12. Jahrhundert |
35 |
13. Jahrhundert |
39 |
14. Jahrhundert |
49 |
15. Jahrhundert |
73 |
16. Jahrhundert |
93 |
17. Jahrhundert |
111 |
Epilogus et Anacephaleosis |
118 |
|
Herrscher über Gangelt |
118A |
Berühmte Personen aus Gangelt |
118B |
Epitome (Resümee) |
119 |
Herrscher über Gangelt |
129 |
Herren von Heinsberg |
131 |
Amtmänner von Millen und Born |
132 |
Vögte von Millen und Sittard |
133 |
Sekretäre und Rentmeister von Millen |
133 verso |
Amtmänner von Millen und Born |
134 |
Privilegia Juliacensia |
136 |
Confoederatien Brabant 1415 |
138 |
Ergänzungen zu S. 64 und S. 84 |
139 verso |
Bericht von Blitterswick an Bentinck, Millen, Gangelt und Waldfeucht betreffend |
140 |
Alphabet der Religiösen aus Gangelt |
141-142 verso |
Beim Schreiben hat Kritzraedt offenbar mit dem Papierraum gespart. Er gebraucht häufig sehr kleine Buchstaben und verwendet zahlreiche Abkürzungen, was das Lesen erschwert.
Nach der Methode der Bollandisten versucht er so oft wie möglich die Quelle selbst reden zu lassen. Deshalb findet man bei ihm viele Zitate von Autoren und Transkriptionen von Archivquellen. Auf die authentische Quelle folgen meistens im laufenden Text aufgenommene ‘notae’ (Anmerkungen), die auf Textelemente im Quelldokument hinweisen. Dazu hat er noch am Außenrand Notizen gemacht, die auf Literatur, Archivquellen, Korrespondenz oder mündliche Mitteilungen hinweisen. Diese Notizen wurden in einen Fußnotenapparat umgestaltet. Falls die Randnotizen nicht mit einer Stelle im laufenden Text verbunden werden konnten, sind sie als ‘notitia in margine’ (Randbemerkung) gekennzeichnet. Auch am Innenrand machte Kritzraedt Notizen - meistens Jahreszahlen -, die zwischen Klammern < > im Text angedeutet werden. Rechteckige Klammern [ ] markieren eigene Bemerkungen - im Originaltext textkritische Bemerkungen, in der Übersetzung Kurzerläuterungen.
In der Ausgabe findet man die Transkription vom Original (soweit möglich mit der Interpunktion Kritzraedts) auf der linken Seite. Auf der rechten Seite steht die Übersetzung der Lateinischen Textteile. Die nicht-lateinischen Textteile sind nicht übersetzt, sondern kursiv übernommen worden. Der Inhalt der Urkunden ist in der Übersetzung in Form von Regesten wiedergegeben. Die