Gründtlicher Bericht, ob Zauberey die argste vnd grewlichste sünd auff Erden sey
(1597)–Franciscus Agricola– Auteursrechtvrij
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Beschlusz vnd Summarische repetition, was biszdaher gehandelt, sampt trewhertziger ermanung an alle Christen ins gemein, vnd beuorab, an die Christliche, fromme, vnd Gottliebende hohe Obrigkeit.BIsz daher ist nun gründtlich, vnd auszführlich ausz Gottes Wort vnd erheblichen bestendigen Argumenten erwisen. Zum ersten: Das die Zauberey vnder den Christen spectiuè vnd caeteris paribus die grewlichste Sünd: vnd die zauberer die meiste vnnd straffwürdigste Sünder auff erden seyn. Zum zweiten: Das gleichwol die Sünd noch kan durch Christum vergeben, vnnd die Zauberer noch mögen gnad erlangen vnd selig werden, sofehrn sie bey zeiten sich von hertzen zu Gott bekeren, rechtschaffene busz thun, vnd ihr leben bessern wöllen. Zum dritten: Was vrsachen vnd warumb souil Menschen, beuorab diser zeit, sich zur zauberey begeben, vnnd darinn mehrer theils ohn pusz verharren, sterben vnnd verderben. Zum vierdten: Das die Christliche hohe obrigkeit ausz ernstem ausztrucklichem befelch Gottes vnnd dero Rechten, so lieb ihnen ihr ehr vnd Seel ist, schuldig sey, die erkandte vnd bekandte Zauberer am Leib, vnd mit fewr zu straffen vnd keiniges wegs wissentlich zugedulden. Zum fünfften: Was grosser vnd er- | |
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schröcklicher straff vber sich principal, vnd auch mit vber ire Vnderthanen respectiuè an Gott die Obrigkeit verschulden vnnd verursachen, welche wissentlich die zauberer gedulden oder nicht neben schuldiger vnd gepürlicher inquisition, nach Gottes befelch ernstlich straffen. Zum sechsten, was grossen lob vnnd lohn, auch zeitlichen vnd ewigen segen, vber sich vnnd vber die ihrige, die fromme obrigkeit bey Gott verdienen, welche die gerechtigkeit liebet vnd handhabet, vnnd neben andern vbeltheter auch, vnd insonderheit die zauberer mit rechtem vnd schuldigem eifer der gepür vnd nach Gottes befelch straffen. Zum sibenden: Seyn allerley argumenten vnd gegenwürff gründtlich widerlegt, welche von des teuffels, oder zauberer Aduocaten vnd Procutorn, oder etlichen einfeltigen vnd der warheit vnerfahrnen vnd demnach vnrecht eiferenden leuten, vnd sunst auch etlicher obrigkeit selbsten pretendiert vnd opponirt werden: vnnd vilfältig erwisen vnnd demonstrirt, das ein Gottliebendt obrigkeit, durch keinerley eyn- oder auszred für Gott, oder den frommen, rechtsinnigen, kan entschuldigt oder erlaubt werden, das die zauberer wissentlich gedulden oder ihres gefallens vngestrafft mügen lassen. Als haben demnach, alle fromme rechtsinnige, Ga naar margenoot+ vnd der zauberey vnschuldige Christen mit fleisz zu behertzigen die grausame vnauszsprechliche boszheit vnd schaden der teuffelischen verfluchten zauberkunst, vnd sich für allen lastern besonder für disem, | |
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wie auch die vrsachen darzu, mit höchstem ernst zu meiden vnnd Gott von hertzen zu dancken, der sie bisz daher darfür genediglich behüt, vnnd vnabläszig zu bitten, dasz er sie für alle sünden, zwar für dise allerschröcklichste vnd schädlichste fünd aber fürnemlich vnd jederzeit behüten vnd bewaren wölle: neben dem auch daran zu seyn, das sie selbst nit allein daruon vnschuldig bleiben, sondern auch dasz erschröcklich laster nicht mit der Welt gering achten, vil weniger entschuldigen, oder wider die offentliche warheit