Gründtlicher Bericht, ob Zauberey die argste vnd grewlichste sünd auff Erden sey
(1597)–Franciscus Agricola– Auteursrechtvrij
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Das I I. Capitel.
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die Heilige vnd anschenliche Kirchenlehrer, disen Text von den zaubern einheilig, laut des klaren Texts vnd Buchstaben verstehen. Besihe hieruon weiters D. Benszfeldium im Latinischen Buch, De Confessionibus maleficarum, in Commentario addito in Titulum Codicis. pag. 394. & 531. editionis postrema Anno 1591. promulgatae. Daselbst er alsolche verfelschung des Biblischen texts weitläuffig widerlegt, vnnd mit bestendigen argumenten vnd gründen beweiszt, das derselb anders nicht dann von den Zauberischen Personen zuuerstehen seye. Haben also Gottes ausztrucklichen vnd ernsten special befelch, das die Obrigkeit die Zauberer vnd Zauberinnen ahm leib straffen, vnd nicht beym leben lassen solle. Welchs dann auch, on das, ausz andern argumenten vnd befelhen Gottes zuerwisen. Ga naar margenoot+2. Dann Gott in disem selben vorgemelten, wie auch gleichfals im 30 vnd 32. Capittel, oder des zweiten Buch Mosi: Item Deuteronomij, oder fünfften Buch am 13. vnd 27. Capit. vnd an andern orten mehr befilcht, das die, welche Abgötterey treiben, oder den Abgöttern opfferen, an leib vnd leben, vnd eben mit todt sollen gestrafft werden: wie dann demnach Moses auch die jenigen, so das gülden kalb angebettet, mit todt straffen, vnd vmbbringen lassen, vnd diejenigen, so die Abgöttische getödtet, deszhalb gelobt, vnnd gesprochen hat, das sie damit | |
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ihre Händ Gott hetten geheiliget. Exod. 32. Nun ists grösser Sünd, vnd schröcklicher Abgötterey, dem teuffel in eigener Person vnsichtparlicher gestalt ahnbetten, wie dann die Zauberer vnd Zauberinnen thun, als ein eusserlich Götzenbildnusz. Ohn die zauberer Gott samen vnd fürsetzlich verleugnen, vnd was sie Gott schuldig seyn, dem teuffel an Gottes statt jha als iren einigen Gott wissentlich vnd ausztrucklich leisten. Welchs noch, ins gemein, keine Juden, noch Heiden gethan, ob sie gleich sonst in andere Abgötterey ausz blindtheit gefallen. Ergo, seyn die zauberer nach Gottes Ga naar margenoot+ befelch vil mehr des todts würdig, vnnd sollen auch, als die allermeiste vnd grewlichste abgöttischen, von der Oberkeit ahm leben gestrafft werden. 3. Nach Gottes gesetz seyn des todts schuldig, welche raht suchen bey den warsagern, vnd Ga naar margenoot+ des teuffels weissagern. Dann also stehet geschriben im 3. Buch, Leuit. 20. Wenn ein Seel sich zu den Warsagern, vnd des teuffels weissagern werden wirt, das sie inen nachhuret (das ist bey inen raht suchet: dann cap. 19. sagt er: Ir solt euch nicht wenden zu den Warsagern vnd fraget nit von den zeichendeutern, das ir nicht an ihnen verunreinet werdet. Denn ich binn der Herr) so will ich mein angesicht wider dieselb seel setzen, vnd will sie tödten mitten ausz ihrem Volck. So nun die, welche von den teuffels warsa- | |
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gern Ga naar margenoot+ rhatfragen, des todts schuldig: wieuil mehr, des teuffels warsager selbst, der mit dem teuffel vmbgehet vnd sein bundt hat gemacht? So aber des teuffels warsager: wieuil zu mehr die zauberer, welche noch ärger seyn, vnd mehr sich dem teuffel ergeben, mit dem sündigen, vnd andern schädlich seyn, als gemeinlich die warsager? 