Archives ou correspondance inédite de la maison d'Orange-Nassau (première série). Tome II 1566
(1835)–G. Groen van Prinsterer– AuteursrechtvrijNo CCXXVIIa.
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Ga naar margenoot+unrichtigenn zustandts zugemessen werden wolleGa naar voetnoot(1), gantz ungernne vernommen, und woltten seine Churf. G. nicht liebers vonn Gott wünschenn oder sehenn, dann das die reine unverfelschte lehre des heiligenn Euangelii, ohne solche weitterung und auffstandt desz gemeinen manns, Christlicher und ordentlicher weise durch die Obrigkeit gefürdertt, gepflanzt und vortgesetzt, und alle | |
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Ga naar margenoot+beschwerliche und thedtliche handlungen gentzlich vermieden und abgewendet würdenn; wie dann auch seine Churf. G. sonderlich gerne verstanden dasz der herr Printz ebenn der meinung sey, und derselbenn mitt bestandte nicht zugemessenn werdenn könne das sie denn underthanenn inn Niederlandt zu unruhe oder ungehorsam wieder die Kön. Würde zue Hispanien die wenigste ursache gegebenn. Das sich aber seine F.G. befahrenn, weill nebenn der lehre des Euangelii und angefangenem abfall vom Pabstthumb, allerlei andere sectenn mitt einreissen, es möchte die Kön. Würde vonn den feindenn Götlichs worts, unter dem schein die secten auszzurottenn und die ungehorsamenn zu straffen, dahin bewogen werden das ire Kön. Würde die Niederlände mitt gewaldt überzügenn und die wahre Christliche Religion und dero anhengere zum eussersten verfolgttenn, und seine F.G. derwegenn vor gutt ansiehett, auch freundtlich bittenn und erinnern thutt, dasz der Churfürsten zue Sachssenn sich nebenn anderen Chur-und Fürstenn, so der Augspürgischen Confession verwandt, der armen bedrängten Christen und glaubensgenossenn so weit annehmen wolten, dasz sie eine algemeine ansehenliche vorschrifft oder schickung an die Kön. | |
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Ga naar margenoot+Würde zu Hispanien thun und die armen leutte bei irer Kön. Würde vorbitten, und dieselbe Christlich erinnernn wolltten dasz sie sich zu vergissung irer eigenenn underthanenn bluts und verderbung lande und leutte, nicht reitzen noch verleittenn lassenn woltte. Feldt wohl seiner Churf. G. nicht wenig bedencklich für, sich frembdenn unnd solchenn sachenn, dero eigentlicher grundt, wie es allenthalbenn darumb geschaffenn und was darunter gesucht, seine Churf. G. nicht wissenn, anhengigh zu machenn, bevorab weill die vorenderung der religion den wenigern theill auff die Augspürgische Confession gerichttet und allerlei ergerliche und verdamliche sectenn mitt eingefürett werdenn. Dieweill aber seine Churf. G. darneben vermerckenn das es dem mehrern theil der Stende und underthanenn im Nidderlandt darumb zu thun ist, das sie nach der reinen lehr des Euangelii trachtenn und sich sonst zu allem underthennigsten gehorsam kegen der Kön Wur. zu Hispanien erbitenn, auch begirigh sein, mitt rath und hülffe der Augspürgischen Confession verwanthenn Chur-und Fürstenn, dieselbe Confession anzunehmen; Als seindt seine Churf. G. desz freundtlichen erbittens, wofernne der Landgraff zue Hessenn, Hertzog Christoff zue Württenberg und andere Chur-und Fürstenn vor gutt ansehenn und schliessenn wurdenn das die Kön. Würde mitt einer ausfürlichenn schrift oder schickung zu ersuchenn sein solte, so wollenn es seine Churf. G. ires theils darann nichtt mangeln lassenn, sondern was zu befürderung Gottes ehre und auszbreittung seins allein seligmachenden wortts dienstlich, gerrne vortsetzenn helffen, der hoffnung, solchs soll bei der Kön. Würde nicht ohne | |
