Gründtlicher Bericht, ob Zauberey die argste vnd grewlichste sünd auff Erden sey
(1597)–Franciscus Agricola– Auteursrechtvrij
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Das I I. Capitel.
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feinds des Hellischen Sathans begehn, vnd ärger sein, als sonst einige sünder vnnd gottlosen sein mögen, wie im ersten Tractat erwisen: vnd aber die Obrigkeit, welche solche leuth wissenlich geduldet vnd vngestrafft läszt, solche leut vnd laster verursachen, vnd eben als loben vnd bestettigen, wie im nechsten Cap. angezeigt: Als folgt, das sie für Gott auch aller der straffen, welche solchen sünden vnd sündern gebürt, würdig vnd gewertig seyn. Dann qui socius est in culpa, particeps erit et in poena. Welcher in der sünden mit schuldig ist, soll auch der straff mit geniessen. Wer kan oder will dann begreiffen vnd auszsagen, wie grosse, grewliche, vilfältige straffen die Obrigkeit auff sich laden, vnd zweiffels on empfinden werden in disem vnd künfftigen leben, wafern sie trawens bey zeiten auffwachen vnd kein rechte vnd schuldige pusz thun? 2. So der sünden sold der (ewige) todt ist: vnd Ga naar margenoot+die vngerechten das himmelreich nit erlangen werden. Wo bleibt dann die Obrigkeit, welche keine gerechtigkeit der gepür an den gottlosen zustrafen, vnd frommen zu schützen geübt, vnd neben iren eigen tödtlichen verdamblichen Sünden, noch so vnzellig viler Sünden, so von den vngestrafften vnd wissenlich geduldten zauberern begangen, vnd der Obrigkeit zugemessen werden, schuldig vnd theilhafftig gemacht? 3. So Gott alle Seelen, von des Propheten Ga naar margenoot+ vnd lehrers hand fordern wirt, welche durch fein stillschweigen, vnnd weil er sie nicht ermahnet | |
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vnd gewarnet hat, verloren gangen zum schärfsten vnd höchster vngnaden fordern vnnd heischen wirt, wie er ausztrucklich bezeuget. Ezech. 33. Wieuil zu mehr wirt er dann die seelen aller Zauberer vnd Zauberinnen, vnd welche durch sie verfüret, oder zur Todsünd verursacht sein, von der Obrigkeit henden heischen, darumb das sie die zauberey nit mit schuldigem fleisz verbotten, vnd die vberfarer vnd schuldiger, nicht der gepür vnd beyzeiten gestrafft haben? Dann gleich als die Lehrer vnd Seelsorger ihre Vnderthanen schuldig seyn zu ermanen, vnnd mit worten zu straffen: Also seyn auch die Regenten vnd Obrigkeit ihre Vnderthanen, nicht allein mit worten zu warnen, sondern auch, nach der Sünden masz, mit dem schwert, oder sunst zustraffen amptshalber schuldig. So vil seelen als dann durch der Obrigkeit vnderlassene straff versaumpt vnd verloren seyn, so vil seelen wirt Gott inen abheischen, vnd sie des zu schwerlicher vnd vilfältiger verdammen. Ga naar margenoot+4. Wer einen ärgert von den minsten gläubigen, der thut solche sünd, das ime besser were, mit angehencktem Mühlstein in der See, da sie am tieffsten ist, vertrenckt zu werden. Der ärgert aber einen andern, der ihm durch seine schuld vrsach gibt bosz zu thun, oder guts zu lassen, oder seine seel vnnd seligkeit zuuersaumen. Derwegen ärgern die Obrigkeit beide Zauberer, vnd die von ihn bezauberten, in dem sie die böszheit, vnd sonderlich alsolche boszheit gedul- | |
