§. 42. Anmerkungen.
Einige Verben weichen im Conjugieren von der gewöhnlichen Regel ab.
1. Die Verben kunnen, können, willen, wollen, mogen, mögen, moeten, müssen, haben keinen Imperativ.
2. Es ist eine allgemeine Regel, daß die 3te Person Sing. des Präsens im Indicativ ein t bekommt. Hiervon machen die Zeitwörter kunnen, willen, mogen eine Ausnahme; man sagt hij kan, wil, mag.
3. Ist es eine allgemeine Regel, daß die Zeitwörter, welche im Infinitiv kein t haben, im Sing. der 1sten und 3ten Person des Imperfects: Indicativs kein t bekommen. Hiervon sind jedoch folgende Verben ausgenommen: denken, denken, dunken, dünken, brengen, bringen, koopen, kaufen, mogen, mögen, plegen, pflegen, zoeken, suchen. Man sagt: