Das X I I. Capitel.
Die Zauberer vnd Zauberinnen seyn ärger als proditores patria, das ist, die ir Vatterlandt verrathen, oder betrüben.
1. Die verräter oder betrüber ires Vatterlands die beschedigen ihr Vatterland an zeitlichen gut:
Die zauberer vnd zauberinnen, beschedigen nicht allein ir Vatterland an zeitlichem gut, sonder auch an leib vnd seel, in dem sie jedermeniglich, so vil inen möglich, am leben, vnd darzu an der seelen gern beschedigen, vnd in des teuffels gewalt ziehen solten.
2. Die Landtuerräter vnd betrüber, betrüben vnnd beschedigen offt nur ein orth, Statt, oder Landtschafft.
Die Zauberer vnd Zauberinnen, die berathschlagen vnd entschliessen in iren Conuenticulen nit allein die früchten vnd gewächs eines orts, statt, oder lands: sonder offt, vnd gemeinlich in vil landen, ja wanneh es müglich vnd an ihnen stünde, die gantze welt, durch mittel der zaubereyen vnd hilff des teuffels zubeschedigen, jha Himmel vnd im grund zuuerderben.