Archives ou correspondance inédite de la maison d'Orange-Nassau (première série). Tome II 1566
(1835)–G. Groen van Prinsterer– Auteursrechtvrij
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† Lettre CCXLVI.
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Ga naar margenoot+König zu Hispanien zu thunn bedacht wehr, darnach wir unsz fernner in diesen wichtigen sachenn zu richten; dann wir inn der vorsorge gestandenn, wann der Churfürst vernehmen wurde dasz nicht allain die Niederländer sich zur Augspürgischenn Confession zu ercleren verwiddertenn, sondern auch E.L. sich vom Guvernament und hoff abzuthun und Iren privatsachen obzuwartenn nicht unbedacht, dasz S.L. der Churfürst und andere, daher so vil mehr ursach schöpffenn möchtenn das werck der vorbith uff sich selbst erkuelenn und ersitzen zu lasszen. Nachdem unnsz nun itzo, alsz wir in solchen gedanckenn gestandenn sein, des Churfürsten anthwortt und erclerung, der vorbith halber, zukommen, darvonn wir E.L. beiliegende abschrifft vertreuwlich zufertigen, so werdenn ebenn darmit dieselbigenn unsere gedanckenn und gehapte vorsorge soviel desto mehr gesterckt. Dann ob wol der Churfürst die vorbith durch schickung oder schrifftenn mit und neben andern zu thunn sich erbeuth, so restringirett doch s.L. solchs dermassen, dasz solche vorbith alleinn uff die Augspürgische Confession und deroselbenn wahren verstande gerichtet seinn und damit der Calvinismus gahr nicht approbirt werdenn solte.Ga naar voetnoot(1) Daher wir nun soviel mehr besorgenn, wo fernne die Chur- und Fürstenn der Augspürgischenn Confession dessen berichtet, dasz die predicanten inn den Niederländenn den nahmen der Augspürgischen Confession (wie E.L. schreiben) nicht gebrauchen woltenn, dasz sie sich entwedder der vorbith nicht baldt vereinigen oder doch dieselbige mit solchenn ernst, wie esz der sachen nottürfft erfördert, nicht thun würdenn. | |
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Ga naar margenoot+Also stehen wir bey unnsz selbst in zweiffell, und wissenn nicht wie dieser beschwerlichen widderwertigkait mit fuegen zu helffen unnd die vorbith mit nutz und frucht ins werck zu richten, auch das vorstehende unglück abzuwendenn sein möcht, andersz alsz dasz die leuthe sich zum wenigsten zur Augspürgischen Confession berieffenn; dann dardurch wurdenn die Chur- und Fürsten derselbenn Confession verursacht sich solcher leuth, alsz irer glaubens genossenn, mitt soviel mehrern ernst, durch intercession und vorbith bey irem hernn, dem König zu Hispanien, auch underbawung bey der Röm. Kay. Mat. und sonst, anzunehmenn; es wurde auch die vorbith nicht allein ansehenlicher und vertreglicher sein, sondernn auch der kriegsleuth desto weniger undernn Teutschenn sich jegenn die guete leuth gebrauchenn laszenn; also könth dardurch das vorstehende unheil und bluetbath, menschlicher achtung nach, mit Gottes hilff verhuetet, dasz Reich Christi immertzu erweitert und die zahl der gleubigenn gemehret werden. Da aber hergegenn und ohne dies mittell die sachen mehr gefahr uff sich habenn möchten; dan E.L. wissenn wie verhast der Calvinismus bey der Kay. Mat. selbst, auch gemeinlich bey den Churfürstenn, Fürsten und Stendenn der Augspürgischen Confession sey; dasz auch ausz demselbigen einichen artikul die wiedersacher ursach nehmenn die reine lehr des Göthlichenn worts dermassen zu vervolgen, dasz nun umb desselbigenn einichen artickulen willenn, die Niederlände nicht alleinn inn solche mergliche gefahr gesetzt, sondern auch das ganze werck der wahren Christlichenn religion dardurch zerrüttet, der lauff des heiligenn Euangelii gesper- | |
