Gründtlicher Bericht, ob Zauberey die argste vnd grewlichste sünd auff Erden sey
(1597)–Franciscus Agricola– Auteursrechtvrij1. Eynred.Man soll die zauberer vnd zauberinn, gar nit, oder | |
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aber nicht also scharff straffen vermög der rechten, dann sie seind entweder vnschuldig, oder vom teuffel vnwissend betrogen. | |
Antwort.1. Wie können die vnschuldig, oder nur ausz einfalt vom teuffel betrogen seyn, welche Gott nicht will leben lassen, sonder mit todt zustraffen, Exod. 22. vnd darneben vom himmel auszzuschliessen, vnd mit der ewigen verdamnusz zu straffen bedrewet hat? Apoc. 21. 22. 2. Ob gleich dem teuffel nicht zu wehren, dasz er versuche vnnd anfechte, so kan gleichwol ein frommer vnd vestglaubender Christ mit Gottes gnaden dem Hellhund widerstehn, vnnd dasz er nicht gewinne durch vnsern consents, verhindern. 3. Die sich aber vom teuffel obsigen, vnnd zu solchen zauberkunsten vnnd grewlichen mit anhangenden vnnd folgenden Sünden bewegen lassen, zeigen ihre eigenen vnuerantwortlichen vnglauben, oder sonst sündhaffte schulden an, welche sie zuuorgethan, vnd nicht recht gepüsset Ga naar margenoot+ haben. Dann solche grewliche sünden, vnnd erschröcklicher abfall, ist zweiffels on poena peccatorum vnnd weil sie kein rechten glauben, noch ein fromb gewissen, sonder entweder mit allerley falschen glauben, oder weicheleyen vmbgehen oder gangen haben, fallen sie durch Gottes gerecht vrtheil je lenger je tieffer in vnglauben in grossere wicheley, vnd böszheit. vnnd zuletzt in die grewlichste sünd die Zauberey, vnnd | |
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gehen Gott ab vnnd dem teuffel willens zuhausz, wie geschreben stehet: hab den glauben, vnd ein gut gewissen, welchs etliche verachten, vnd also des glaubens schiffbruch erlitten haben, das ist, den glauben gentzlich verlassen vnnd Ga naar margenoot+ verloren haben. Besihe oben den 3. Tractat. 4. Das aber keine vnuerschuldt in solchen glaubens abfall, vnnd teuffels gewalt, sonder durch ihre eigen sünden vnd verschüldung gerahten, zuget nicht allein die erfarung, sondern auch Gottes wort. Besihe hiruon Benszfeldium in Confess. malef praeludio 4. pag. 15. & seq. & pag. 132. Daselbst er dann allerley gemeine vnd Special vrsachen erzelet, wie vnnd warumb allerley, vnnd so vil Menschen zu der zauberey sich einlassen, Gott abgehen, vnd dem teuffel sich mit Lieb vnd Seel ergeben. Vide & Sprengerum in malef. parte 1. quaest. 5. & 6. | |
2. Eynred.Wannhe die Zauberer darumb am leib zu straffen, weil sie Gott verleugnen: so hette Petrus auch allsolche leibsstraff verschuldet, vnd als ein Gottsverleugner gestrafft werden müssen. | |
Antwort.1. S. Petrus hatt Gott nicht von hertzen, auch nicht demglauben gäntzlich verleugnet. Dann Christus hat für in gebeten, das sein glaub nicht abnemen solte. Luc. 22. 2. Petrus hatt allein mit dem mund ausz | |
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menschlicher forcht geleugnet, das er Christum kente, gleichwol im hertzen ihm nicht abgangen sondern für seinen Herren wolerkant, vnd gestracks seine Sünd mit vilfaltigen träheren gepüsset. 3. Petrus hat mit den feinden Christi, vielweniger mit dem teuffel ein bundt wider Gott gemacht, oder sich dem mit leib vnd seel vmb zeitliche lust, oder nutzung, Gott zu trotz vnd schanden verpflichtet, wie die zauberer vnd zauberinnen thun. Besihe hiruon Benszfeldium de Confessione malef. in Commentarior. pag. 557. & seq. | |
