oder sunst bey andern Warsagern, Zauberer, Teuffelskünstnern raht sucht, vnd also an Gott trewlos, meineidig, vnd demnach an der Seelen mit getödtet, vnd offt auch, da er ohne pusz abstirbt verdampt wirt, vnd also zeitlich vnd ewig, an leib vnd seelen verloren vnd getödtet wirdt, das ich geschwige allerley andere mit einlauffen den todtsünden, als argwohn auff vnschuldigen, hasz, nachrede, rachgirigkeit, vnnd dergleichen.
3. Ausz vnglück hästigem zorn, oder wegen erlittenes vnrecht, oder sunst verhoffter nutzung, kompt mancher zum todtschlahen, vnnd das er ein Mörder wirt:
Die Zauberer vnd Zauberinnen die mörden vnd tödten ausz fürsatz, auch da sie kein action auff haben, vnd kein profeit von gewarten, ausz antreibung, vnd zu dienst des leidigen teuffels.
4. Die Mörder, ob sie gleich auch Gott nicht lieben als sie ihren nechsten mörden vnd offt ausz hasz ihres nebenmenschen, zum mord getriben werden, so thun sie es doch gemeinlich nicht ausz hasz vnd zu trutz Gottes:
Die Zauberer vnd Zauberinnen, die thuns nicht allein ausz hasz ihres nechsten, sonder gemeinlich ausz antreibung vnd zu lieb des teufels den sie zu ihrem Abgott angenommen, zu trutz vnd hasz Gottes, den sie ex professo verlassen vnd verleugnet haben.
5. Die Mörder vnnd Todtschleger ob sie wol Gott verzürnen, vnnd de facto verleugnen, so