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den vnnd vngestrafft lassen. Was straff vnnd schand weren sie dann würdig, die nicht einen, sonder so vil hundert, ja land vnd leuth ärgern? 5. Wer das gantze gesetz helt, spricht der Heiliger Ga naar margenoot+ Jacobus, vnd sündiget an einem (verstehe fürsetzlich vnnd muthwillig) der ist an allen schuldig. Wann die Regenten vnd Obrigkeit in allen puncten fromb weren, vnd wol regierten, vnd an einem punct fürsetzlich wolten ires eidts vnd ampts vnd sunst der gerechtigkeit vergessen, was hilff ihnen sunst, was sie weiters verrichten? Wiewol kein guts geschehen kan, das für Gott behäglich vnnd verdienstlich ist, ohne die rechte liebe Gottes vnd des nechsten, wie S. Paulus auch bezeuget. Welcher dann Ga naar margenoot+ in einem, zwar nit geringen punct, Gott wissentlich vnd auffsetzlich veracht, vnd sein befelch nit thut, gibt genugsam zuuerstehen, das er Gott nicht liebet wie er schuldig, auch nicht förchtet (dann wer Gott förchtet, der versaumpt nichts) Ga naar margenoot+ wie sich gepürt. Wer aber Gott nit liebet noch förchtet, der halt kein gebott, dann alle gebotter hangen an der liebe, vnd seyn vff die liebe gegründet. Vnd so der das gesetz erfüllet, der da liebet: folgt wer nit liebet, das gesetz auch keines wegs erfülle. Dafehrn dann solche Obrigkeit Gott nicht liebet, ist sie vor Gott, vnnd geistlich todt, wie geschriben stehet. 1. Jo. 3. Wer nicht liebet, bleibt im todt: da sie auch kein gebott recht halten Ga naar margenoot+ oder gehalten hat, sonder an allen schuldig ist, dieweil sie, wie gemelt, keins ausz liebe gehal- | |
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ten Ga naar margenoot+ oder vollnzogen hat: so ist sie dem fluch vnd straff verpflichtet, welche Gott den jenigen gedrewet, welche seine gebotter nicht halten. Ga naar margenoot+6. Die Gott lieben, die halten seine gebott: Gott hat sie hinwider lieb, kompt zu ihnen vnd macht ein wonung, das ist bleibt bey ihnen, wie S. Joannes auch anzeigt in seiner Epistel. Ergo, so folgt à contrario: Welche Gottes gebotter nicht halten, vnnd derwegen Gott nicht lieben, wie dann die thun, welche ihres Ampts vnnd der iustitiae vergessen, die bösen vngestrafft lassen, &c. dasz sie von Gott auch nicht geliebet, sonder gehasset, nit heim gesucht, sonder verlassen, nicht belonet, sonder gestrafft werden. 7. Ausz dem folgt ferners, das alsolche Obrigkeit, so Gottes gebott veracht, Gottes feind gewerden vnd vngestrafft läszt, die vnschuldigen nicht von inen erlediget vnd beschützet, Gottes ehr nit verthedigt vnd rettet, &c. das sie von Gott nicht allein pillig nicht geliebet, sonder gehasset vnd verlassen, sondern auch Gottes gnaden beraubt mit blindtheit geschlagen, vnd gestrafft also neben den frembden sünden deren, sie sich durch verachtung der Iustitiae schuldig vnd theilhafftig machen, neben ihren eigen zuuor durch vngehorsam vnd mangel der Göttlicher liebe begangene Sünden, je länger je mehr in andere vnd grössere sünden, vnd zu letzt in Vnglauben, ketzerey, vnd dergleichen verdambliche vnd verderbliche laster gestürtzt, vnd also in vnglauben, vnd andern sünden one pusz fortfaren, entlich also hin | |
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scheiden vnd ewig verlorn werden? Dann ein sünd vngepüsset, wil nicht allein seyn. Vnd welche allein den glauben vnd kein gewissen haben leyden zuletzt des glaubens schiffbruch, vnd verlieren alle mittel vnd hoffnung der gnaden vnd seligkeit. 