Germania. Jaargang 1
(1898-1899)– [tijdschrift] Germania– Gedeeltelijk auteursrechtelijk beschermd
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Die Niederdeutsche Ansiedelung in den Pommerschen Städten
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In Übereinstimmung mit dieser Angabe finden wir demnach in Lübeck die Niederländischen Einwanderer: Vlaming, Vlanderen, v. Stoveren, v. Utrecht, Harlem, v. Vechte, v. Zwoll; vom Niederrhein: v. Grererode, v. Stralen, v. Essen, v. Gruten, v. Dalen, v. Jülich, v. Cöln, v. Aachen; aus Westphalen: Westphal, v. Alen, Attendorn, Billerbeck, Bocholt, Coesfeld, Dulmen, Hagen, Iserlon, Warendorp, v. Soest, Osenbrugghe, Hervorde, Bilevelde, Münster, Hamm, Dortmund, Camen, Wickede; aus Ostfriesland und Niedersachsen: Vrese (Friso), v. Jever, Meppen, Bardewyk, Lüneburg, Stade, Bremen, Artlenburg (Erteneborch), Braunschweig; aus der Altmark: v. Stendal und Soltwedel; sowie aus der nächsten Umgebung; v. Kyl, Segeberg, Ratzeburg und Hamburg. Wenden wir uns dann von Lübeck östlich nach Wismar und Rostock, so zeigen sich auch hier im Rathe und in der Bürgerschaft dieselben Niederländischen und Niederrheinischen Namen: v. Brabant, Leiden, Flemming, v. Rhein, Zutphen, Wesel, Duisburg, Cöln, Ivendorp, Essen, Brakel, Borken, Buren, Linne, Putte, Deventer, Gröningen, u. A., ebenso die Westphälischen: Westphal, v. Dortmund, v. d. Lippe, v. Soest, Coesfeld, Warendorp, Billerbek, Alen, Münster, Osnabrück, Halteren u. A., ferner aus Friesland und Niedersachsen: Frese, v. Bremen, Stade, Buxtehude, Lüneburg, Braunschweig, Gandersheim, Hildesheim, Hannover,Wunstorf u. A., und aus der Altmark; v. Stendal, Soltwedel und Gardelegen. Ausserdem begegnet uns aber in Wismar und Rostock eine Reihe von Namen, welche nicht direkt auf die westlichen Länder, sondern auf das zwischen diesen und Meklenburg, vermittelnde Holstein verweisen, u. A. Holste, v. Hamburg, Crempe, Meldorp, Rendsburg, Plön, Femern, Oldesloe, Ratzeburg, Mölln, sowie v. Lübeck und Lübeckfahrer. Wenden wir uns dann endlich nach dem Fürstenthum Rügen, so wiederholen sich in Stralsund dieselben Verhältnisse, wie in Wismar und Rostock, jedoch mit dem Unterschiede, dass neben der Niederländischen und Niederrheinischen Gruppe, welche u. A. in den Namen der Fam. Friso und Flemming - denen die Orte Fresendorf an der Peenemündung, Fresen und Fresenort auf Rügen, sowie Flemendorf bei Barth ihren Ursprung verdanken, - hervortritt, die drei anderen Gruppen von Westphalen, Niedersachsen und Holstein - Skandinavien, welehe jede ungefähr in gleicher Stärke vertreten sind, noch durch eine vierte Gruppe Meklenburgischer Einwanderer von ähnlichem Umfange vermehrt werden, deren Spuren wir noch in den Namen der von ihnen an der Mekl. Grenze begründeten Dörfer ‘Neuen Lübke und Neuen Rost[ock]’, sowie Wismar bei Strassburg in der Uckermark, und Wismar bei Golnow erkennen. So empfangen wir beim Rückblick auf die oben geschilderte Einwanderung, welche die Klöster Eldena und Neuencamp, gestützt auf die Rügischen Privilegien v. J. 1209 und 1231, in die Grenzen ihrer Gebiete | |
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veranlassten, das Bild eines mächtigen Stromes, der in den Niederlanden beginnend und durch fortgesetzte Zuflüsse aus Westphalen, Niedersachsen, Holstein und Meklenburg anschwellend, in Pommern seinen Ausgang findet. Dieser Strömung verdankt nicht nur die Stadt Greifswald ihren Ursprung, sondern sie verbreitete sich auch noch weiter über die östlichen Städte Pommerns, von denen uns Colberg (1255), Greifenberg (1262), Cammin (1274) und Treptow a.d. Rega (1285) urkundlich als solche bezeichnet sind, welche ihre nach dem Lübischen Recht geordnete Verfassung durch Ansiedler aus Greifswald erhielten. Aehnlich wie bei Neuen-Lübke, Neuen-Rost[ock] und Wismar erkennen wir die Spuren dieser nach Osten fortgesetzten Wanderung in den Namen ‘Gripswoldeken’ und ‘Rosendal’, mit welchen mehrere Gehöfte in der Vorstadt von Colberg bezeichnet werden, sowie in dem Umstande, dass unter den Personennamen Colbergs und Greifenbergs, neben den vier oben genannten Gruppen, noch eine fünfte Pommerschen, resp. Greifswaldischen Ursprungs zu unterscheiden ist. Wir können jene Wanderung sogar, bis über Ostpreussen hinaus, nach Livland verfolgen, wo uns in Riga nicht allein dieselben fünf Gruppen begegnen, sondern auch der Name Greifswalds durch zwei in der Sandstrasse wohnhafte Bürger, Nik. und Peter Gripeswold (1398 ff.), vertreten ist, neben denen auch die Pers.