verthedigen, oder sonst die ordenliche straff tadelen oder verhindern, damit sie sich nit frembder Ga naar margenoot+ sünden pflichtig, vnd der straff auch mit theilhafftig machen, weil geschriben steht. Wee euch die ir sagt dasz das bösz gut sey, vnd den gottlosen rechtfertiget, oder gerechtsprechet: Item: Nicht allein welche solche (vnd dergleichen verdammliche) Ga naar margenoot+ laster begehn, sondern auch, die sie oder darin bewilligen, seyn auch des tods schuldig. Ga naar margenoot+Die schuldigen aber, vnnd welche entweder vnwissentlich (als das es keine, oder kleine fünden sey) oder sonst durch betrug des teuffels, oder zauberer, oder aber durch ihre eigene schulden vnnd sünden in das grewlich laster der zauberey gerathen, sollen derwegen nicht verzweifeln, oder ihre seligkeit gantz vnnd zumahl verlohren, vnnd also dem teuffel sich fehrners in seine gewalt vbergeben: sondern sollen, in betrachtung vnd flüssiger erwagung irer grewlicher, erschröcklicher, vilfältiger vnd verdamlicher | |
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sünden Gott dancken, dasz er sie bisz daher noch im leben gespart, vnd nicht in allsolchen standt Ga naar margenoot+ hat lassen sterben vnd verschmoren, vnd dieweil er barmhertzig, vnd vber alle masz gütig ist, in durch das grundtlose vnd vnentliche verdienst Jesu Christi seines geliebsten Sohns vnsers allergnedigsten Heylandts vnd Erlösers, getrewlich, vnd von hertzen vmb gnad bitten, vnd demnach Gott keine sünder erhöret die in sünden gedencken zubleiben, vnd keine rechte berew vnd leydtwesen ihrer sünden tragen, oder keine rechtgeschaffene pusz zuthun bereit) ein wahre Ga naar margenoot+ vngefälschte Euangelische pusz selbstwillig, vnd auch ehe sie für der Obrigkeit bekant, oder in ire gewalt kommen, oder sonst von jemandt darfür angesehen oder verklagt oder berüchtiget worden, ausz recht geschaffener liebe Gottes, vnd irer fäligkeit, an die hand nemen: ire Sünd vnd miszthat, alsviel sie sich nach fleiszigem nachdencken erinneren können, wie sie von letster rechtbeschehener beicht begangen, ja von anfang das sie ir verstant gehabt (dann solche leuth gemeinlich nimmer recht vnd volkommentlich zu beichten, sondern allsolche Sünd, insonderheit zuuerschwigen pflegen, vnd derwegen nimmer absoluirt, sonder je lenger je tieffer in sünnd ja eben darumb das sie nicht recht vnd gantz gebeicht, erst, oder meistlich in der zauberey vnnd teuffels gewalt tieffer gefallen seynd) dem ordentlichem Pastor oder zugelassenem verstendigem Beichtvatter, kläglich vnnd getrewlich, | |
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one bedroch oder etwas auffsetzlich zuuerschwigen, gentzlich bekennen, vnd die heilige absolution von Gottes wegen begeren, vnd in aller demütigkeit, vnd bereitwilligkeit zur penitentz die ihnen aufferlagt, empfangen mit fastem vertrawen, wanneh sie mit Gott in Christo dermassen wider versönet, das alsdann der Hellischer feind (dann sie auch von grundt des hertzens, mit allen seinem raht, vnd eyngeben auch gottlosen, vnd teufflischem gemachten bund abzusagen) keine macht vber ihre seel ferners hat noch haben kan, als fern vnd lang sie von gantzem hertzen zu Gott bekert vnd auffrichtig seyn vnd bleiben, rechte pusz fruchten erzeigen, vnd dem Hellhundt mit starcken glauben, embfigem vnablässigem gebett, mit strengem fasten, casteyung ires leibs, almusen vnd dergleichen guten wercken, mit verhütung newer Todtsünden mittels Gottes gnaden (deren sie sich durch andechtige vnd offt willige