3. Eynred.Da die zauberer vnd zauberinnen darumb zu tödten, dieweil sie den glauben verleugnen, so müsten alle Christen, als offt sie Gottes gebot nicht halten, vnnd also den glauben mit dem werck verleugnen, des todts werdig seyn. Dann wer sündiget verleugnet die frombkeit, 2. Tim. 3. ist ein knecht der sünden, Joan. 8. ist ausz dem teuffel, 1. Joan. 2. Ist arger als ein vnglaubiger, der seiner hauszgenossen nicht der gepür sorg tragt, 1. Tim. 5. &c. | |
Antwort.1. Ein Christ ob er gleich tödtlich sündiget, verleugnet er doch gleichwol im hertzen den glauben nicht, vnnd wiewol er Gott vngehorsam ist durch die Sünde, ergibt sich doch nicht gantz vnd zumahl wissentlich vnnd willens ins | |
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teuffels gewalt, das er mit im ein bund wider Gott auffrichte, nimmer sich zu bekeren, sondern der boszheit, vnd dem teuffel in allen zugehorsamen vnnd zuwillfaren, wie die Zauberer thun, welche dem glauben zusamen abfallen, Gott mit dem hertzen, so wol als mit dem mund, vnd thaten verleugnen immer vnnd ewiglich, vnd darneben mit ausztrucklichen worten dem teuffel schweren, vnd sich mit leib vnd seel wissentlich ergeben, mit dem buliern, ihn als Gott, vnd an Gottes statt anbetten, ehren, vnd alles in seinem namen, vnnd nach seinem willen (als vil inen möglich ist) ausz hasz Gottes vollbringen, alles was Gott, vnnd dem negsten zuwider, vnd zu stärckung desz teuffels reich vnd böszheit dienlich vnnd zuträglich ist. Besihe hiruon Bensfeldium de Confessione malef. in commentariorum. pag. 554. 555. vnd 556. | |
4. Eynred.Gott laszt die Zauberer gewerden vnnd vngestrafft: Ergo, sollens auch die Obrigkeit thun. | |
Antwort.1. Gott läszt auch dieberey, morderey vnnd allerley andere sünden geschehen: Dann Gott hatt einem jhedem seinen eigen vnnd freyen Willen gelassen, der denselben miszbraucht zur böszheit, oder nicht mit Gottes hilff brauchet zur frombkeit, der wirt seinen lohn | |
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vnd verdiente straff erwarten. Soll man aber darumb keine dieb, reuber, todtschleger, mordbrenner, vnnd andere grobe Sünder nicht straffen? 2. Wie wol Gott selbst offt auff frischer that vil Sünden vnnd Sünder straffet: wie insonderheit im alten Testament offtmals beschehen: so leszt doch Gott ins gemein die laster durch die darzu bestelte seine Statthalter, die Obrigkeit, straffen, vnnd hatt ihnen solchs auch, nach der sünden masz, zu straffen gar ernstlich befolhen. Welchs die Obrigkeit auch zu thun schuldig ist: vnd da sie es nicht thut, musz sie es hie vnd dort vor Gott schwerlich büssen, vnd offt mit Leib vnnd Seel in der ewiger verdamnusz entgelten vnd bezalen. 3. Vnd wie Gott alle laster durch seine Statthalter, nach befindung zu straffen befolhen, vnd ihnen zu dem end das gericht vnd schwert von seinet wegen vbergeben: Also hat Gott wegen der zauberer ein besonder vnd Special befelch gethan, dasz man dieselb mit nichten solte beim leben lassen, sondern mit tode hinrichten. Wie geschreben stehet. Exod. 22. Vide Bensfeldium de Confess. in comment. pag. 565. Vide & malleum Sprengeri parte 1. quaestione. 18. pag 200. &c. | |
5. Eynred.Gott hat das im alten Testament befolhen: | |
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Im newen Testament ist aber nit also scharpff zuuerstehen. | |
Antwort.So Gott im alten Testament kein zauberer dulden, sondern am leben gestrafft haben wolte, wie solte er sie dann im newen Testament gedulden? 2. Im newen Testament seind wir schuldiger volkommener vnnd rechtfertiger zu sein, als im alten Testament, do sie noch als kinder vnd vnuolkommen gewesen, Matt. 5. 3. Vnd so die Mosis gesetz vbertretten ohne gnad also gestraff worden, Wieuil grosser straff verschulden die jenigen welche im newen Testament den Sohn Gottes verleugnen, vnd mit füssen tretten, das blut desz newen Testaments vnrein achten, dadurch wir geheiliget seind, vnnd den heiligen gnaden Geist, schmehen, ja verleugnen vnnd abschweren, vnd dem teuffel sich völlig vnnd muthwillig ergeben? Heb. 10. Beuorab dieweil solchs befehl im newen Testament in vnd von der H. Kirchen repetirt vnd confirmirt ist? | |