-Namen ‘Rosenthal u. Vogelsang’ vorkommen. Übereinstimmend mit diesem Zeugnisse der Orts- und Personennamen, empfangen wir entsprechende chronikalische Nachrichten über die Einwanderung aus den westlichen Ländern. Unter ihnen ist als die älteste und wichtigsteGa naar voetnoot2) Helmolds Slavische Chronik (c. 1170) zu nennen, welche, als derselben Zeit angehörig, ein besonderes Vertrauen verdient. Nach dieser beriefen nämlich, um die verödeten Grenzen der Bistümer Brandenburg, Havelberg, Ratzeburg u. Schwerin mit strebsamen Ansiedlern zu bevölkern, die Markgrafen des Askanischen Hauses, die Grafen von Ratzeburg und Herzöge von Meklenburg, theils aus Utrecht und anderen Niederrheinischen Orten, theils aus den Provinzen Holland, Seeland und Flandern, ebenso aber auch aus Westphalen und Niedersachsen zalhreiche Kolonisten für ihre früher Slavischen Städte und Dörfer, wobei bemerkt ist, dass die Niederländer besonders durch die Ungunst des Meeres (patiebantur vim maris) zur Auswanderung bestimmt worden seien. Im Gegensatz zu dieser Begünstigung der Kolonisation steht eine Aufzeichnung, des ältesten Stralsunder Stadtbuches (Fabricius, III, Nr. 204, vom 28. August 1282): ‘Consules et uniuersitas ciuitatis Stralessundensis communi consilio arbitrati sunt, quod nunquam de cetero accipiant aliquem in conciuem, qui est de Sto- | |
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veren, vel de Campe, vel aliquem Fresonem. Arb. an. dni MCCLXXXH, in vig. dec. Baptiste’. nach welcher Rath und Bürgerschaft die Einwanderung aus den Niederlanden und Friesland zu beschränken suchten, aus der aber zugleich hervorgeht, dass eine solche zu jener Zeit im Übermass bestand und demzufolge den Stralsundern lästig fiel.Ga naar voetnoot3) Mit diesen älteren Nachrichten stimmen auch die jüngeren Pommerschen Chroniken der Reformationszeit überein, einerseits Bugenhagen in der Pomerania (c. 1517), wo er bei Gründung des Kl. Buckow, die Einwanderung der Deutschen (Theutonici sine Theutones) erwähnt, andererseits in ausführlicher Weise Kantzow und Kemptzen.Ga naar voetnoot4) In der älteren Niederdeutschen Bearbeitung ist die betr. Darstellung zwar eingehender, als von Bugenhagen, aber doch nur allgemein ff. gefasst: ‘Vmb disse tit - moste men van not wegen Dudische int land fordern -. Alse nhu de Dudischen hyr jnt land by hupen qwemen, vnd de verwusteten stede jnnehmen vnd wedder vprichteden vnd sick duncken lieten vele geschickeder und beter syn alse de Wende, begunden se de Wende to verachten vnd to verhaten, vnd makeden gesette, dat kein Wend tho eren gilden edder wercken jn den steden scholde gestadet werden vnd sollicks deden se thom vornhemesten in Borpomern.’ In der zweiten Hochdeutschen Bearbeitung findet sich dagegen schon eine genauere Darstellung, welche den Namen der Sachsen und das Deutsche Reich erwähnt: Also, das alle ding gar ein ander gestalt gewunnen, anstat der Wende, die zum merenteile in krigen ummekomen, Teutzsche und Sachsen gekomen, ein fromer handeliger volck geworden, und auch das land besser gebauet und begatet ist worden. - - - - - - - - - - - - - Jn der zeit verschrieben die Fürsten in Vorpommern Sachsen vnd ander völcker vnd verhiessen inen grosse fryheiten, das sie die wüsten vnd zurissene Stette möchten wideraufbauen. Also seint die Sachsen bey haufen ins land gekomen vnd die Fürsten haben inen hülfe gethan vnd ist Demyn widdergebauet und befestet, desgleichen Wolgast, Usdom, Wollyn vnd andere Stette - - - - - - - - - - - - - - - - - Darum nahm das land sehr zu vnd wurden viele neue Stette vnd Dörfer gebauet vnd alle mit Sachsen vnd Teutzschen besetzt. Dieselbigen brachten neu recht ins land, vnd machten eigen gesetze vnd beliebungen vnd sonderlich, | |