8. Nechst solchen geistlichen straffen, dises vnd künfftigen lebens, welche die Obrigkeit, so die gerechtigkeit nicht vbel, noch ires ampts trewlich abwartet, wie Gott befolen: wirt solche Obrigkeit auch von Gott gemeinlich an der ehren in disem leben gestrafft, das sie ehrlosz werden, vnd gleich als sie Gottes ehr, welche von den zaubern vnd zauberinnen also gelastert vnd geschent nicht der gepür achten vnd retten, das sie auch bey den Menschen, vnd sonst von ihren eigen Vnderthanen nicht also, wie pillig geehrt, sonder wenig oder nichts geachtet, ja offt heimlich vnd offentlich gelästert, geschmehet, vnnd verunglimpffet werden. In massen dann Gott ausztrucklich den Eltern, vnd sonst aller Obrigkeit, so andere zu regiern haben, ja jedermeniglich mit disen worten gedrewet hat: Wer mich thret, spricht er: den will ich auch ehren: Welche aber mich verachten die werden auch vnachtpar werden. Disz hat Gott wider den hohen Priester Ga naar margenoot+ Heli geredt, dieweil er seine kinder, ihrer sünde halben mit schuldigem ernst straffen, was ist dann Obrigkeit zugewarten, welche die haupt vnd abgeschworne feind Gottes, die zauberer vnd zauberinnen, nicht straffen, wie Gott befolen, die weil sie Gott on vnderlasz schänden, lästern vnd den | |
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teuffel mit Leib vnnd Seel dienen ahn Gottes statt. &c? 9. Gott strafft auch solche Obrigkeit mit allerley fluch vnd widerwertigkeit, das sie verflucht seyn an leib vnd gut, im hausz vnd draussen, vnd sunst allenthalben: Wie dann allsulche fluch den jenigen vilfeltig gedrewet werden, die Gottes gebott vnd satzungen nit halten, noch Gott gehorsam sein wöllen, in massen Leuit. 26. vnd Deut. am 28. in die längd zufinden. Nun halten die Obrigkeit Gottes gesetz vnd befelch nit, als sie ihrem ampt vnd beruff nach, nicht die bösen straffen, vnd die vnschuldigen beschützen, vnd den ausztrucklichen special befelch: Du solt Ga naar margenoot+ die Zauberer vnd zauberinnen nicht beim leben lassen, verachten, oder mutwillig vnterlassen: Wann sie gleich sonst in allen andern puncten sich fromm vnd vnstrafflich hielten, vnnd nicht zu beschuldigen weren. Welches doch vnmüglich, wie vnlangs in vorgehenden paragraphis, vnd beuorab im 5. punct erwisen. 10. Gott strafft sie auch, nicht allein mit allerley zeitlichem schaden, vnglück, verderbung, armut, (darzu dann auch, durch Gottes verhengnusz vnd gerecht vrtheil, die zauberische, von in geduldet vnd vngestraffte Personen, offt grosse vrsach geben, mit verzauberung irer Person, Kinder, Beesten, oder mit Vngewitter, Hagelschläg, Brand, &c.) sondern auch offtmahls mit beraubung Landt vnd Leuth, das ihnen ire eigene Vnderthanen rebell vnnd vngehorsam | |
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sunst trewlosz werden (gleich als sie die Obrigkeit, Gott vngehorsam ist vnd bleibt, vnd ahn Gott trewlosz sich erzeiget) vnd sie irer Landen vnd Hochheiten entsetzt vnd beraubet werden. Wie dann nicht allein offtmahls die erfarung bezeuget, sondern auch Gottes wort ausztrucklich bedrewen thut. Dann also steht geschriben: Es werden die Reich vnd Herrschafften Ga naar margenoot+ verändert vnd zerzogen, von einem volck an das ander, von wegen der vngerechtigkeit. Syr. 10 Dessen haben wir ein ausztrucklich Ga naar margenoot+ Exempel ahn dem König Saul, den Gott sonst lieb hatte, vnnd selbst zum ersten König in Israhel erwehlt, vnd durch den H. Samuel gesalbet hatte. Dann dieweil im Gott befolhen, das er den Heidnischen König Amelech mit dem schwert schlagen, vnnd alles vmbbringen soll, Mann, Weib, Kinder, Besten, vnd nichts verschone, darumb das Amelech den Kindern von Israel den weg verlegt hat, da er ausz Egypten zog: vnd aber er guter wolmeinung, wie er daucht nicht alles vmbbracht, sondern den König selbst beym leben gelassen, vnd sonst das beste verschonet hatte, vorhabend daruon Gott opffer zuuerrichten, &c. So hat ihm Gott das Köingreich genommen, vnnd von im abgerissen, ihnen verworffen vnd verlassen, vnnd Dauid ahn seine statt erwehlen vnnd lassen, &c. 1. Reg. 15. So nun Gott solchen König, darumb, also, ohn alle gnad, vnd vngeacht das es | |
