an, mit irem zauberischen gifftigen fenin, das einer nützlicher sonst zehenmal mit dem schwert, oder andern instrumenten eilendt getödtet würde.
2. Die Eltern oder Kindermörder die tödten sie leiblich:
Die zauberer vnd zauberinnen, da sie können, opffern sie ire kinder, wann sie geborn, den teuffel, vnd bringen sie vmb ehe sie getaufft, vnd tödten sie also an leib vnd seelen, zeitlich vnd ewig.
3. Die sonst ausz menschlichen zorn, oder böser meinung ire Eltern, oder kinder vmbbringen, thun solchs leiblich, vnd gemeinlich nit der meinung sie auch dieselb dem teuffel gedencken zuubergeben, oder ex proposito, des Himmels zuberauben, oder in die verdamnusz zustürtzen:
Die zauberer vnd zauberinnen tödten ire kinder principal dem teuffel zu lieb vnd ehren, fürnemblich darumb, das sie dieselb Gott abstelen vnd dem teuffel vberlifern, des himmels berauben, vnd mit sammt inen selbst in die ewige verdammnisz stürtzen wöllen. Vnd ob gleich die zauberer vnd zauberinnen nit ire kinder oder blutuerwanten jederzeit am leib de facto tödten, so seyn sie doch gemeinlich jederzeit darauff ausz, dasz sie dieselb von jugent auff, oder so bald sie können, zu dem teuffel vnd in des teuffels gewalt bringen, vnd darzu bewegen, oder auch mit vilfeltigen schmeichel oder drew worten, oder sonst harten streichen vnd schlegen bezwingen, das sie auch Gott abgehn, den teufel zum Herren vnd bulen annemen, vnd also nit allein sich selbst an leib vnd seel töden, sonder auch