4. Nach Gottes gesetz ist er des tods schuldig welcher Gott lästert. Dann also steht geschriben: Leu. 24. Welcher seinen Gott lästert, wirt seine sünd tragen, vnd welcher des Herren namen lästert, der soll des todts sterben, die gantze Gemein soll in steinigen: wie der frembdling also soll auch der innheimisch sein. Wenn er den Namen des Herren lästert, soll er des tods sterben. Wie eben auch damals einer, welcher Gott gelestert hatte, ist gesteiniget worden. Nun verfluchen die zauberer vnd zauberinnen den namen Gottes, vnd lästern Gott, vnd seine heiligen, die Mutter Gottes, die h. Sacramenten, &c. vffs grewlichst, vnd on vnderlasz. Ergo. &c. 5. Nach Gottes gesetz, wer Vatter oder Mutter fluchet, ist des tods würdig. Leuit. 24. Wieuil zu mehr wer dem Himmlichen Vatter fluchet, schmehet, lästert, verleugnet, &c. in massen von den zaubern beschicht? 6. Nach Gottes gesetz sollen des tods sterben, welche ir stieffmutter, schwester, schnur, oder ein knaben wie ein weib beschlaffen, oder sich der gestalt beschlaffen lassen, sollen beiderseiths des tods sterben. Wie Leu. 24. in die läng ange | |
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zeigt: Nun ists noch grewlicher mit dem teuffel selbst in Weibs, oder Männs gestalt buliern, wie die zauberer vnd zauberinnen thun, als mit einem Menschen. Ergo seind sie auch deszfals allein zehen, jha hundert mahl mehr ahm leben sträfflich, als jene. 7. Wann ein Manns oder Weibsperson irgent mit einem Vieh oder thier fleischlich unkeuschheit treibt oder zuschaffen hat, sollen sie, wie auch das Vieh selbst, nach Gottes befelch getödtet werden. Exod. 22. Leuit. 24 Dann solches ein erschröcklicher grewel: Es ist aber hundertmahl ärger vnd grewlicher mit Gottsabgeschworn feind dem teuffel selbst fleischlich bulirn vnd vnkeuscheit treiben, in massen von den zaubern vnd zauberinnen, zu trutz vnd mit verleugnung Gottes, beschicht, als mit einem vnuernünfftigen thier. Ergo. &c. Nach beschribenen vnnd Weltlichen Ga naar margenoot+ rechten seind die zauberer vnd zauberinnen des todts schuldig. 1. Dann welcher Gott verleugnet, vnd dem glauben abfelt, soll nach den beschribenen rechten, am leben gestrafft werden, gleich als auch die Ketzer: vt probat Bensfeldius in Comment in Tit. C. de Maleficis & mathematicis. pag. 540. Die zauberer vnnd zauberinnen aber fallen Gott samen ab, vnd fallen dem teuffel zu, folgen vnd betten den selben an, &c. Ergo. &c. 2. Nach burgerlichen vnd beschribenen rechten wirt am leben gestrafft, welche Heidnische | |
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opffer pflegen, vnd leisten. Die zauberer vnnd zauberinnen aber helffen nicht allein Heidnischen, Aberglaubischen opffern bey wonen, sondern opffern sich, vnd was sie haben dem teuffel selbst. 3. Welcher seinem Herrn trewlosz wirt, dem er sich im Krieg oder sonst vereidet: ergibt sich zu dessen feind, wirt nach geschribenen rechten ahm leben gestrafft, als ein meineidiger vnnd trewloser, vnd als ein verräther seines Herren: Die zauberer vnnd zauberinnen haben sich irem Gott vnd Schöpffer, irem Heilandt vnd Erlöser in der H. Tauff verpflichtet, vnnd dem teuffel mit allem seinem raht, that, vnd wesen abgesagt: vnd gleichwol verlassen, vnd verleugnen sie Gott der sie erschaffen, vnd so thewr erlöszt, geheiliget, vnd zur seligkeit beruffen hat: vnd ergeben sich wissentlich vnd muthwillig zu dem ertzfeind Gottes vnnd des Menschlichen geschlechts, dem leidigen teuffel, &c. 4. Nach den Burgerlichen vnd beschribnen Rechten werden am leib gestrafft, welche crimen laesae maiestatis begehen, ihre ordenliche Obrigkeit schmehen, schenden, verleugnen? wie die zauberer vnd zauberinnen ex professo vnnd vnablässig thun? 5. Nach burgerlichen vnd beschribenen rechten werden teuffels Warsager, Zeichendeuter, Wicheler, vnd dergleichen am leib vnd leben zu straffen befolen, wie offenbar in L. Nullus. I, Nemo. I. Multi. I. Etsi excepta, vt citat | |
