Kleine holländische Sprachlehre, besonders zum Gebrauch für die deutschen Landschulen im Departement Ostfriesland
(1811)–J.A.W. Schröder– Auteursrechtvrijnach Weilands nederduitsche Spraakkunst bearbeitet
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paalde wijs), der Infinitiv, als: beminnen, hooren, gaan. 2. Wenn ich Einem etwas befehle, so entsteht die befehlende Form (gebiedende wijs), der Imperativ, als: hoor! hoort! 3. Sage ich gerade zu, daß einer etwas thut oder leidet, gethan oder gelitten hat, thun oder leiden wird, so entsteht die gerade, unverbundene Form (aantoonende wijs), der Indicativ, als: ik hoor, heb gehoord, zal hooren. 4. Sage ich aber in Verbindung mit einem Wunsche oder unter einer Bedingung, daß einer etwas thun oder leiden möge, so entsteht die verbundene Form (aanvoegende wijs), der Conjunctiv, als: leefde hij! dat hij zich haaste. |
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