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Ga naar margenoot+ret und soviel unzelbare sehlen zum theil durch vervolgung vonn der warheit abgeschreckt, zum theil gantz und gahr an gehör des Göthlichenn worts verhindert werdenn solten. Solchs achtenn wir denjenigen die esz verursachen, mehr vor einn unbedachtsame halstarrigkait, dan vor einn christlichenn eiffer. Es haben sich under denn Aposteln selbst im anfang de observationelegis disputationes zugetragen, und wiewoll Paulus allenthalben gelehret dasz observatio legis zur seligkait nicht nötig wehr, so hat ehr sich doch uff erinnerung Jacobi und anderer Aposteln, zu denenn ehr gein Jerusalem kommen, im tempell doselbst anderst gebähret, alleinn dardurch ergernüsz und verwirrung under denn glaubigenn Jueden des orts zu verhueten; also auch hat derselbig Sanct Paulus, widder seine selbst lehr, denn Timotheum beschneidenn lasszen, item zu seiner selbst errettung, alsz ehr zu Jerusalem gefangenn wahr, sich öffentlich vor einenn Pharisaeer bekanth, von deszwegenn das er, gleich denn Phariseern, die ufferstehung der thotenn glaubte, wiewol ehr sonstet mit den Phariseern durchausz nicht einigh wahr. Weill nun dem also, und die Christliche liebe erfordert das die lehrer allesz ad aedificationem und zu erweiterung der kirchenn Christirichtenn, und dan diesen werck, menschlicher achtung nach und wie wir'sz bey unsz ermessenn, nicht wol bequemlicher zu helffenn sein wil, alsz das man sich uff die Augspürgische Confession berueffe, so lieszenn wir unsz bedünckenn dasz solchs nicht allain mit guetem gewissenn vonn den predigern in den Niederländenn wol beschehenn könte, sondernn das sie auch solchs vonn Christlicher lieb wegenn, in betrach- | |
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Ga naar margenoot+tung der vorstehenden gefahr und gelegenheit, zu thun schuldig wehrenn. Unnd hielten's demnoch darfuer es soldt dem werck sehr nützlich und vertreglich seinn, wan in nahmenn der Niederländischenn Kirchen ein geschickte supplication an die Churfürsten, Fürstenn und Stende der Augspürgischen Confession gesteldt wurde, darinnen sie den standt der Religion in iren Kirchen Kürtzlich anzeigtenn, auch copien der Supplication so sie letztlichenn iren hernn dem Könnig zugeschickt, übergebenn und darauff umb intercession und vorbith bey irem hern, dem Könnige bethenn, dasz inenn der prauch der Religion nach inhaldt der Augspürgischen Confession, gestattet werden möcht, und im fall es nicht zu erhaltenn, das sie sich simpliciter und ins gemeinn uff die Augspürgische Confession berueffen, sondernn sie je des streitigenn artickulsz vom hailigen Nachtmall gedencken wolten; so möchte solchs mit einem solchen temperament, wie wir's bey unsz bedenckenn, gescheenn, dasz sie anzeigen, ob sie etwo vonn ire miszgünstigen beschreiet wehren dasz sie einer uncristlichen meinung im artikul des Nachtmalsz seinn solten, so geschehe inenn doch darmit unrecht, dan sie ebenn der unnd keiner andern meinung wehren, wie die Chur-und Fürsten der Augspürgischen Confession sich selbst inn der zu Naumburg inn Anno 61 gestelter praefation disfals erclert hettenn. Von welchem Artickull wir E.L. ingelegtenn extract zufertigen, und dieweil der Churfürst Pfaltzgrave selbst diesenn Artikul derselbigen praefation mit bewilligt und sich nachmals darauffberuefft, so hieltenn wir esz [dennest] darvor, | |
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Ga naar margenoot+es solten sich die Niederländische Kirchenn dessenn soviel weniger zu verweigernn habenn. Da nun E.L. oder Ir Bruder, Graff Ludwig, der vornembstenn predicanten etzlicheGa naar voetnoot(1) so dasz ansehenn, dasz gehör und die volge beim volck habenn, diese ding zu gemueth und hertzenn fuerenn und ein solches bey inenn, in betrachtung der itzigenn gelegenheit und der sachenn umbstende, erhaltenn köntenn, und dasz die unzeitige und beschwerliche questio quo modo diszmalsz beiseits gesetzt würde, dardurch liessenn wir unnsz bedüncken solte den sachen mit Gottes gnediger verleihung zimblich zu helffen, der lauff des heiligenn Euangelii der örtter inn gueten wesenn zu behalten und die vorstehende gefährlicheiten abzuwendenn, auch die gesuchte stadliche vorbith der Churfürsten zu erhalten unnd insz werck zu setzen sein. Welchs wir E.L. ausz christlichenn guetenn hertzen, alsz vor unsern discurs und zu weitterm nachdencken, freundtlicher, gueter wolmeinung nicht verhalten wollen, und seindt E.L. freundtlichen zu dienen willig. Datum Cassel, am 27ten Novemb. Ao 1566.
E.Ga naar voetnoot1 L. gutwilliger Vetter und Bruder, Wilhelm L.z. Hessen.
..... Dem Printzen zu Uranien, zu S.L. selbst händen. |
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