Da die Niederlande von einer Nebenlinie des französischen Königshauses beherrscht waren, so zeigte sich hier zunächst der Einfluss französischer Einrichtungen massgebend.
In Frankreich verschwanden bereits seit Mitte des 13. Jahrhunderts die Hofämter in der Verwaltung hinter den neu geschaffenen Beamtenstellen. Die alte Curia regis, die unorganisierte Rats- und Gerichtsstube des Königs, gliedert sich ‘par la force des choses’, wie ein französischer Rechtshistoriker es ausdrückt, also durch das praktische Bedürfnis in die drei Abteilungen des Grand-Conseil für die allgemeine Verwaltung, das Parlament für die Rechtsprechung und der Chambre des comptes für des Finanzwesen. Seit Beginn des 14. Jahrhunderts, unter Philipp dem Schönen, stehen diese Behörden selbstständig mit fest abgegrenzter Zuständigkeit als Vertreter des königlichen Regimentes neben einander.
Als Philipp der Kühne im Jahre 1384 Flandern erwarb, organisierte er hier die Verwaltung nach jenem französischen Vorbilde, das auch im Herzogtum Burgund bereits Aufnahme gefunden hatte. Mit Zustimmung des Königs von Frankreich wurden in Lille zwei Kammern, eine Chambre du conseil und eine Chambre des comptes, errichtet. Französische Beamte aus Paris und Dijon mussten die neuen Einrichtungen ins Leben rufen. Beide Kammern waren kollegiale Behörden, die eine für allgemeine Verwaltung und Rechtsprechung, die andere für Finanzverwaltung und Kontrolle. Bald nach der Erwerbung von Brabant erfolgte 1404 auch die Errichtung einer Chambre des comptes zu Brüssel, deren Zuständigkeit demnächst auch auf Luxemburg und Limburg erstreckt wurde.
Damit war schon eine gewisse Vereinigung der einzelnen Länder durch gemeinsame Verwaltungseinrichtungen angebahnt. Philipp der Gute erliess denn auch schon gemeinsame Anordnungen für die Rechenkammern zu Dijon, Lille (Rijsel) und Brüssel. Nach der Erwerbung von Holland, Seeland und Friesland vereinigte er auch 1463 die im Haag bereits bestehen de Rechenkammer mit der zu Brüssel.
Eine der wichtigsten Verwaltungsmassregeln Philipps zur Verschmelzung der einzelnen Gebiete seines Staatswesens war jedoch die Errichtung des Grand Conseil als oberste Gerichts- und Verwaltungsbehörde für alle Provinzen und in Ueberordnung über den einzelnen provinziellen Behörden. Unter Karl dem Kühnen erhält der Grand Conseil, anfangs eine mit dem Herzoge wandernde Hofbehörde, seinen festen Sitz in Mecheln. Die beiden Rechenkammern zu Lille und Brüssel werden verschmolzen und auf die Finanzkontrolle beschränkt. Die laufende Finanzverwaltung geht auf zwei neu errichteten Behörden, die Chambre du trésor für die Domänenverwaltung und die Chambre des généraux für die Steuerverwaltung, über.
Allerdings vollzog sich unter der Herzogin Maria zeitweise eine ständische Reaktion, indem sie genötigt wurde, die provinziellen Rechen-