert hab Zum dritten, ist man weniger nicht schuldig gewesen, vermöge aufgerichter bestallung, mir meine nötige zugesagte underhaltung zu verschaffen, sampt andern was ich in vorgestandenen nöthen vorgestreckt wider guth zu machen, als ich durch annemung des dienst verpflicht worden bin meinen bevelch treulich zu verrichten; dan das alte sprichwort sagt: treuw herr, treuw knecht, Nuhn ist aber unverneinlich wahr, und mehr dan überflüssig zu beweisen, das ich mein gebüre zu rechter zeit nie erlangen können, auch dardurch unumbgenglich gedrungen bin worden mich | |
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Ga naar margenoot+zu meiner underhaltung mit schulden zu beladen und bei gutten redlichen leuthen fast alle haus-nottürft aufborgen zu lasen, welchs auch so lang geschehen hatt muesen das ich letzlich nichts weithers aufbringen können, sondern, wo ich neben den meinen nicht hunger leiden wollen, mich notwendiglich aus dem lande zu begeben, gedrungen bin worden; das aber hergegen vorgewendt werden möcht, wo ich je nicht bleiben bett können noch wollen, wer zum wenigsten billich gewesen das ich erlaubnüs gefordertt und so gar heimlich und unversehens meinen abschiedt nicht genommen hätt, darauf, genediger Herr, geb ich nachvolgende antworth: das die suchung meiner erlaubnüs, vornemblich nachvolgender ursachen halben, verblieben sey: erstlich, dieweil ich mir, zur zeit meines verreisens, vorgenommen hätt mich zum fürderlichsten wider hinab zu begeben, welchs aber obangezeigter mir nach meiner ankunft alhie zugestandener beschwerungen, ohn höchste gefahr, auch anderer ervolgten enderungen halben, bisanhero nicht geschehen hett können. Zum zweiten, dieweil dasmal das Spanische volck so fast in der nehe ahm Rhein gelegen, allerhandt pracktiken auf mein graf- und herrschaften, und sonderlich das Haus Dillenburg, gemacht, und ich nicht allein von meinen dienern und andern eilende warnunge entpfangen hätt das die Spanische und ihre anhengige sich ausdrücklich vernhemen hetten lassen das sie gemeint weren, auch bevelch hetten, mein lände und leuth in rauch zu setzen und das Haus Dillenburg einzunehmen, wie auch solche bedrauwung wo die gemachte anschleg, durch mein eilende und unversehne ankunft und gutter leuth rath, nicht gebrochen were worden, gewislich in's werck zu bringen gemelte Spanische sich understanden würden haben. Zum dritten, hab ich gleichwol auch meins vorgehabten und die zeit noch nicht beschlosnen heiraths halben, als welche nicht geringe persönen zu hinderdreiben understanden hätten, mich zu haus zu eilen ursach gehatt, insonderheit nachdem mein Gemahlin selige zuvor, und volgendts mein frauw-mutter, christseliger gedechtnüs, kurtz vor meinem heraufreisen töthlich abgangen, und meine zu hans gelassene kinder, auch ländt und leuth, des besorgten Spanischen überfals halben, in höchster angst und schwermuth, | |
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Ga naar margenoot+haupt- und trostlos gesessen, und niemant gehatt haben von dem sie sich schutzs odder rettung vertroesten hetten mögen. Zum vierten, hat mich in warheit der mangel meiner nötigen underhaltung auch nicht wenig bewegt desto mehrer nahe hans zu eilen, um die überheufung der schulden dadurch zu vorkommen. Zum fünften, hab ich insonderheit auch billich zu gemüth gefhürt; wo ich meiner vorhabender reise halben ansuchen und umb erlaubnüs bitten würde, das ich nicht allein dardurch aufgehalten, sondern mein vorhaben andern leichtlich offenbart, und dem feinde gelegenheit geben möcht werden mir (wie ohn das auf etliche örth besteldt gewesen ist) auf den dinst zu erwarten und mich bey dem kopff zu erwuschen. Aus diesen jetzterzelten und andern mehr erhebliche bewegnüsse ist, meins verhoffens, gnucksamb abzunhemen was mich verursacht hab, nicht allein ohn erlaubnüs naher haus zu ziehen, sondern auch bisanhero alhie zu bleiben, auch noch zur zeit, vor richtigmachung meiner eignen sachen, bei jetztwerenden unsicherheyt, mich nicht in die Niederlände zu begeben. Nuhn musz ich gleichwohl bekennen das die nottürft erfördern werde meiner person halben das Fürstentumb Geldern und andere darzu gehörige örther nicht unbesteldt zu lasen, sondern das in alle wege rathsam und nützlich se n werde dahin zu drachten wie das Guvernament zum besten mit einem qualificirten haupt besteldt und versehen möge werden: dan obgleich obangezeigte verhindernüsse, die mich alhie unumbgenglich aufhalten, nicht vorhanden noch mir im wege legen, so