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im leidt war, vnd Samuel auch tag vnd nacht für Saul gebetten, verworffen, vnd seines Königreichs entsetzt, darumb dasz er die verschonet, vnd beim leben gelassen, die Gott wolte gestrafft, vnd getödtet oder vmbbracht haben: vngeacht das darunder (wie es schein) vil vnschuldige Kinder Weiber &c. waren. Was verschulden dann die Christliche Obrigkeit, vnnd was straff seyn sie werdig vnnd gewertig, welche die trewlose, meineidige Zauberer vnd zauberinnen die Gott verlassen vnd verleugnet, die dem teufel sich ergeben vnd verschworen haben, welche die rechte Kinder von Israel auff der reisz nach dem belebten Himlischen Vatterlandt durch anstifftung vnd hilff des teuffels, Gott zu trutz nicht nur ein oder etliche mahl beleidiget haben, sondern on vnderlasz, ahn leib vnnd gut, jha an Leib vnd Seel insonderheit fürsetzlich verhindern, beschedigen, vnd so vil ahn ihnen ist, alle gern solten ausz dem Himmelreich hinab stürtzen, vnd darneben Gott ohn vnterlass, mit worten vnnd thaten, auffs grewlichst vnd schändtlichst, schänden, lästern, verachten, &c. Seind nicht dise verleugnete Christen, vnd nun mehr teuffelische Zauberer vnd Zauberinnen ärger als der Heidnischer Amelech, seind sie nit sträfflicher als die Heidnische Weiber vnd Kinder, die nichts gegen die Kinder von Israel desz falls verschuldet, vnd da Israhel ausz Epypten gezogen, noch nicht geborn, vnd keine Men- | |
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schen? Ach das vnsere Christlich Obrigkeit disz erschröcklich Exempel, vnd straff des Königs Saul, nacht vnd tag wol behertzigen, vnd vmbstendtlich zu gemüth führeten, vnnd erwegen wolten, wie vnauszsprechlicher massen sie mehr vnnd gröbilcher sündigen als Saul, da sie die tausentmahl ärger vnnd schädlich Menschen vngestrafft lassen, vngeacht Gottes habenden ausztrucklichen, vilfeltigen befelchs, vnnd das nicht nur einmahl, wie von Saul doch, wie er dachte, guter meinung beschehen, sondern mehrmahlen, jha ohne vnderlasz. Saul bracht etliche vmbs leben, wie im Gott befolhen. Dise aber (ich rede von etlichen) sie alle vngestrafft passiern, vnd ihre vnauszsprechliche, grewlichste vnd allerschendlichste, vnd darbey verderblichste laster vnuerhindert üben. Seind nicht die trewlose, vnnd meineidige, lasterhafftigste Christen mehr schuldig, vnd sträfflich, die Gott den sie erkandt, vnd dem sie vereidet, verlassen, vnnd dem teuffel ergeben haben, als die Gott niemaln erkant, vil weniger sich ihme jemahln verpflichtet hatten? 11. Ja Gott strafft solche, der ehren vnd gerechtigkeit Gottes vergessene Obrigkeit auch offtermahln am leben mit dem gähen schnellen oder sunst bösen schentlichem vnzeitigem todt, nach dem spruch: Mors peccatorum pessima. Ga naar margenoot+ vnd solchs hat er offtmahls mit der that an vilen bewisen, welchs die H. Schrifft nit vergeblich mit sonderlichem fleisz anmelden thut. Dann | |
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Gott hat den hohen, sonst frommen Priester Heli mit dem gähen schnellen todt gestrafft, darumb dasz er seine Söhne, welch ärgerlich lebten, vnd das Volck durch ihre laster, vnnd eigennützigkeit ärgerten vnnd von Gottes opffer abfellig machten, nicht mit schuldigem ernst gestrafft, vngeacht, dasz er sie wol offt mit worten ermanet vnd gescholten hatte. 