niessung des hochwürdigsten Sacraments des Fronleichnams Christi vnablässig theilhafft zu machen) widerstandt thun, vnd kein newen raum, durch nach oder farleszigkeit, oder wissentliche auffsetzliche böszheit geben. Vnd haben sich auch, in dem fall, des zu der gütigkeit vnd barmhertzigkeit Gottes zuuertrösten, wofern sie von sich selbst vnd freywillig solche pusz bey zeiten vornemen vnd erstlich eynfolgen, das Gott, nach seiner vnauszsprechlicher Ga naar margenoot+ güte, vmb Christus willen, nicht allein sie zur gnaden nemen, mit allem Himmli- | |
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schen heer sich daruber erfrewen, vnd demnach sie auch von der ewiger (auff gröbst, vnd tausentfeltig verschuldter) verdamnusz erlassen vnd erledigen, sondern auch (da es inen trawens selig) von zeitlicher schanden vnd offentlicher straff bewaren vnd gesparen wirt, nach dem spruch Ga naar margenoot+ S. Pauli: Da wir vns selbst richteten oder straffen, wurden wir von Gott nit gestrafft werden, wie dann Gott dem heyl: vnd gottlosen abgöttischem Ga naar margenoot+ Achab auch zeitlich verschmet, vnd die schon gedrewte straff nachgelassen, darumb das er sich freywillig demütiget, vnd selbst gestrafft hatte. Wofern aber Gott also haben, vnnd fügen Ga naar margenoot+ wolte, das sie gleichwol offenbar, vnd der obrigkeit durch anklagt oder inquisition bekant, oder sonst in ihre gewalt geliebert wurden, sollen sie sich des nicht betruben, sondern erfrewen, das sie Gott hie zeitlich mit der Vätterlicher ruhten strafft: want das ein gut, vnd an den puszfertigen trostlich vnnd gewisz zeichen ist, das sie Gott liebet, vnnd hernacher nicht straffen soll: auch betrachten, das sie durch ihre grewliche, vnnd allerschrecklichste, vilfeltige sünden vnnd laster tausentmal mehr schanden vnd straff, auch auff erden, vnd in disem leben verschuldet, vnd durch solche zeitliche mit gedult vnd puszfertigkeit erlittene straff vnd schand vor der welt, eben als gelt durchs fewr probirt vnd gelautert werden. Vnd obs gleich ein gewisse vnnd grosse schand ist, solche straff | |
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verschuldet zu haben, so ists doch vor Gott vnd allem himmlischem Heer, ja auch bey allen frommen vnd rechtsinnigen auff erden ein Ehr vnd kein schand, vber seine sünden pusz thun, vnnd die verschuldte, vnd von Gott, oder Gottes wegen, durch die ordentiche Obrigkeit, aufferlegte straff gern, vnd mit gedult, vnd demütigkeit auch offentlich leyden, auff das dardurch die Christen, so zuuor geärgert oder beschediget, offentlich gebessert, vnnd von solchen vnd dergleichen sünden vnd lastern allermenlich abgeschrecket werden. Vnd derwegen sollen sie auch ihre Sünd in dem fall offtenlich für der Obrigkeit mit nichten leugnen, vnnd also sich noch schwerlicher versündigen, Gott verzörnen, vnd dem teuffel sich widerumbergeben mit nichten, sondern mit dem Achan Gott die ehr Ga naar margenoot+ geben, (der die warheit vnnd demütige bekentnusz Ga naar margenoot+ der sünden liebet, die leugner aber, vnnd welche ire sünden leugnen oder verbergen, hasset vnd verdilget) vnd ire gethane übel vnd grosse miszthaten, für der Obrigkeit, als der Stathältern Gottes, kläglich vnd schmertzlich ohne auszbehalt, insonderheit darumb sie abgefragt, bekennen, vngeacht, das sie woll vnd zuuorwissen, was straff darauff folgen soll. Dann solche straff den puszfertigen nicht schedtlich sonder nützlich, nicht verdamlich, sonder selig, vnd mit gedult vnd bereitwillig erlitten, ein vrsach sein wirt, das ire frewd vnd belohnung im Himmel des zu grösser vnnd herzlicher sein wirt, vnd sie | |