hatt es doch mit mir ohn das ein solche gelegenheit das ich, zu beharlicher continuation meines dinsts, weder den länden noch mir selbst wiste zu rathen, und solchs nicht allein das ich mich zu verrichtung der fast teglichen vorfallender wichtiger gescheft viel zu gering verstendigk erkenne, sondern auch dieweil ich erfaren hab das ich in nothfellen weder hülf, rath, noch beistants zu erwarten, noch auch von den landtstende einiger volge zu vertroesten würde haben; wie dan mir solchs die geringe zeit meins werenden Guvernaments zum öftermal begegnet, und dardurch viel gutter gelegenheit versenmpt, und das arm volk und underthänen, denen sonst die hülfliche handt wol gebotten hett moe- | |
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Ga naar margenoot+gen werden, in euserst unvermoegen bracht, und, sowol von unsern als des feindts kriegsvolck, schendtlich verderbt seint worden. Neben dem stehet mir billich zu bedencken das ich mit kriegen wenig umbgangen, auch, ob ich gern mein best thun wolt, doch zu besorgen würde haben das bey denen bisanhero eingefürten unordnung, ich weder meinen beruff noch gewissen würde ein genuegen thun können, in bedrachtung das demjenigen so dem kriegsvolck versprochen, nicht im geringsten wircklich nachgesetzt wirdt, und derwegen auch kein regiment gehabt werden kan, sondern mit beschwernng des gewissens aller befundener muttwil gestattet und ungestraft gelasen mus werden, welchs nicht allein im Fürstenthumb Geldern bisanhero grose beschwerunge verursacht, sondern auch bey den benachbarten (als welche weniger nicht dan unsere eigne underthänen beschedigt worden seint) diese erbitterung erregt hat das sie mich und andere bey der Key. Mat, auch Chur- und Fürsten, zum heftigsten angeben und als vorsetzliche beschediger und feinde des Reichs ausgeschriehen haben. Wil jetzt geschweigen das sich die Landtstende in öfnung der pesz und steite, zuschickung nötiger proviandt, munition, schantzgraben und anderer nottürft, sonderlich auch in richtigmachung der bewilligten contribution, bisanhero gar ungewillig erzeigt und hiemit viel gutter anschlege, so sonst dem feinde zu abbruch leichtlich in's werk bracht hetten können werden, verhindert haben. Zu dem wissen E G. das ich der sprachen unerfarn, auch darneben mit dienern die mir in solchen vielfeltigen verrichtungen etwan zu hülf kommen hetten moegen, gar nicht versehen gewesen, sondern alles so zu schreiben, zu reden, zu rathen, und zu-verrichten vorgefallen, fast allein über mich nhemen haben muesen, dardurch ich auch mein, ohn das geringe, verstandt und leibsvermoegen der massen geschwächt hab, das ich mir kein hofnung machen kan die bisanhero auf mich genommen last, dergestalt wie ich thun hab muesen, lenger zu drägen. - Es ist mir, auch der vielfeltigen obligenden gescheft halben, bey werenden Guvernament unmüglich gewesen einen jeden seins gefallens selbst audientzGa naar voetnoot(1) zu geben, wie mir solchs künftiglich, bey befun- | |
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Ga naar margenoot+dener abnemung meiner leibscraft und verstandts und zunhemenden alters, noch schwerer fallen würde, dardurch gleichwol viel leuth verdrossen und unwillig worden, auch künftiglich mir zuwider gemacht möchten werden. - Ueber das hab ich hierbey gleichwol mein selbst und meiner kinder, auch landt und leuth gelegenheit und under anderen insonderheit mein itzigs unvermögen darin ich, der Niederlände balben, mehrerteils kommen bin, billich zu bedencken und zu gemüth zu fhüren, wo ich etwan underliegen odder in des feindts handt bracht werden solte, das auf solcher fahl, wo man gleich ein ranzon, wie nicht vermuthlich, nhemen würde wollen, ich weder selbst mich ohn mein verderblichen schaden ledig machen, noch auch einige erledigung von den Geldrischen odder andern standt würde zu erwarten haben; dan E.G. selbst zum teil erfaren haben wie wenig man sich auf der weldt gunst und grose vertröstunge zu verlaszen hab. Ferner stehet mir auch nuhmehr als einen ihm Reich gesessenen und demselben verpflichteten Graven, in ansehung meiner pflicht, auch deren albereith geschener bedrauwungen, wol zu erwegen, nachdem die zwischen dem Herzogen von Alenzon und den Niderlendischen Stenden neulich nach meinem angenommenen Guvernamentt vorgenommen bandlung, fast von allen Chur- und Fürsten im Reich dahin gedeutet und verstanden wirdt, als ob solche nicht allein der Key. Mat und dem gantzen Haus Oesterreich, sondern auch andern interessirten, wie