6. Eynred.Sie können niemand beschedigen, der ein festen vnd auffrichtigen glauben zu Gott hat, vnd sich woll segnet. Ergo, soll man sie nicht tödten. | |
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Antwort.1. Es kahn vns nemand, kein dieb, kein räuber, Ga naar margenoot+ kein mörder schaden, ohn Gottes will: Sol man sie darumb gewerden vnnd vngestrafft lassen? 2. Wie wol die bösen, den frommen nicht schaden, sonder ihr verdienst vnnd gotteslohn verursachen vnnd vermehren, wafern sie gedultig seind: noch ist gleichwol der Obrigkeit befolhen die bösen zu straffen, vnd die frommen zuhandhaben. Ga naar margenoot+3. Wiewol die frommen vnd rechtgläubigen, als sie Gott förchten, sich für sünd vnd vngerechtigkeit wachten, Gott morgens, mittags, abends, vnd sonst offtermahln trewlich bitten, sich ausz Catholischen glauben mit dem heiligen Creutz segnen, vnd sonst andere glaubens mitteln, vnd was von der H. Kirchen zu dem end wider des teuffels vnnd seiner reichszgenossen zauberey vnd gifftige künsten mit Gottes wort vnnd dem gebett im namen desz gecreutzigten Jesu, geweihet vnnd gesegnet, mit gepürlicher meinung vnnd andacht brauchen, keine, oder kleine gefahr für den teuffel, vnnd demnach auch für die Zauberer tragen dürffen, vnd das auch die gewisse vnd beste mitteln seyn, beuorab ahn dennen die offt recht beichten vnd Ga naar margenoot+ zum H. Sacrament gehen, wider allerley zauberey vnd beschedigung desz teuffels: wiewol auch den Frommen vnnd Gottliebenden alle ding zum besten gedeyen. So thun doch die zau- | |
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berer tödtliche, vnd an leib vnd leben straffwirdige sünden, wieweil sie, so vil an inen ist, ihren negsten, an leib vnd gut mit zauberey zubeschedigen geflissen seynd. Vnnd wanneh sie gleich keinen Menschen einiger massen beschedigen könten oder wolten, seynd sie gleichwol vnd am allermeisten zustraffen, dieweil sie vornemblich, vnd am gröblichsten, wider die höchste vnd heiligste vnentliche Mayestät Gottes, vnd ires Erlösers Christi sündigen den sie verlassen, verleugnen, vnd verlastern, &c. vnd darneben mit dem ertzfeindt Gottes sich verbinden, vnnd erschröckliche vnkeuschheit treiben, &c. | |
7. Eynred.Die zauberer vnd zauberinnen können wider helffen, vnnd den zugefügten schaden der zaubereyen heilen vnd besseren, als mann sie vmb rahts, vnd deszhalben ersuchet: Ergo, soll mann sie am leben nicht straffen, &c. | |
Antwort.1. Dann durch Hagelschlag, vnd durch zauberey Ga naar margenoot+ abgestorbene beesten, vnd dergleichen zugefügten schaden, können sie gemeinlich nicht widerthun, oder ergäntzen, sie müsten dann gewaltig vnd insonderheit reich vnd habselig seyn. 2. Es können auch nicht alle zauberer ihres gefallens die zauberey abnemen, welche sie den Menschen oder Beesten angethan. Vide Bensfeldium de Confess. in commentar. pag. 505. | |