1. Reg. 3. vnd 4. Seyn nicht die Zauberer vnd Zauberinnen tausent mal ärger, vnd an Gottesdienst vnd ehr schedlicher vnd ärgerlicher, als Heli Söne gewesen? Gott hat dem Mosi befolhen dasz er alle Obersten Ga naar margenoot+ des Volcks an den Galgen, gegen der Sonnen, auffhencken soll, darumb das sie zugelassen, vnd nicht verhindert hatten, die Hurerey, welche die Kinder von Israhel ire Vnderthanen mit den Moabitern begangen haben, mit ahngezeigter bedrawung, das ohn solche straff der Obrigkeit, sein zorn von Israhel nicht solte abgewant werden. Num. 25. Ist nun nicht zauberey, vnnd mit dem teuffel buliern (nicht nur einmal, sonder für vnd für ohne vnderlasz) grösser vnd grewlicher sünd, als alsolche Hurerey mit Menschen einmahl begangen, daruon villeicht alle Obrigkeit nicht also alles gebüszt haben. Was seyn dann würdig vnd gewerdig vnsere Christliche Obrigkeit, die wissen vnd nicht leugnen können, was von vnsern zauberer ohn vnderlasz für teuffelische Hurerey vnd Abgötterey, &c. geschicht dardurch Gottes zorn tausentmal mehr vber die Christenheit ergrimmet, | |
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als der zeit vber Israhel geschehen köndten. Es war zur zeit des Königs Achab ein Prophet, der sprach zu seinem nechsten durch das wort des Herrn, Lieber schlage mich. Derselb aber weigert sich in zu schlagen: Da sprach der Ga naar margenoot+ Prophet zu ihm: Darumb das du der stimm des Herren nicht hast gehorsam gewesen, sihe so wirt dich ein Lewe schlahen, wenn du von mir gehest. Vnd da er ein wenig von im gieng, fand in ein Lew, vnnd schlug (das ist tödtet) ihn. So nun Gott solchen Menschen durch ein vnuernunfftig beest, einen Lewen, schlagen vnd tödten lassen, darumb dasz er den Propheten, nach dem wort Gottes durch denselben Propheten gesprochen, nicht schlagen wolte, vnd villeicht er nicht gewiszt, dasz er also ernstlich befolhen, oder aber sich, vnd sunst auch pillig, gefrüchtet einen vnschuldigen, vnd beuorab, einen Propheten zuschlagen: Was seyn die Christliche Obrigkeit dann würdig vnd gewertig, die nicht schlagen vnd straffen wöllen, die heil vnd trewlose Zauberer vnd Zauberinnen, welche tausentmahl straffens würdig, vnd daruon sie nit allein einen general vnnd gemeinen, sondern auch einen besondern vnnd ausztrucklichen befelch Ga naar margenoot+ haben, das sie dieselb straffen, vnnd nicht beym leben lassen sollen? In disem selbigen Capittel, vnnd eben folgents Ga naar margenoot+ darnach stehet weiters geschriben, das Gott durch jetzgemelten Propheten, dem König Achab also ahnsagen hat lassen (dieweil er | |
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den Heidnischen König vber Sirien Benadad nicht getödtet, wie ihm Gott befolen, sondern seiner auff demütige vorbitt, verschonet, Also spricht der Herr: Darumb das du hast den Mann von dir gelassen, der des tods würdig war, wirt dein Seele (dein leben) vor sein seele sein, vnd dein volck für sein volck. Ausz welchem erschröcklichen Exempel, wie auch ausz dem nechstvorgehenden, sonnenklar, vnd handtschrifftlich abzunemen, wie ernst vnd erschröcklich Gott den vngehorsam vnd beuorab die Obrigkeit strafft, wanneh sie die beim leben vnnd vngestrafft lassen, welche Gott gestrafft vnnd getödtet will haben, vnd das sie es nicht allein selbst an irem leib vnd leben besauren vnd bezalen müssen: (daher dann nit wunder das vil des gähen oder eines bösen todts, oder ehe zeits sterben vnd kurtzleibig, oder sonst von andern erstochen, erschossen, oder aber gewaltthatlich, oder verrähtlich vmbbracht oder auch offtmal entweder zutodt bezaubert, oder doch vergeben:) sondern ire Vnderthanen auch mit bezalen, als sie mit ihrer Obrigkeit, wegen das sie darein bewilligen, oder auff andere wege verschuldet haben, mit kriege, oder ander maniern vberzogen, ermordet, verherget, vnd vmbbracht werden, zu mehrer schanden, vnd schaden alsolcher Obrigkeit, welche vngestrafft leszt, das sie zu straffen schuldig vnd die vngerechtigkeit vnd ehr Gottes nit verthedigt vnnd handhabet, wie sie dann vnd von Gottes wegen gehalten vnd vereidet ist. | |
