Gründtlicher Bericht, ob Zauberey die argste vnd grewlichste sünd auff Erden sey
(1597)–Franciscus Agricola– AuteursrechtvrijDas I I I. Capitel.
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halber schuldig, die zauberer vnd zauberinnen ahn leib vnnd leben zustraffen, wie im nechsten Capittel erwisen: sondern solle sie auch, von wegen des vberausz grewlichen lasters, vnd andern zum exempel vnnd abschrecken mit dem fewr straffen, vnd auszrotten, vnnd das wegen Göttliches gesetz vnnd befelchs, vnd darneben auch gemeinen Burgerlichen vnd beschribnen Rechten, vnd veraltem wolherbrachtem Landbrauch. 1. Dann Gott hat befolhen, das nach der masz der Sünden, auch die masz der straff sein solle. Deuter. 25. Nun ist aber die zauberey, ein laster vber alle laster, vnd das schier alle laster, nicht allein vbersteiget, sonder auch in sich begreifft, mit sich bringt oder verursacht, in masson im ersten Tractat weitleuffig angezeigt. Ergo, so solle die zauberey auch vber alle laster am allerscharpffen, vnnd mit der allerhöchsten straff billich gestrafft werden, damit die masz der straff, mit der masz der Sünden sich vergleiche. Die meiste vnnd höchste straff aber die auff erden gemeinlich wider einige Vbelthäter geübt wirt, ist die straff des fewrs, das sie lebendig verbrandt werden. Ergo, &c. 2. Gott hat befolhen, dasz der jenig soll verbrant werde, welcher beide Mutter vnd Dochter beschlafft vnd fleischlich erkent hat: Leuit. 20. Wenn jemant, spricht er, ein Weib nimmt, vnd ihre Mutter darzu, der hat ein laster verwirckt: man soll ihn mit fewr verbrennen | |
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vnd sie auch, das kein solches laster sey vnder euch. Nun ist grewlicher laster mit dem teuffel fleischlich bulirn, mit verleugnung Gottes vnd ergebung Leibs vnd seelen, vnd andern erschröcklichen beylauffenden lastern, dann mit Mutter vnnd Dochter fleischlich zu schaffen haben. Ergo, sollen, die solchs thun, die zauberer vnnd zauberinnen vil billcher mit fewr gestrafft werden, damit solches erschröcklich grewel auszgerott vnnd vnder den Christen nicht erfunden werde. 3. Wann eines Priesters Dochter, spricht Gott fehrner. Leuit. 21. in der Hurerey ergriffen wirt, vnd schendt ihres Vatters Namen, die soll man mit fewr verbrennen. Wieuil zu mehr die zauberer vnnd zauberinnen, die mit dem teuffel huren, vnd nicht nur eines Menschlichen, sondern, des Himlischen Vatters namen auff das aller grewlichst schenden, ja Gott den Himlischen Vatter, Christum ihrer Erlöser vnd den Seligmachenden Heiligen geist, die höchst vnd allerheiligste Dreyfaltigkeit, vnd was Gott angehet, schenden vnd verleugnen, vnd den teuffel mit Leib vnd Seel sich ergeben, vnd mit dem als ein leib oder geist werden? 4. Gott hat ernstlich befolhen, das die kinder von Israhel die Abgöttische bilden, vnnd andere ornamenten dero Heiden, damit sie iren grewel getriben, vnd dem teuffel gedient, vnd eben mit demselbigen geistlich gehuret hatten, | |