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Ga naar margenoot+3. Vnd ob sie es gleich könten oder wolten thun, so kahn doch kein Christ, ohn tödtliche verdamliche Sünd, vnd verschuldung leibs vnd seelen, zeitliger vnd ewiger straff, bey dem teuffel, oder bey den warsagern, oder zauberern die mit dem teuffel vmbgehen, rhat oder hilff gesinnen. Welche es aber thun, die verlassen vnd verleugnen Gott, handlen wider ihre Tauff glöbd, da sie dem teuffel vnd all seinem raht vnd thaten abgeschworen: vnnd seind an Gott trewlosz vnnd meineydig, seind ehrlosz, vnd negst verschuldung ewiger verdamnusz, so soll man sie auch an leib vnd leben straffen, wie Gott befolhen. 4. Was haben die gewonnen, welche bey den zauberen raht vnd hilff suchen? Dann das sie gemeinlich keinen hilff bekommen: oder da das geschicht, hergegen den ewigen schaden haben, leib vnd seel dem teuffel verpfendet, Gott vnd Ga naar margenoot+ das ewig leben verlohren haben, gegen einen geringen zeitlichen abgewenten schaden, welcher Ga naar margenoot+ doch, durch Gottes gerecht vrtheil, gemeinlich mit zehen, ja offt hundertfeltigem schaden auch an zeitlicher haab oder wollfart widderumb gestrafft wirt. Dann wer sich mit dem teuffel deszfals anlagt, hats je lenger je mehr zuthun. Vnd das suchet auch der Ertzfeind durch seine zauberer, das er die bezauberte an leib oder gut erst beschedige, dann auch zu solchem rahtsuchen, vnd also zu verleugnung Gottes vnnd verlierung irer seelen verursache, vnd letzt auch, wie offt geschicht, selbst zu der zauberkunst bringe, | |
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vns also gäntzlich vnd erblich in seyn reich vnd gewalt bekomme. 5. Da aber gewisz vnnd beweiszlich, dasz der zauberer ohn anruffung vnd hilff des teuffels Ga naar margenoot+ die zauberische gelegte zeichen, durch sich selbst könte hinnemen, vnd also auch den zugefügten schaden thun cessirn, alsdann könte zwar dasselb an ime gesunnen oder begert werden. Sonst aber in keinigem wege. Vnnd dieweil das vnsicher, Ists am besten gar nichts ahn inen gesinnen, vnd alle gefahr meiden, vnd lieber zeitlichen schaden, als ewigen leiden, ja lieber aller welt schaden oder schmertzen erdulden, als Gott abgehen, oder durch tödtliche sünd erzörnen. 6. Ausz welchem abzunemen, wie gröblich die sündigen, welche die Zauberer ohn habende ordentlicheGa naar margenoot+ gewalt, ausz hasz vnnd rachgirichkeit schlagen, vmb zu widerthun, was sie gezaubert haben. Dann sie zweyfach tödtlich vnd verdamblich sündigen. Erstlich, das sie wider Gottes ausztrücklichen vnd ernstem befelch, beym teuffel vnd seinem anhang raht suchen, vnd Gott misztrawen, vngehorsamen, vnd abgehen, dem teuffel aber dem ertz vnd erbfeind Gottes zufallen, dem mehr als Gott trawen vnd zugeben: vnd darneben das sie sich selbst wider Gottes ernstlich vnd ausztrucklich verpott rechten, vnnd Gott in seine gewalt vnd hochheit greiffen. 7. Gott hat dem König Ochoziam mit leiblichem Ga naar margenoot+ tod gestrafft, darumb das er bey dem teuffel in seiner kranckheit raht suchen lassen. | |
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Darausz abnemblich, wie vnnd warumb so vil leuth auch zeitlich an leib vnnd gut rampspüttig werden, dieweil sie beym teuffel, durch mittel der zauberer, raht vnd hilff suchen. Darumb folgt, das die zauberer desz zu mehr vnd balder sollen gestrafft werden, damit die Menschen nicht mit zweyfachen, jha vnauszsprechlichem leibs vnd seelen, zeitlichem vnd ewigem schaden bey innen raht oder hilff suchen können. Wiewol aber bey den zaubern kein raht noch hilff einiges wegs zu suchen, dann sie nicht ohn des teuffels hilff vnd mittel geben können: so sollen sie doch, vmb geholffen zu werden bey Gott allmechtig, vnd sonst solche mittel vnd raht pflegen, der Gottes wort vnd der H. Kirchen erklärung, (mit besserung ires lebens, widergebung vnrechtfertigen guts, fleissigem lebens, &c.) gemesz vnd zuleszig ist. Daruon besihe weiters Bensfeld. de Confes. in com. pag 500 bisz 504. &c. & Spregeri malle. pag. 401. vsq; 470. | |