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Ga naar margenoot+fruchtt abgehenn. Seine Churf. G. seindt auch unbeschwerett die Kay. May. hiruntter zu ersuchenn und vleisz anzuwendenn das ire Kay. May. zu ruhe undt friedenn rathenn und solche vorstehende gefhar allergnedigst abwenden helffen; den Stenden und underthanen aber der Nidderlände ist anders nicht zu rathenn, dann dasz sie die Kön. Würde mitt underthenigstenn flehenn und bittenn, ohne auffruhr und andere ungebürliche mittel, umb nachlassung der reinen lehr des Euangelii ersuchenn, und ire Kön. Würde sonsten schuldigenn gehorsam leisten, sich auch ercleren dasz sie sich aller sectenn eussernn und entschlagen und die Augspürgische Confession annehmen und sich derselben aller dinge gemesz verhaltten wollenn. Was aber dem herren Printzen zu rathenn, da die Kön. Würde solcher der Chur-und Fürsten vorbitt kein stadt gebenn, sondernn stracks mitt der gewaldt unnd überzuge vortfahrenn wollte, und wie weit sich die Niederlandt, der religion halben, mitt der kegenwehr einlassenn und ohne verletzung irer previlegiën und freiheittenn, auch aiden und pflichttenn, solchen überzugh begegenn möchttenn, dessen würdtt sich seine F.G, ausz Gottes wortt zu berichttenn und zu erinnern haben. Der Churfürst zue Sachssenn stellet aber inn keinen zweiffel, da die Könn. Würde sich über zuvorsichtt unterstehenn soltte, die lehre des Euangelii mitt gewaltt auszzurottenn und das Pabstumb widerumb einzusetzenn, Gott der Almechtige werde die armenn bedrängtten Christenn alsdann nichtt verlassenn, wie man vortschinner zeitt an Franckreich erfarenn, und etwan dem herren Printzen und anderen mittel und wege weissen und | |
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Ga naar margenoot+schaffenn dasz sie trost und schütz erlangen, darumb dann der ewig Gott vonn hertzen zu bitten und ihme die sache zu bevehlenn ist. Darnebenn aber will die notturfft erförderenn das gleichwol der herr Printz nebenn den anderen Ordensherrenn und seiner F.G. glaubensvorwanthenn, der sachenn Christlich und vorsichtiglich wahrnehmenn; was dann der Churf. zu Sachsenn, samptt andern Churund Fürsten der Augsbürgischen Confession, zue abwendung seiner F.G. gefahr, fernner rathen und helffenn können, wollenn sich seine Churf. G. ires theils darmitt so hoch und weith, als sein Churf. G. sich hinwieder inn fall der noth zu seiner F.G. und denn beschwerttenn ländenn zu vorsehenn, freundtlich und guttwillig findenn lassenn. Beschliszlich Hertzog Johann Friderichs und seiner Oberstenn und Ritmeister bestallung belangende, vormerckenn seine Churf. G. inn dem des herrn Printzen freundtlich gemüth; es tragen aber seine Churf. G. die vorsorge, weill sich Hertzog Johann Friederich kegenn der Kay. May. biszero dermassenn ungehorsamblich erzeigtt und seine F.G. bestaltte vornehmbsten Oberstenn und Rittmeister inn der Kay. May. und desz heiligen Reichs achtt sein, es würde dem herrenn Printzen und den Nidderländenn bei der Kay. May. und denn Stendenn des Reichs nichtt geringenn unglimpff gebehrenn, da sie dieselbenn an sich ziehen unnd dero hülff gebrauchenn solttenn; hierumb solchs seiner F.G. wohl zu bedenckenn: dann soviel seine Churf. G. belangtt, fürchttenn sich seine Churf. G. weder vor Hertzog Johann Friederich, noch denn echtternn. Woltte aber der herr | |
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Ga naar margenoot+Printz mitt Hertzog Johann WilhelmenGa naar voetnoot(1) zu Sachsen derwegenn handlung pflegenn lassenn, weill seine F.G. auch viel gutter leut an sich habenn und den echttern nicht verwandt, sondernn zum höchstenn zuwieder sein, oder aber durch fürderung desz Landgraffen Sr L. Krigsleutte und Rittmeister bestellenn, solchs stehett seiner F.G. unnd den Stenden inn Nidderlandt auch zu bedencken. Dat. Stolpen, denn vierzehendenn tag des Monats Octobris [der wenigern zahl], im sechs und sechtzigsten Jhare. |
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