§. 14. Von den Beiwörtern, Adiectiven (bijvoeglijke naamwoorden.)
Sie zeigen die Eigenschaft oder Beschaffenheit der Person oder Sache an, die durch das Nennwort ausgedrückt wird, als: de dappere krijgsman. Auch die Participien (deelwoorden) gehören zu den Beiwörtern und werden eben so wie diese gebraucht, als: een loopend paard, het spelende kind. – Die Beiwörter haben gleich den Nennwörtern drei Geschlechter, und werden sowohl im Sing. als Plur. durch alle Casus verändert. Indeß bleiben einige unverändert. Dazu gehören:
1. Die Beiwörter, die sich auf lei und hande endigen, als allerlei, velerhande etc.
2. Alle Beiwörter, die da anzeigen woraus eine Sache besteht oder gemacht ist, als gouden, zilveren, houten etc.
3 Die Beiwörter, welche von Städte-, Länder- oder Ortsnamen gemacht sind und sich auf er endigen, als: Straatsburger snuif, Amsterdammer schippers etc.