8. Eynred.Die zauberer beschedigen die fruchten, noch sunst die Menschen vnd beesten selbst nit, sondern der teuffel thuts. Ergo, soll man derhalben sie nicht tödten. | |
Antwort.1. Sie meinen gleichwol vnd haltens darfür das sie es thun, vnd derwegen, seynd sie auch der that selbst schuldig, vnd straffwirdig. | |
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2. Wiewol sie es aber selbst nicht thun, so bewilligen sie gleichwol darein. Nun seynd nicht allein die thäter, sondern auch die darin bewilligen des todts schuldig, wie S. Paulus sagt. vnd vermug dero Rechten. Agens & consentiens pari poena sunt digni. 3. Nicht allein aber bewilligen sie in solche zauberische vnthaten, sondern sie seinds auch ein vrsach. Sintemal sie den teuffel, vermug ires bundts, darzu reitzen vnd ansuchen, vnd zu dem auch solche zauberische bundtzeichen brauchen vnd üben, darauff der teuffel bereit, vnd willig ist, auch, vermug ires bundts, als genöttiget wirt das jenig zu thun, was die zauberer an im gesinnen, also das ohn ihr anhalten, vnnd ohn solche zeichen, solcher schad vnd vnfall vom teuffel nicht geschehen, Gott auch nicht also gestatten solte, welchs er nun des zu mehr vnnd balder gestattet, den zauberern zu mehrern straffen, vnd durch ire boszheit des zu mehr erzürnet, sie ihre sünden masz lest erfüllen. Vide Bensfeldium de conf. malefic. pag. 8. 9. &c. 4. Vnd wann gleich sie keiner noch creaturen beschedigten, wie dann einer mehr als der ander geneigt ist, einer auch mehr als der ander, darnach er sie sich verbunden, vom teuffel darzu bewegt oder angereitzet, auch woll gezwungen wirt: so seynd sie doch straffwerdig weil sie Gott verleugnen, vnnd auff die teuff- | |
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lische zaubersche Dantzspill vnnd beykumpsten erscheinen. | |
9. Eynred.Es werden offt vnschuldige Personen bezügtiget das sie auff den zauberischen dantzspil vnd beykumpsten gesehen: da doch beweiszlich, das sie zu hausz in eigener Person gewesen vnd bleiben. Ergo, soll man derhalben niemandt leichtlich anziehen, vil weniger am leib straffen. | |
Antwort.1. Dasz der teuffel, durch zulassen Gottes ausz natürlicher krafft kan die Menschen schnel von einem orht zum andern so weit vnnd fern er will führen, ist in der antwort auff die sechste Eynred in vorigem Capittel erwisen. 2. Dasz er auch die zauberer vnd zauberinnen offtmals vnd gemeinlich zu iren bestimpten Conuenticula vnnd dantzplatzen (da sie ihre wollust, Abgötterey vnnd coniuration wider Landt vnd Leuth treiben) führe, ist ausz dero zauberer vnd zauberinnen einigem einhelligem villfältigem vnd auch freywilligem zeugnusz vnd bekentnusz vnleugbar wahr. Besihe Bensfeldium de confess. malef. pag. 221. in latino exemplari. 3. Dasz er jedoch nit jederzeit alle zu solchem orth führe, sondern auch zum offtermalen ausz allerley vrsachen, als die zauberische personen zu hausz bleiben müssen, ihre person in irer gestalt praesentire vnd jedoch wasz gehandelt inen | |
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darnach offenbare, bringt gleichfalsz, ohn vnd neben der erfahrung, auch ire eigen vnd bestendig bekentnusz mit. Vide Bensfel. de confess. malef. pag. 236. 4. Jedoch kan er kein andere personen in ihrer gestalt abwesend, in solchen conuentibus (da Gott abgeschworen, vnnd dem teuffel an Gottes statt die höchste vnd grewlichste abgötterey erwesen, vnnd sonst die allerschendligste vnd verdammlichste thaten geschehen, vnd bestetiget werden) praesentiren oder voraugen stellen, dann die in des teuffels bundt seynd, vnnd sich zur zauberey begeben, oder sonst darin bewilliget, oder einzuschreitten vorgenommen, oder auff andere weg dasselb mit ihren groben sünden verschuldet vnnd sich dem teuffel ergeben haben. 