Das I I I. Capitel.
Die ij. Special vrsach, warumb so vil Zauberer vnd Zauberinnen werden: Nachlässigkeit Weltlicher Obrigkeit in der straff.
NEchst vorgemelter vrsachen, der vnwissenheit oder nachlässigkeit dero geistlichen vnd Prarrherren, ist auch nechstfolgend, vnnd nicht die geringste Special vrsach, der Weltlicher vnd hoher Obrigkeit, welche solche grewel entweder nicht für Sünd halten: glauben nicht das Zauberey oder Zauberer seyn: oder dieselb nicht achten, vilweniger mit schuldigem ernst inquirirn oder straffen. Wanneh aber einige sünd vnd laster bei der gepürlicher Obrigkeit vngeacht vnd vngestrafft bleibt: kan vnd pflegt anders nicht zufolgen, dann das die Weltkinder, sonderlich von bösen feind getriben, ohne alle schew vnd scham sich zu allsolchen, vnd andern lastern leichtlich einlassen, vnd dar inn ohn Busz vnd besserung forthfahren, sterben vnd verderben: nach den Sprichwörtern: omnes licentia fimus peiores: vnd im punitas mater omnium malorum. Da sunst durch zeitige vnnd gepürliche straff, auch schuldige vnd zeitliche verbietung vnd warnung, vil nicht solten gedencken, dasz sie nun thun dörffen.