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Bensfeldius. Wie wol dieselbige in eusserlichen gütern als leib vnd gut, ex professo nicht schädigen. Ergo seyn vil mehr an leib vnd leben zu straffen, welche Gott verleugnen vnd verlassen, dem teuffel gantz zumal sich ergeben, mit dem buliern, durch hilff dessen landt vnnd leuth ahn leib, gut, blut, ehr glimpff, ja auch an der seelen seligkeit ex professo beschedigen, vnd so vil sie vermuthen zumal verderben? 6. Nach beschribenen rechten, werden die Sodomiter, vnd welche wider die natur Vnkeuscheit treiben beide Manns vnd Weibspersonen, am leben gestrafft, so wol ders thut, als der es zuleszt, vnd besonder da ein Mensch mit einer beesten zuthun hat, I. Cùm vir nubit foeminam, C. ad I. Iuliam de adult. & in d. authentica, vt non luxurientur contra naturam, &c. vt latius citat Bensfeldius in Commentario suo in Tit. de Malef. pag. 543. Nun ist aber vnauszsprechlich grewlicher Vnkeuschheit, mit dem teuffel buliern, wie die zauberer thun, als sonst vnnatürlicher weisz mit einem Menschen oder beesten. Wie auch zuuorn gemeldet, vnnd jedermeniglich zuermessen hat. Ergo, &c. 7. Nach Weltlichen, vnd sonst beschribenen Rechten werden die todtschläger, vnnd muthwillige Mörder am leben gestrafft, wie Landtkündig. Die zauberer vnd zauberinnen aber die Mörden auch mit iren teuffelischen zauberischen mittelen manchen Menschen, ja thun einem einen | |
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langwirigen, ja etwan hundert todt an. Wie die erfarung auszweisz, vnd wir im ersten Tractat ferners angezogen. Vnd seyn also ärger, vnd derwegen auch mehr am leben zu straffen, als einige Mörder oder todtschläger. 8. Die Weltliche vnd beschribene Rechten, straffen die Dieb vnd Räuber mit dem galgen vnd strick Die Zauberer vnd zauberinnen stelen vnd rauben nicht allein durch hilff des teuffels ander leuth Milch, Butter, &c. sonder berauben auch ihnen ihre Beesten durch ihre zauberkunsten, vnd verderben also zum aussersten manchen Menschen, jha berauben vnnd bestelen Landt vnnd Leuth durch verderbung, (mittels teuffels hilff) der Baumfrüchten, Erdgewachs, Getreid, vnd dergleichen mit hagelschlag, vngewitter, &c. Ergo seind sie vmb vil mehr am leben zu straffen, als einige Dieb, oder Landträuber. 9. Die gemeine vnd beschribene rechten befehlen ahn leib vnd leben zustraffen, welche ihr Vatterlandt verrathen, oder wider ire Obrigkeit auffrhur, rebellion, oder gewaltthat üben. Die zauberer vnd zauberinnen verbinden vnd verschweren sich mit dem teuffel dem erbfeind, wider Gott vnd sein reich, wider ire Nachpar vnd Landtsleuth, ja wider die gantze Christenheit, dieselb so vil ahn ihnen ist, zubeschedigen, vnd in des teuffels gewalt zubringen. Ergo. 10. Die gemeine vnd beschribene Rechten, straffen an Leib vnd Leben, welche gewalt that | |
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üben, oder mordbrennen, oder sonst die Müntz, oder ihrer Obrigkeit Brieff oder Sigel verfätschen, &c. Die Zauberer vnd Zauberinnen, neben allerley gewalt vnd muthwill, damit sie Land vnd Leuth betrewen vnnd betrüben, darauff sie sich auch in iren teuffelischen Conuenticulis entschliessen vnd verbinden, verfelschen, auch das Bildtnusz Gottes an irer Seelen am groblichsten, ja, so vil an inen, sie geflissen lufft, wasser vnd alle Elementen, vnd was der Mensch zu seiner narung vnd notturfft bedarff, auch Gottes wort vnd Heilige Sacramenten, das gebett, Gottes dienst, &c. mit ihrem zauberischen wesen vnd teuffelischen gifft zuuerfelschen, zuuerderben, zuuertilgen, alles Gott zu trotz, den Menschen zum schaden, vnd dem teuffel ihrem bulen vnd Abgott zu vnderthenigen ehren vnd gefallen dienst, &c. |
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