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nicht als teuffels schlauen, wie sie zuuor gewesen, sonder nun mehr als kinder, ja martyrer vnd gnaden kinder Gottes sterben sollen. Ja wanneh sie gleich nicht bekant noch beklagt Ga naar margenoot+ wurden von oder vor der Obrigkeit, vnd sie im werck befunden vnd spürden, alslang sie frey, vnd auff sich selbst, vnd nicht in die handt der Obrigkeit vnd der Iustitiae kommen seynd, das sie entweder gar kein pusz, noch rechte beicht, oder besserung für vnd an sich nemen, oder continuirn, vnd bisz zum end zu bestettigen könten, wegen, das der teuffel, dem sie sich zuuor willens vnd wissentlich in seine gewalt gegeben vnnd mit ime verpflichtet, vnd verleugnet vnd abgesagt haben, sie daran auff alle mittel vnd weg mit drewwort, schmähelich vnnd schmertzlich angreiffen, vnnd sonst mit gewalt, alsuil ihme möglich, verhindert, wie gemeinlich jederzeit vnd ins gemein geschicht, alslang sie nicht in die hendt vnd gewalt der Obrigkeit, vnnd also, eben als widerumb in Gottes handt kommen, vnnd von des teuffels list vnnd gewalt wiewoll nicht völlich, doch dermassen erlediget seynd, das der hellischer Buler, vnnd erbfeind nit seines gefallens, oder wie beuor geschehen sie zum bösen treiben vnnd zwingen, oder an der pusz vnnd bekehrung verhinderen vnnd auffhalten kan. Alsdann, vnd in dem fall, wäre inen (den Zauberern) vngezweiffelt rahtsamer vnd besser, das sie sich vnd ihre missethat selbst durch andere, oder in eigener person angeben, vnd vmb die | |
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iustitiam vnd zeitliche Göttliche straff anhalten vnd bitten, vnd sich also in die verschuldte straff, ausz liebe Gottes, vnnd hasz der sünden, dem teuffel aber zum trotz, williglich vnnd vndertheniglich ergeben theten, vmb also besser vrsach vnd freyheit zur nohtwendiger pusz zubekommen, vnd durch die zeitliche leibsstraff von der vrsach ferner sünden (darzu sie alslang sie im leben seind vnnd bleiben durch den teuffel stettiglich angereiszt, ja woll, weil er sie in seiner gewalt hatt, als lang sie mit Gott nicht wider versonet, getrieben vnd euch offt gegen iren willen bezwungen werden) vnd da sie puszfertige vnd Christlich sterben, entlich vnd gentzlich ausz der teuffels anfechtung, quellung, vnnd angemaster verschulter gewalt, vnnd erschröcklicher tyrannen, durch Gottes gnad in Christo gefreyet vnd erlediget, auch also zeitlich gestrafft werden, das sie hernacher, vnnd im künfftigem leben, wider ewiger noch zeitlicher straff dürffen besorgt seyn. Dann, wiewol ein Mensch nicht simpliciter oder absolut oder ohn rechtmessige erhebliche vrsach schuldig, noch gehalten ist, seine verborgene missethat offentlich zubekennen, beuorab als ihme, oder den seinigen solchs an der ehren nachtheilig oder im selbsten am leben geferlich oder schedlich seyn möchte: so kan doch kein rechtsinniger in abred seyn, da die Zauberische personen, anders kein rechte pusz zu thun, | |