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12. Welcher ein vrsach ist, das andere vnschuldig vmbs leben bracht, vnd wider recht getödtet werden, der ist solcher todtschleg schuldig, vnd derwegen, solche todten auffzurichten, vnd die interessirten zucontentirn verpflichtet, nach auszweisung Gottes wort vnd aller rechten. Deszgleichen aber ein vrsach ist, das andern das ir gestolen, verdorben oder beschedigt wirt, der ist inen solchen schaden wider auffzurichten, oder sie zubefridigen schuldig. qui enim caussam damni dedit damnum dedisse censetur, vnd qui est caussa caussae, etiam est caussa causati. Die hohe Obrigkeit welche macht vnd befelh haben, die bösen vnd böszheit zustraffen, die fromen vnd vnschuldigen zubeschützen, an leib gut, &c. vnd straffen die zauberer vnd zauberin nit (die vnder allen bösen die bösesten vnd schedlichsten sein) nit nach Gottes befelch vnd auszweisung dero Rechten, vnd iren gethanen eiden vnd pflichten: die seyn ein vrsach warumb vil von den zaubern durch gifft vnd zauberung an leib vnd leben beschedigt vnd mit langwirigem todt gemartert, an Kindern, beesten, allerley früchten, &c. verdorben werden, wie landkündig, die zauberer vnd zauberinnen selbst heiter vnd offt bekant haben, vnd als sie in hafftung kommen, bekennen. Darumb sein die Regenten vnd Obrigkeit, welche in iren landen vnd gebieten, oder welche Ambtleut vnd befelchhaber sein, bey iren vnderthanen, als vil wiszlich vnd möglich ist, die zauberer nit gepür straffen, aller mörd, todschläg, alles schaden vnd verderben für Gott schuldig, in iren gewissen gehalten, völlige ergentzung vnd restitution zu thun, allen vnd | |
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jeden, welche durch die, von in vngestraffte, zauberer beschediget seyn. Vnd wann nicht allein die Reichen, sonder auch, vnd mehr vnd meistemahlen die armen, oder wenig habseligen von solchen gedulten vnd vngestrafften Zauberern betrübet, beschediget vnd verdorben werden: vnd Ga naar margenoot+ aber die armen nicht beschützen, oder dieselb verdrucken, oder verdruckt werden lassen, sonder seyn die raach in Himmel schreyen, Wie die Schrifft vil vnd offtmaln anzeigen vnd bezeugen thut. Vnnd mehr als wahr, das vil Obrigkeiten entweder nicht können, oder wöllen, solchen schaden allhie auffrichten vnd gepürliche restitution versorgen, jha wol darüber kein rew Ga naar margenoot+ tragen: Was ist vberig, da Gottes wort zu glauben, dann das sie es hernacher (dieweil sie auff in wege nicht mit dem kläger vnd beschedigten sich vergleichen) müssen bezalen zum wenigsten haller zu, in dem Kercker, dahin sie der gerechte Richter, der selbst ahm allermeist von den zauberern beschediget vnnd erzörnet, nach seinem gestrengen vnd gerechten Vrtheil weisen wirt in abgrund der Hellen, da keine bezahlung, vnd derhalben auch kein erlösung ist. 13. Gott hat die Heidnische Völcker im land Canaan vertilget vnnd auszgetriben, darumb das vnter inen teuffels Wahrsager, Zeichendeuter, Zauberer, vnd die, so alsolche leuth vmb Ga naar margenoot+ raht vnd hilff ersuchen. Dann also steht geschriben: Wen du in das land kompst, das dir der Herr dein Gott geben wirt, hüt dich | |