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solten verbrennen. Deut. 7. Warumb sollen dann auch nicht zu puluer verbrant werden die Zauberer vnd zauberinnen, dieweil sie mit irem leib die allergrewlichste Hurerey vnd Abgötterey mit dem teuffel getriben, vnd den Tempel, Gott einmal in der Tauff geheiligt, durch Christi blut erlöszt, also schendtlich, Gott zu schmach vnd trutz, dem teuffel aber zu ehren vnd dienst, entheiligen? Ga naar margenoot+5. Gott selbst hat die fewr straff exequirt an den gottlosen, vnd mit fewr verbrant, welche sich des Priesterlichen ampts vnd Rauchopffers ohne beruff angemaszt, nemlich zweihundert vnd fünfftzig Männer: vnd darneben noch andere vierzehen tausent vnd sibenhundert ausz dem Volck, darumb dasz sie die auffrürer, vnd welche sich der Geistlicher Obrigkeit widersetzt vnd vngehorsam erzeigt: vnd würde das gantze Volck gleichfals zupuluer verbrant haben, da nicht Aaron der hohe Priester zwischen die lebendige vnd todten getretten, das rauchwerck geopffert, vnd Gott für sie gepetten hette. Wie geschriben stehet im 16. Capit. des 3. Buch Mosis. Desz gleichen hat Gott auch zweimal fünfftzig Soldaten vnd Kriegsleuth mit iren Haupt leuthen mit fewr vom Himmel verbrannt, dieweil sie den Prophet Eliam schimpflich vnd verächtlich ansprachen, vnd zum abgöttischen König gepietlich forderen theten. 4. Reg. 1. Am aller Ga naar margenoot+ erschröcklichsten aber hat Gott die grosse vnnd namhaffte Statt Sodoma vnd Gomarra | |
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vnd das gantze, darzugehörige Landtmarckt, mit Schefel vnnd fewr vom Himmel heraber geregnet, zu grund zuuerbrennen, vnd dermassen verhergen lassen, das noch auff dise zeit daselbst keine Menschen wonen, kein viehe bleiben, keine früchten, weder auff bäwmen, noch auff erden wachsen oder gedeien können. Vnd das derhalb, dieweil sie die vnnatürliche vnkeuschkeit Manns mit Mannsgeschlecht vnd dergleichen wider natürliche ordnung vnd brauch üben theten: Daher noch allsolche vnnatürliche Vnkeuschheit, Sodomen, oder Sodomitische, in Himmel ruffende, sünden genant werden. Nun aber kan niemants leugnen oder zweifeln, welcher verstant hat vnd brauchen will, das die sünden dero Zauberer vnd Zauberinnen, welche mit dem teuffel fleischlich buliern, vnd grewliche Abgötterey vnd vnauszsprechliche Vnkeuschheit treiben, neben andern mehrmahls erzehlten Gotteslästerigen grewelen, vil grober vnd tausentmal grosser vnd sträfflicher sein, als sich Geistlicher ämpter on beruff annemen, der Obrigkeit nicht schuldigen gehorsam leisten, oder auch mit andern Menschen, vnnatürliche vnnd sonst hochsträffliche Vnkeuschheit treiben. Ergo, seyn sie auch tausentmahl mehr würdig von Gott durch seine Statthalter die hohe Obrigkeit mit fewr verbrant vnd auszgetilget zu werden. Will nicht melden das Christus im newen Testament zuerkennen, vnnd eben das vrtheil gibt, | |
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Ga naar margenoot+ das die jenige, welche im (durch die H. Tauff) etwan, als dem Weinstock eyngepflantzt gewesen, vnd nicht in im bleiben, durch den liebreichen vnd fruchtbarn glauben, sollen abgesondert, zuhauff gesamblet, vnnd als vntügende Weinreben, mit fewr verbrandt werden. Welches zwar nit allein von den Ketzern vnd Schismatischen, sonder vil mehr vnd insonderheit von den Zauberern vnd Zauberinnen beschicht, so nach empfangener tauff sich gantz vnd zumal von Christo abscheiden, dem erbfeind Christi vnd seiner gemeind vbergeben, vnd zu dessen vrkund vnd bestettigung mit dem selben sich ewig vnd erblich, wider Gott vnd sein Volck verpflichten, vnd darauff mit ime fleischlicher in angenomener sichtparlicher Manns oder Weibsgestalt buliern, vnd offtermahln fleischlich sich vermischen vnd zuschaffen haben. |