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vnd mit Gott sich zuuersönen in Christo, oder kunfftige zauberische vnthaten, nach allem angewentem möglichen vnnd gepürlichem fleisz, zuuermeyden sich vermuhten theten, das es zehen, ja hundertmahl besser wäre, durch angesuchte vnd begerte offentliche mittel der ordentlicher iustitiae, seiner seligkeit vrsach vnnd achtung zunemen, (in meinung vnnd massen wie vorgerührt) dann ohne dieselb, in sünden bleiben vnd vortfahren, vnnd letst ins teuffels gewalt sterben vnnd verderben, vnnd von Gott vnd seinem reich ewig vnd alleweg gescheiden sey, vnd in vnentlicher, vnauszsprechlicher hellischer, grewlichster pein, verdampt seyn vnnd bleyben. Es ist ja hundert, jha hunderdt tausentmahl besser zeitliche, als ewige schand, schand vor der welt als vor Gott: Es ist hundert, ja hundert tausentmahl besser allein am Leib zeitlich, als ahn Leib vnnd seelen ewig gestrafft werden. Es ist ein Christ, der Gott vnd seine seligkeit recht liebet, verursagt vnd schuldig, lieber hundertmal, wanneh es möglich, durch andere getödt werden vnnd sterben, als wissentlich vnnd auffsetzlich eine todtsünd begehen. Dann wer seyn leben will behalten, mit tödtlichen sünden, die er sonst ohne verschulte oder gedrewete vnd auffgelägte Leibsstraff, Ga naar margenoot+ gantz schwerlich oder gar nit schewen kan (wie gemeinlich mit den zaubern beschicht, alslang sie nicht in die gewalt der Obrigkeit geraten) der wirts zweyffels ohn in ewigkeit | |
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verlieren, wie Christus sagt: Vnd was hilfft dem Menschen, das er aller welt gut, (auch aller welt ehr, vnd zeitlich Leibs fristung vnd wollust) gewünne, vnd seiner seelen schaden erlitte? Vnd was beuth kan der Mensch für seine seel vnd säligkeit thun? So ist auch nit new, sondern ist offt geschehen vnd gesehen, das zauberische personen, vmb vom teuffel, vnd fernern zauberischen teufflischen Sünden gefreyet zu seyn, vnd rechte pusz zu thun, vnd in diesem leben für ire begangene sünden zeitliche straff zuleiden, sich selbst, entwider ehr sie verklagt oder eingezogen, oder als sie wol hetten losz vnd frey gelassen werden können, oder schon am leben begnadet wären, gleichwol erkläret, vnd deszfals vmb die verschuldte leibstraff gepetten, vnd lieber haben wöllen durch die iustitiam sterben vnd gerichtet werden, dann lenger in solchem leben, der sünden gefahr zuuerbleibenGa naar margenoot+Die hohe Obrigkeit aber, vnd regenten der Christenheit belangent, dieselb hetten krafft vnd inhalt gethanes, oder dergleichen Christlichen Rechts jedoch mit der ausztrucklicher protestation vnd vorbehaltung, dasz ich für meine person sonst, vnd als vil möglich, keines menschen blutuergiessung oder Leibsstraff suche oder begere mit schuldigem vnnd Gottseligem eyffer daran zu seyn, da sie biszdaher irem ampt vnd endt in straffung, vnnd abschaffung dero Hexen vnnd Zauberer, inhalt Göttliches befelchs, der gepür nachgesatzt, das sie sich an sol- | |
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chem schuldigem, insonderheit nohtwendigem, vor Gott hochuerdienstlichem werck der gerechtigkeit, hinfuro vortzufahren, durch bösen, vnd böser leuth raht mit nichten auffhalten, vil weniger abschrecken oder behinderen lassen, sondern mit rechtgeschaffenem eyffer, was Gott befolhen, vnd jederzeit rechtsinnige fromme obrigkeit pillich vnd ernstlich gethan haben, vnd setzen, in verthetigung der ehren Gottes vnnd handhabung der gerechtigkeit, nicht allein an vnkosten, Haab, vnd Gut, sondern auch, da es nöthig, leib vnd blut auff, vngezweyffelt wissent, dasz inen solchs von Gott, da sie sich sonst ferners, vnd auch in andern puncten wie Christen vnd Christlicher Obrigkeit gepürt, verhalten werden hundertfältig in disem leben, vnnd aber in künfftigem leben, ewiglich solte ergentzet, vnd belohnet werden. Da sie aber biszdaher ausz vnwissenheit, oder bösem raht, oder sonst ausz mangel