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das du nachfolgen wöllest den grewelen diser Völcker, das nicht vnder dir funden werd, der sein Son oder Tochter durch das fewr gehen lasz, oder ein Weissager (teuffels Warsager) oder ein Treumer, oder Zagwehler, oder der Vogelgeschrey achte, oder Zauberer, oder Beschwörer, oder von Warsager frage, oder ein Zeichendeuter, oder der von todten frage. Dann wer solchs thut, der ist dem Herren ein grewel, vnd (merck) vmb solcher grewel willen, wirt sie der Herr dein Gott vor dir her in deinem eingang vertilgen. Du aber solt vollkommen vnd auff recht, vnd on mackel sein mit dem Herren deinem Gott. Dann dise Völcker, die du einnemen wirst, gehorchen den zaubern, tagwehlern vnnd wahrsagern. Aber du bist anders gelehrt worden von dem Herren deinem Gott. Deszgleichen Ga naar margenoot+ bedrawung geschicht auch im dritten Buch Mosis am 10. Cap. Da, neben der zauberey, vnnd jetztgemelten, auch noch vil andere laster vnd grewel erzalt werden. Ausz welchem handgreifflich, vnd vngezweifelt zuermessen, wie Gott die Obrigkeit mit den Vnderthanen, ja Land vnd Leuth, jung vnnd alt, gestrafft vnd vertilget hat, darumb das solche grewel vnd laster vnder inen geschahen, vnd vngestrafft bliben, vnd sagt an gerürtem Ca- | |
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pittel Leuitici, wie sie das Land nicht vertragen wöllen, sondern auszgespeyen habe, vnd die Juden deszgleichen, da sie solche laster begehn oder vngestrafft gedulden würden, auch auszspeyen würde. So dann Gott an den vnglaubigen Heyden, solche laster vnd grewel so scharff, vnd grewlich gestrafft, vnd an den Juden zustraffen gedrewet, Ga naar margenoot+ ja auch, weil sie vngehorsam gewesen, vnd solche warnung nit geachtet, sonder den Heidnischen grewlen eingefelt sein, gestrafft vnd das Jüdisch landt verwüstet, vnd nechst andern, erschröcklichen vorgehenden straffen, letzt auch in Assyrien vnd Babylonisch gefängnusz auszgestossen hat. Vnd aber die Christen zehen mahl mehr vnd schwerlicher sündigen, als die Juden, hundertmal aber mehr als die Heiden: Als haben die Christen vnd Christliche Obrigkeiten, sich mit schuldigem ernst zuerinnern, wasz erschröckliche straff vnd grewliche verwüstung land vnd leut sie verschulden, wanneh eben dieselbe, vnd noch vil grössere vnd grewlichere laster vnder inen geschehen, vnd von der Obrigkeit vngemerckt, oder vngestrafft geduldet werden, zu höchster vnehr vnd vngnaden Gottes, vnd dem hellischen feind aber zu sonderlichem gefallen vnd seines reichs merckliche stärckung vnd erweiterung. 14. Gott gibt auch gantz ernst vnd ausztrucklich zuuerstehn, wie ein gantz land verunreinigt vnd entheiliget wirt durch vergiessung vnschuldiges bluts, oder mutwilligen todtschlagens, | |
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vnd nicht kan geheiligt oder gereiniget, vnd von dem zorn vnd straff Gottes gefreyet werden, so fern vnd lang der muthwillige mörder auch an leib vnd leben nit gestrafft werde. Num. 36. Dieweil dann vnschuldiger muthwilliger mord, das gantze land entheiliget vnd nit wider geheiliget werden, ohn leibs vnnd lebens straff des Mörders. Wieuil zu mehr wirt das gantze land verunsaubert vnd entheiliget, durch die erschröcklich zauberey, vnnd derselb anklebenden vnd folgenden grewelen? vnd das land nicht on gepürliche straff vnd hinrichtung dero zauberer geheiliget, noch vnd zorn Gottes vnd straff gefreyet vnd gesaubert werden? Ruffet vnschuldig blut rach in Himmel, wie auch Sodomitische vnkeuscheit, Ga naar margenoot+ verdruckung der armen, beraubung dero frommer arbeiter belonung: Wieuil zu mehr die zauberey, welche solche laster grewel nit allein auch übet, sondern darzu (wie ausz erstem tractat zuersehen) weit vbertreffen thut? So das erdreich die rebellen vnd auffrürer vnder dem H. Mose nicht tragen können, sonder lebendig vnd vnerhörter massen verschlunden vnd in abgrund der Hellen gestürtzet hat, Was straff sein dann die zauberer vnd zauberinnen vnder den Christen, vnd die Christliche Obrigkeit, so solchs conniuendo vngestrafft letzt, mit inen schuldig vnd gewertig? 15. Vnter den heiligen, vnd von Gott insonderheit Ga naar margenoot+ geliebten Fürsten Josua, hat einer gesündiget, vnd wider Gottes verbott: von dem raub der feind im heimlich, vnd ohne wissens der Obrigkeit, | |
