recht beichten. Dann sintemahl solche Menschen eine Sünd auff die ander hauffen, Gott vnd seine gnad muthwillig vnnd ohne auffhören auszschliessen: so kans nicht fehlen, das Gott die handt letzt abthut, dieweil sie nimmer rechte Busz thun (die ohne warhaffte, vnd gantze Beicht, oder derselben rechten vngefelschten auffsatz, nach Gottes vnd der H. Kirchenordnung, nicht geschehen kan) vnd darneben gleich wol als beichten sie recht, vnd hielten der gepür hochzeit, für Catholisch oder sonst fromme Christen wöllen scheinen vnd gehalten sein. Als aber Gott seine hand vnd gnad entziehet, so ists nicht wunder, das solche leuth balder als andere letzt zumahl in des teuffels gewalt, vnd demnach auch in die Zauberey, welchs die meiste Sünde, vnnd dem Teuffel allergefelligster dienst ist, selbst gerathen, oder sonst gezogen werden. Hieher gehören auch die, welche selten, oder nicht recht, oder mit verdrosz betten, oder verdrusz haben zu dem was selig, vnd zur seligkeit nutz oder nötig ist.