Gründtlicher Bericht, ob Zauberey die argste vnd grewlichste sünd auff Erden sey
(1597)–Franciscus Agricola– AuteursrechtvrijDas I I I I. Capitel.
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2. Carolus V. in Criminal vnnd Halszgerichts ordnung Artic. 109. ordinirt vnd befilcht gleichfals, das die Zauberer vnd Zauberinnen, mit fewr sollen gestrafft vnd getödtet werden. Vide Bensfeld, vt supra pag. 547. daselbst er auch gerürten artickel wider etlicher eynred vnd verfelschung erklärt. 3. Die Saxische Churfürstliche Halszgerichts ordnung par. 4. befilcht, das alle Zauberische personen, dieweil sie Christlichs glaubens vergessen, mit dem teuffel sich verbunden, durch dessen hilff würcken, oder mit dem zuschaffen haben, ob sie gleich mit zauberey niemant sunst schaden zugefügt, mit fewr am leben gestrafft vnd getödtet werden sollen, in massen Bensfeld. fol. 546. citirt. 4. Ja vmb die zeit des H. Gregorij magni, schier vor 1000. Jaren, ist schon alsolche fewer straff gegen vnd wider die Zauberer in praxi vnd übung gewesen. Dann er schreibt lib. 1. Dialogorum cap. 4. das damahls, als erstlich zu Rohm ein Zauberer erfunden vnnd ergriffen, durch den eifer des Christlichen Volcks, daselbst mit fewr verbrant sey worden. 5. Nach beschribenen Rechten, wirt die Sodomitische vnd sonst vnnatürliche vnkeuscheit, ahn den verstendigen vnnd vollwachsenen mit fewr gestrafft. Wieuil zu mehr die verfluchte vnnatürliche, vnd vnchristliche Gotteslästerige vnkeuschheit mit dem teuffel? 6. Die falsche Müntz geschlagen, oder sunst mordbrenner werden nach weltlichen rechten in heissen öl, oder sonst mit fewr verbrant. Die zauberer | |
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vnd Zauberinnen seyn noch vil arger vnd schedlicher. Ergo. 7. Nach Geistlichen vnd Weltlichen Rechten werden die Halszstarrige Ketzer mit fewr verbrant. Die zauberer vnd zauberinnen seynd auch Ketzer, ja mehr vnd ärger als einige Ketzer, ärger, vnd schädlicher als sunst einige abtrünnigen oder Mamelucken, wie im ersten Tractat erwisen. |
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