5. Vnschuldige personen aber, die kein zauberer Ga naar margenoot+ noch zauberinnen, auch keines wegs ins teuffels bund oder gewalt seynd, kan der teuffel seines gefallens an solchen orhten, vnnd in solchen teufflischen conuentibus vnd miszhandlungen nicht pręsentirn. Dann im dasz Gott nicht zuläszt, vnd er an den frommen vnnd vnschuldigen, solche macht nicht hat. Ja wann gleich Gott dasselb (welchs etwan, oder gar selten geschicht, vnd geschehen kahn) ausz verborgen vrsachen gestatten würde, das vnschuldige personen an solchen oder dergleichen platzen oder bey andren vnthaten durch vorbilden des Sathans gesehen würden. So wirt Gott (wie | |
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auch daruon exempla vorhanden) gleichwol solchs verdencken nicht bleiben, sonder ihre vnschuld vnd die warheit auff andere mittel vnnd weg offenbaren, vnd an tag kommen lassen. Dann er verlaszt die seine nicht endlich, wie mit der H. Susanna, vnnd sonst andern mehr geschehen. Besihe hieuon weiter Bensfeldium de confe. pag. 351. 352. | |
10. Eynred.Vil werden gegen zu den Conuenticula vnd sonst zu zauberischen, teufflischen geschefften, vnd vnkeuscheiten, auch andere zubeschedigen vom teuffel gegen iren danck gezwungen. Ergo seynd sie deszfals vnschuldig, vnd ist nicht inen sondern dem teuffel die schuld zuzumessen, &c. vnnd werden derwegen vnpillich am leib gestrafft. | |
Antwort.1. Wann gleich möglich wäre vnnd auch geschähe (wie woles seltzam, dasz die sich zu dem handel wissentlich ergeben solten vnnd ob der böszheit schewens haben) das einige vom teuffel gegen ihren danck vnd willen zur zauberstücken oder bey kumpsten gezwungen wurden, weren vnd seyn sie doch deszhalb nit zuentschuldigen, oder vnstrafflich zuerachten. 2. Dann sie haben sich anfangs wissents vnd willens ins teuffels hand vnnd gewalt gegeben, vnd verleugnet, vnd verlassen, jha wider | |
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Gott vnd sein gebott mit dem teuffel verbunden. Vnnd derwegen was sie folgents gern oder vngern, ausz zwanck oder zu danck des teuffels böses thun, wirt ausz muthwilligem eyngang vnd anfang für muthwillig erachtet, vnd straffbar erfunden. Eben als die jenigen, welche sich wissentlich vnnd muthwillig zu den landtstreiffern, freybeutern, strassenschendern vnd dergleichen Gottes vnnd der Menschen feinden begeben, vnd mit denselben verbunden, vnd villicht darnacher, krafft ires bundts, etliche vnthaten wider ihren willen thun musten, deszfals nicht entschuldiget, sonder als landt vnd strassenschender billich vnd rechtmessig gestrafft werden. 3. Da sie oder einige aber darnach sich eines andern bedencken, vnd solches teuffels wesens schew vnnd rew haben wurden, vnnd absein wolten, so können sie das alsdann mit der that vnnd im werck beweisen, wanneh sie rechte pusz vnd penitentz thun, Gott vmb gnad bitten, dem teuffel vnnd all seinem wesen vor Gott, vnd dem Biechtvatter, vnd sonst (da es offenbar) vor der heiliger Kirchen wider absagen, vnd wurdige früchten der pusz thun. Dann auch der zauberischen personen zu pussen möglich, da sie wöllen, vngeacht des schelmischen, vnrichtigen, ja mit dem teuffel auffgerichten bunds, vnnd geübter böszheit, vnnd sie noch zu genaden kommen mögen, wanneh sie sich Christlicher pusz, wie leicht vnd billich getrösten, | |
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vnd dem teuffel ernsten widerstant thun, vnd da inen einig creutz daruber von Gott auffgelagt oder begegnet, gedüldig tragen, vnd lieber hie zeitlich, als hernacher ewig leiden vnd verdampt werden wölle. Daruon oben im zweiten Tractat ferners gehandlet worden. | |