auch gleichfals dem Reich selbst, zuwider angesteldt worden sey: ob und wie weith ich bestendig bei itzigen verenderung den Niderländen und ihrem erwehlten haupt, ohn verweis und verletzung meiner pflicht, auch besorgte ungnade des Reichs und desselben Stende, hinfürthers dienen werde können; dan ich sonst leichtlich in kurtzen mehr verlieren könt dan ich die zeit meins lebens aus den Niderländen odder andern örther zu erwarten würde haben.Ga naar voetnoot1 Dan wo mein gedancke dahin gestanden were, hette ich billich vor ethlich jaren, do der feindt noch allen vortheil in der handt gehat, und ich in höchster gefahr landt und leuth, ja auch meins leibs und lebens, | |
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Ga naar margenoot+gescssen, und dasjenige so ich treulich und gutwillig den Niderländen und E.G. zu gutten, wie Sie mir desen zeugnüs geben kan, volgents ang wendt hab, noch in händen gehatt und auszugeben nicht schuidig gewesen bin, sondern wol behalten bett muegen, viel billicher dan zu itziger zeit, do, Gott lob, die sachen sich mehrertheils meins besten sollen gedencken; dieweil aber solchs nicht geschehen, sondern ich fast mein euserst vermuegen dargestreckt, auch nachmals an meinen müglichen vleysz und gutten willen nicht gern etwas erwinden wolte lassen, wil ich zu Gott hoffen das auf den notfal ich solche und dergleiche unguthliche zumessung mich leichtlich werde können verantworten. Dieweil auch ich gläublich verstanden das von unsers Haus misgünstigen E.G. und mir, wiewohl mit ungrunth, zugemessen worden als ob von uns Nassawischen zu der Niderländischen sache mehr die erhohung unsers Haus Nassaw, als der lände wolfarth gesucht, und unser intent dahin gerichtet gewesen, und noch sey, das wir uns und die unsere gern reich und gros machen, und mehr die erlangung der region, dan vortpflantzung der religion, bisanhero gesucht haben und noch suchen, welcher verleumbdung ich doch, Gott lob, sowol E.G. als auch mich selbe gantz unschuldig weisz, so wolt ich doch meine lengere dienst zu solchen und dergleichen reden, mit denen man insonderheit E.G. verhast und allerhandt heimblichen gesuchten eigennützigkeit halben verdechtig zu machen albereit understanden hatt, und wo ich und andere freunde in den länden lenger bleiben und des regiments so viel uns befolen ferner annhemen würden helfen, noch weither nicht allein verdacht, sondern auch wol grose gefahr, welchs Gott genediglich vorkommen wolle, leichtlich kommen möcht, so wolte ich solchen verdacht, meïns theils, gern bei zeiten wider austilgen helfen und das es die meinung nie gehatt, mit meinen gulwilligen abzuck und begebung meins gehabten Guvernaments jederman offenbar machen. Letzlich fördert auch mein unumbgenckliche nottürft das nuhn hinfürthers ich, mehr dan etwa bisanhero geschehen sein mag, meine mir nach willen des Almechtigen angeborne und nicht wol wandelbare mengel erkenne: nemblich, das ich meiner nicht | |
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Ga naar margenoot+jederzeit mechtig sein, sondern mich, sonderlich in den fellen do mich bedünckt das ich befügt sey, aus eiferiger wolmeinung den zorn bisweilen überwinden lase, und dardurch nicht allein leichtlich in gefahr kommen, sondern auch allerhandt gefehrliche, schneiler, wol töthlicher, unversehner zustende mich zu befahren würde haben; wie dan, ohn das, ich mich zu erinnern weis das unsere vorälter dergleichen accidenten underwoffen gewesen, und mein Herr Vatter und frauw-Mutter seliger nach willen des Almechtigen durch dergleichen heimsuchung in schwacheit gefallen, auch in wenig darauf erfolgten tägen diesen jammerthal Christlich haben verlassen. | |
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Ga naar margenoot+sich zu verhalten solten haben, zum allerfürderlichsten zugeschrieben möge werden, dan ich dieselbige ahn E.G. gewiesen und ihnen deren bevelchs zu erwarten ausdrücklich auferlegt, auch sie desen schriftlich vertröst hab, verhoffende E.G. werden aus natürliche zuneigung sich hierin und sonst in allen andern so zu erhaltung unserer semptlichen reputation, ehr und gutten nhamens ferner zu bedencken und anzustellen nötig sein wirdt, gutwilliglich bemühen, und mir auf das schreiben Ihr gutachten und wolmeinende erclerung ohnverzucklich wider zukommen lassen. - Solchs bin umb E.G. ich die zeit meins lebens, meines eussersten vermögen nahe, zu verdienen, schuldig und willig. Datum Dillenb.’ |
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