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dass sie keinen Went wolten ze jennigem regiment, eren oder amte in den ftetten gestatten, und haben also das alte herliche volck der Wenden erstlich gar aus den ftetten gedrungen, also das sie noch wol danken möchten, das sie auf den dörfern geliden wurden, aber zuletzt seint sy gar untergangen, allein das im Hinterpommern auf dem lande noch Wende vnd Cassuben wohnen. In der dritten ausführlichen, nachweislich auf genauen Studien der fürstlichen, geistlichen und städtischen Archive beruhenden hochdeutschen Bearbeitung, die uns theils in dem Putbusser Codex, theils in Kemptzens Pomerania vorliegt, findet sich dann, abgesehen von der allgemeinen Darstellung der früheren Redaktionen, schon eine spezielle Angabe über Namen und Heimat der Kolonisten: Es ist aber sein Wendisch volck so gar in diessen kriegen erschlagen vnd ausgerottet, das das land gar wüste und öde wurt, vnd er (Herz. Bogislaw I) wiederumb zu besetzung des landes hat müssen Sachsen vnd frömbdlinge herein fordern vnd jnen die Stette vnd dörfer eingeben. - Dieselben Sachsen haben die Stette in eine besser gestalt vnd höfflicheit gepracht vnd haben de Wende so gar verachtet, das sie sie neben sich nicht haben leiden wollen, auch in keine gylde oder wercke gestatten. Darvm sind sie aus den Stetten bald ausgerottet vnd nur in den dörfern geplieben, da man sie eine zeitlangk zu bawung des landes gelidden, aber die lenge auch in Vorpomern gantz vnd gar ausgerottet hat - - - - - - - - - - - - - Kantzow berichtet auch zuerst eingehender über die Gründung der Pommerschen Städte und zwar in der Niederdeutschen Bearbeitung: Vnd hirnha jm jar 1209 heft he (d.h. Jaromar I.) mit hulpe des khoninges van Denemarcken Waldemari vpgelegt de hupsche Stat Stralsund jegen dat land tho Rugen auer - - Umb disse tit wuss de nyge Stat Stralsund jegen Rhugen sehr vnd wurt van jdelu Gassen besettet mit grotem vnrechte der landslude. Denne se makeden de Wende unwerdich der Stat vnd | |
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aller gilde vnd embte, darmit de armen lude nhu sehr verdrucket vnd de Dudeschen jngedrungen synt. - Umb disse tit wurden ock schyr tho gelike vpgelecht de beiden stede Gripswolt vnd Ancklam in Vorpamern, de darnha synt jn de macht vnd gedyen gekhamen, wo men se jtzund sut - - in der späteren ausführlichen hochdeutschen Bearbeitung: So haben die Sachssen in Vorpomern auffgeleget Ancklam in stette der Stat Grosswyn - - - - Hirnach im jar 1209 hat Jaromar, der Fürst von Rügen, im land zu Bart auffgeleget die herliche Stat Stralsund dem land zu Rhügen vber, welche man auch schlechts den Sund nennet. Aber sie ist erst unter seinem sohne Witzlaff fertig geworden im jar 1230 - - Zu diesser zeit (1233) vngefehrlich ist auch auffgeleget die Stat Gripswalt, vnter dem Closter zur Eldena, dem die Stat ein zeitlangk gehört. Aber nachdem die Nidderlender viel in dis landt handelten, vnd es bey dem Gripswalde eine ziemliche Hafeninge hette, ist die Stat bald zu grosser gewalt vnd vermugen gedyen, also das die Münniche jrer nicht wol khonten mechtig sein. So hat das Kloster die Stat den Fürsten von Pomern vbergeben - Dieser Verkehr der Niederländer ist auch von Kantzow hinsichtlich Stralsunds, betr. Die spätere Zeit nach dem grossen Brande von 1272, mit ff. Worten wiederholt: Und haben vertrag gemacht mit den Hollendern vnd andern Niderlendischen, das sie in jrer Stat sollten alle freyheit und handlung haben - Diese Angaben Kantzows und Kemptzens sind mit geringen Aenderungen auch in den späteren Chroniken von Schomaker, Valentin von Eickstedt, Kistmaker (Chelopoens), Engelbrecht, Micrälius u. A. übergegangen, und bedürfen demnach, da ihre spätere Fassung keine selbstständigen Zeugnisse enthält, auch keiner besonderen Erwähnung. Greifswald. Dr. Th. Pyl. |
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