11. Eynred.Wanneh sie nicht weiters miszthan, dann das sie auff des teuffels dantz vnd zauberische vergaderung gewesen, seynd sie noch am leib nicht zu straffen. | |
Antwort.1. Dieweil nemandt an solchs orth gemeinilich gefuhrt wirt, vnd teufflische werck verrichten hilfft, der nit zuuor Gott ausztrucklich, oder sonst mit der that abgesagt, vnd mit dem teuffel ein bundt tacitè vel expressè gemacht hat, wie ausz deren bekantnusz, die solchs selbst geübt, befindlich: so sein will nicht so hochstrafflich, als die auch darneben Menschen vnnd Beesten bezaubert haben: aber gleichwol nicht vnschuldig. 2. Gott verleugnen, oder mit dem teuffel dem erbfeind Gottes vnd Menschlichen geschlechts ein bund auffrichten, ist mehrer sünd, als menschen bezaubern, ja allein an im selbst absolche sünd, die vber andere sünden insonderheit mit dem todt zustraffen steht, wie im vierten Tractat weiters demonstrirt. 3. Welche in solchen Conuenticulis willens | |
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vnd wissens sich befinden lassen, haben gemeinlich auch mit dem teuffel ihre bulierung zuuor gehabt, vnnd üben sie daselbst auch offentlich, helffen auch bündtnusz vnd rahtschläg machen vnd bestetigen, wie sie Gott fehrners trotzen, vnd iren nechsten, ja Land vnd Leuth beschedigen, andere verfüren vnnd betriegen sollen, &c. Solle das, ob gleich weiters nicht folget, nicht an Leib vnd leben sträfflich seyn? Besihe hiruon weiter Benszfeldium de Confessione malef. in Commentarior. pag 538. & seq. | |
12. Eynred.Wannehe sie niemandt frembders an Leib, oder Besten beschedigen, sondern nur ir eigene Menner, Kinder, oder Beesten bezaubern, so seynd sie deszhalben nicht also sträfflich, als da sie frembde durch zauberey beschedigt, &c. | |
Antwort.1. Es ist allen zauberern gemein, das sie Gott abgehn, vnd mit dem teuffel verbinden. Welches an im selbst, on fehrners, des todts, ja der höchster straff würdig ist. 2. Die dann nechst dem noch einigen menschen, jha einige creaturen mit zauberey vnnd teuffels hilff beschedigen, die seind des zu mher sträfflich, vnnd darneben (da sie die macht haben) den schaden widerauffzurichten vnd zuergentzen schuldig. 3. Welche aber ihr eigen Gemahel dergestalt beschedigen, die werden noch ohn das Ehebre- | |
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cher vnnd Meineidig, das sie ire eheliche trew verletzen. 4. Die auch ir eigene Kindern bezaubern, sündigen noch darzu wider das gesetz der naturen, vbertretten das vierte gebot grewlich, vnd seyn allein deszfalls ärger als beesten, die ihre Leibsfrucht nit tödten oder verderben, sondern ausz natürlicher anleitung, als vil ihnen müglich, beschützen vnd bewaren. 5. So haben sie auch keine macht ire beesten dermassen mit zauberey dem teuffel (wie dann geschicht0 zu dienst vnd zugefallen, zu tödten oder zuuerderben, dann sie nit Herren, sondern Knecht vber das jenig seyn das sie haben, vnd gehört sonst alles Gott zu, dem wir rechnung geben müssen, wie wir seine creaturen vnd gaben bekommen vnd gebraucht haben. Welche nun Gottes creaturen dem teuffel opfferen, wie oben durch die bezauberung beschicht, solten die nicht auch deszfalls allein die Leibsstraff verschuldet haben? Derowegen sündigen die vil schwerlicher, die ihre eigene Gemahel, vnnd Blutsverwandten, oder Kinder bezauberen, caeteris paribus, als die frembden bezaubern, seind derhalben ärger vnnd hochsträfflicher als sonst einige parricidae Vatter oder Kindermörder, &c. Vide primum & quartum Tractatum. |
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