Gründtlicher Bericht, ob Zauberey die argste vnd grewlichste sünd auff Erden sey
(1597)–Franciscus Agricola– Auteursrechtvrij
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ES ist ein Christliche, Gottliebende vnd fromme Obrigkeit, Eidts vnnd Ampts halben schuldig die bösen vnd vbelthäter zustraffen. Dann also stehet geschriben: Die Ga naar margenoot+ Fürsten seind nicht der guten, sonder der bösen werck halben zu förchten. Wiltu dich nun nicht förchten für der Gewalt, so thu guts, so wirstu lob von derselben haben. Dann ein Fürst ist ein verwahrer (oder Diener) Gottes, dir zum gutem. Thustu aber böses, so förchte dich. Dann Ga naar margenoot+ er tragt das Schwert nich vergeblich, Sonder ist Gottes Diener, vnd ein Recher, zur straff vber den, der böses thut. Vnd abermahl: Seit Vnderthan, spricht S. Petrus, aller Menschlicher Creatur, vmb des Herren willen, es sey dem Könige, als dem fürtefflichem, (oder obersten) oder den Hertzogen, als die von ihm gesandt werden zu rache der vbeltheter, vnd zu lob der woltheter. Nun ist aber kein zweiffel, das die Zauberer vnd Zauberinnen vbeltheter, vnd böser sein respectiuè, als sunst einige gottlosen vnd vbeltheter seyn können, wie im ersten Tractat erwisen wirt. Ergo, so folgt ohn allen zweiffel, das ein fromme vnnd Gott vnd ehrliebende Christliche Obrigkeit auch die Zauberer vnd Zauberinnen zu straffen schuldig sey. 2. Ein Christliche Gottliebende Obrigkeit ist schuldig, insonderheit die ehr Gottes ihres | |
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Herren zuuerthedigen, vnd die jenigen welche Gott schenden oder lästern insonderheit vngestrafft nicht zulassen, da sie anders Gott lieben, vnd trewe Diener seyn. Nun ist Landtkündig, wie die Zauberer vnd Zauberinnen für andern, Gottes namen, vnd was Gott angehet dem teuffel zu lieb, schenden, lästern, ja Gott, seine Heiligen, &c. vnd insonderheit das Creutz vnnd leiden Christi verfluchen, jha wider ihren Tauffeidt Gott ihren Schöpffer, vnd Christum Jesum den gecreutzigten iren Erlöser verleugnen, vnd den teuffel ahn GOttes statt ehren vnnd ahnbetten. Ergo: 3. Die Christliche Gottliebende fromme obrigkeit ist schuldig ihre Vnderthanen zubeschützen vnnd zubeschirmen, vnd welche dieselbig wider recht vnd billigkeit betrüben oder beschedigen, mit gepürlichen ernst zustraffen. Die Zauberer vnd Zauberinnen beschedigen vnd betrüben, ja verderben manchen menschen, so vil sie immer können, vnd wannehe es ahn ihnen stünde, vnd von GOTT zugelassen würde, seyn sie geflissen vnd zu wolgefallen des teuffels, alle Vnderthanen ohne vnderscheidt zubeschedigen, die nit ires teuffelischen willens, vnd zauberischen ordens sein wöllen. Ergo, &c. |
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