gutes vnd schrifftmesziges berichts die Hexen oder Zauberer wissentlich gedüldet, vngestrafft, vnd in verachtung vnd grewlichster verletzung Göttlicher ehren vnd Maiestet, in Abgöttischer erschröcklicher ehr, anbettung, vnd willfarung des hellischen Erbfeinds, vnd vnermeszlicher beschedigung irer vnderthanen oder Landt vnd leuhten, vnd sonst in hauffung vnzehlicher grober laster vnnd erschröcklichen sünden, frey vnd vnverhindert harren, vortfahren, vnnd verwüsten lassen, &c. Dieselbst hetten gleichfals, ausz erwogung angezeigter, vnd er- | |
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wesener warheit, sich zubedencken, vnd was biszdaher verschuldt vnd versaumpt, mit schuldiger vnnd rechtgeschaffener Euangelischer pusz bey Gott durch Christum bey zeiten abzuthetingen, vnd aber zum wenigsten, nun mehr, der erkanter vnd vnleugbarer warheit lenger nit, gegen ir eigen Gewissen, wider ir eigen Ehr vnd Wolfart, wider ir eigen heyl vnd seligkeit, nicht widerstreben, sondern mit der that vnd im Werck spüren lassen, das inen ire vorige Sünd recht leid, Gottes ehr, der gemeinden Wolfart, vnd ire eigen seligkeit mit ernst angelegen, sie auch der Zauberey vnd Zauberern nicht frundtholt, sonder von Gottes wegen feind, vnd dahin bedacht vnd enschlossen seyn, die tag ires Lebens vnd regierung, solchs allergrewlichst, schedtlichst vnd hochstrafflichst laster mit nichten vnd keinerley maniren wissentlich zugestatten, sondern an jedermenlich ohn ansehen der person, oder ohn einiger exception der gepür vnd nach befindung ernstlich zu straffen, vnd als vil möglich daszselb allenthalben vnnd allerding auszzurotten vnd zuuertilgen, mit hilff, vnnd zu ehren Gott des Allmechtigen zu schwechung vnd verbrechung des teuffels reichs: zuuerhütung einsamer vnd gemeiner (eigener vnd frembter, zeitlicher vnd ewiger straff, zu trost vnd Wolstant der lieben Christenheit, zu warnung vnnd abschreckung dero frommen vnnd vnschuldigen: vnnd sonst zu befurderung beyter seyts dero schuldigen vnd vnschuldigen heil vnd seligkeit, | |
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vnd stettiglich behertzigen vnd zugemüht führen, was vnd wie geschreben stehet. Darumb werdet weisz, vnd wöllets verstehen, ir Konigen: Lasset euch lehren ir Richter Ga naar margenoot+ im land. Dienet dem Herren mit forcht, vnd frewet euch mit zitteren: Ergreiffet die züchtigung, das nicht etwan der Herr zörne, vnd ir vom rechtem weg verderbet, wenn sein zorn bald anbrennen wirt: aber selig seyn alle die auff ihn trawen, vnd ire hoffnung in im haben. Item, Ga naar margenoot+ Darumb O ir König vnd Regenten, horet zu vnd verstehets, lehrnet ir, die Land richtet: Gebet dar ewere ohren, ir die grosse menge der völcker vnd Landen beherschet, vnd darinnen wollgefallen habt. Dann der gewalt ist euch von dem Herrn gegeben, vnd die stercke von dem Allerhöchsten: der wirt ewere werck ersuchen, vnd ewere anschleg (oder gedancken) erforschen, dasz ir, so syn Reich verwaltet, nicht recht gerichtet, das gesetz der Gerechtigkeit nicht recht gehalten, vnd nach dem willen Gottes nicht gewandelt habt. Balt wirt er euch aber erschröcklich erscheinen. Dann ein schwerlich vrtheil werden haben, die andern vorgesetzt seynd. Denn nidern vnd kleinen wirt gnad gegunt, aber die gewaltigen werden auch gewaltig gestrafft werden. Dann Gott der Herr, der ein heerscher ist aller, wirt für kein person sich entsehen, auch von keines grosse erschrecken. ENDE. |
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