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wie auch des Volcks, etwas genommen vnnd vergraben: vmb des lasters vnd Vngerechtigkeit wegen, hat Gott das Volck Israhel von dem feind schlagen vnd verjagen, vnnd darneben sich ausztrucklich vernemen lassen, dasz er nicht mit inen wolte noch würde seyn, sie auch für iren feinden nicht stehen noch bestehn könten, sondern inen den rucken wenden vnnd für ihnen flüchtig werden müssen, auch alle sampt durch in befleckt vnd verunreiniget weren vnd bleiben, alslang vnd fern sie den jenigen nicht mit todt straffen, vnd mit fewr verbrennen vnd also samen ausztilgen würden, wie geschriben steht, Josue, am sibenden Capittel. Wieuil zu mehr ist das Volck, vnnd gantze Land verunreiniget, vnd eben als im Bann, vnd von Gott verlassen, alslang die zauberer vnnd zauberinnen, die offenbar vnd bekant seyn, oder denen keine ernsthaffte, vnnd schuldige, rechtmessige nachforschung geschicht, wissentlich geduldet, vnnd nicht mit solcher straff, wie Gott befolen, vnd den Rechten gemesz ist, gestrafft, als vil müglich, auszgetilget werden, &c. Ga naar margenoot+Soll dann nicht ein gantz Land, wann gleich die Obrigkeit blindt oder nachlässig, oder vnrechtfertig seyn würde oder wolt, sich desz wercks billich annemen, vnd so lang vnd vil, (doch one auffrur, vnd vnzulässige gewaltthaten.) demütiglich, ernstlich vnd vnablässig anhalten, das das neben, vnnd für allen andern miszthätern vnnd Landtbetrübern, insonderheit dise aller- | |
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grewlichste Gottesschender, vnd Landtuerderber, die Zauberer vnd Zauberinnen, warsager vnd dergleichen des teuffels trabanten, vnnd reichsgenossen, nach Gottes vnd dero Rechten ordnung, vnnachlässig gestrafft werden. Dann da im alten Testament vmb eines missethäters willen, so hundert tausent betrübt, vnnd von Gott verlassen würden: dauon das volck, noch die Obrigkeit nichts wuste: Was soll, vnd wie dann geschehen im newen Testament, da also Ga naar margenoot+ vil, vnd bekante offentliche zauberer, vnnd deszgleichen teuffels gesellen, welche tausentmahl ärger seind, vnd mehr verschulden als der eintzige Achan gethan, wissenlich, vnd schier allenthalben vngestrafft vngetadelt bleiben? 16. Da aber die Obrigkeit allsolche grewliche schwere straff verschuldet, wegen das sie Gottes ehr, vnd die gerechtigkeit nicht verthedigt, vnd wie sie wegen Gottes befelch, ampts vnd eids halben schuldig ist, die zauberer vnnd zauberische personen nit der gepür strafft vnd auszrottet, vngeacht ob sie von den zauberer oder zauberinnen kein genosz, geschenck, oder profit hat oder gewertig, ja wol selbst auch beschediget wirt: was verschulden dann die jenigen, vnd wafür seynd sie zuhalten, die auch darumb die zauberer vnd zauberinnen gedulden, vnd vngestraft lassen, wegen das sie von ihnen genosz vnd gaben empfangen, vnnd also die Ehre GOttes, vnnd die Gerechtigkeit, auch ihrer Vnderthanen Schweisz vnnd Blut, jha wol Leib vnnd | |
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seel dem teuffel verkauffen vmb gelts odeh profits willen, vnd dergestalt zu Judas Iscariots bruderschafft sich bekennen, ja wol ärger seyn, als Judas der verräther gewesen? |
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