Horae Belgicae
(1968)–A.H. Hoffmann von Fallersleben– Auteursrechtelijk beschermd
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Anmerkungen. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Zum beghinsel van allen spelen.Der Dichter zählt in der Einleitung zu seinen abelen spelen ende sotternien mancherlei Spiele, Unterhaltungen und Lustbarkeiten auf, wodurch die Welt ihr Herz erfreuen will (9). Er scheint dadurch nur seine eigene Freude am Schauspieldichten, wie die Freude anderer am Schauspiel aufführen und sehen, rechtfertigen zu wollen, und wir müssen ihm danken, dass er uns auf diese Weise in das spiel- und vergnügungslustige Leben der Niederländer zur Zeit des 14. und 15. Jahrh. einführt, und zu einer so höchst merkwürdigen und sonst unerklärlichen Erscheinung, wie diese Schauspiele selbst sind, die Erklärung giebt. Nur in einem Volke, was sich wohl und sicher fühlte, seiner alten Freiheiten und Rechte sich bewusst war, seine Kräfte erprobt hatte, durch seinen gesegneten Boden, durch seinen Kunst- und Gewerbfleiss, durch seinen ausgebreiteten Handel und Verkehr vor drückender Armuth und Trübscligkeit bewahrt blich, nur in Flandern und Brabant in jener alten Zeit konnte ein so gewaltiger Hang und Drang nach Vergnügung in allen Ständen der Gesellschaft entstehen und auf die mannigfaltigste Weise befriedigt werden. Die alten bekannten öffentlichen Lustbarkeiten, so wie die vielerlei Spiele zu einsamer uud geselliger Unterhaltung wurden meist beibehalten, und neue mit Theilnahme aufgenommen und oft mit Leidenschaft getrieben. Dem heitern leichten Sinne genügten nicht recht mehr die geistlichen | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Schauspiele (Mysterien), er suchte sich in dieser Beziehung n. besser zu belustigen, und so enstanden diese abele spele ende sotternien. Ebendeshalb will ich zum Beweise, dass damals diese fröhliche Volksstimmung, die sich auf die mannigfaltigste Weise zu befriedigen trachtete, wirklich vorhanden war, die vielerlei Spiele, Unterhaltungen und Lustbarkeiten vollständiger als sic der Dichter giebt, aufzählen und wo es mir nöthig scheint und möglich ist, besprechen. Leider muss ich bedauern, dass ich aus Mangel an Hülfsmitteln mich oft nur an das halten musste, was Kiliaen in seinem Etymologicum gesammelt hat. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Spiele und Lustbarkeiten.Schach: scaec (40), scaecspel, das ganze Mittelalter hindurch auch in den Niederlanden ein sehr beliebtes Unterhaltungsspiel, vergl. Hor. belg. III, 120. Brettspiel: worptavel, gewöhnlich wortavel, tavelspel (40. Kiliaen kennt das Wort nicht mehr in dieser Bedeutung), verkeerberden, mhd. wurszabel, zabelspil (vgl. Schmeller baier. Wb. IV, 215. Benecke Wb. zum Wigalois 716.); es wurde mit Würfeln und Steinen (schijven, s. van Hasselt's bijdr. voor d'oude Geld. maalt. 196.) gespielt, und ist das noch jetzt mit dem französischen Namen Trictrac (holl. tiktak) bekanntere Spiel. Die Tafel, worauf gespielt wurde, hiess verkeerbert, spelbert. queespel (Genter Keure von 1371.), quecbert war wol nur eine, andere Benennung dieses Spiels; v. Wijn, Avondst. II, 104. nimmt es dafür und schreibt quaakborden; ich sinde keins dieser Wörter weder bei Kiliaen noch in sonst einem holl. Wb. In Benennung der Würfel wie der Brettsteine herrschte von alten Zeiten her viele Verwirrung: taburlae, tabellae, tesserae, taxilli, tali, decii, aleae, wozu die mancherlei Arten des Brettspiels und seine Verwandtschaft mit dem Schachspicle leicht führen mussten. Die Brettspieltische, quekebarde, quaecborde, quakelborde, waren im 14. Jahrh. öffentlich und wie es scheint den dobbelscolen einverleibt, neben denen sie auch immer in Urkunden genannt werden. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Dieser Art Spiele wurden hier zu Lande schon im 13. Jahrh. stark getrieben. Die Statuta synodalia Johannis episcopi Leodiensis 1287. bestimmen (Mansi Concil. XXIV, 907.): Clerici ad aleas vel taxillos non ludant, nec participes sint ludentibus. Wol erst einer späteren Zeit scheint das sogenannte Mühlenspiel: marelspel, jeu de marelle, de mérelle, anzugehören; es hiess auch neghensteken, wenn nämlich jeder der beiden Spieler 9 Steine hatte. Würfelspiel: dobbelspel, teerlinespel, auch wol hantspel; dobbelen, tuischen, scolderen (s. darüber Schmeller, baier. Wb. III, 354. 355.). Auch diese Spiele waren öffentlich; die dafür eingerichteten Häuser hiessen dobbelscolen (scholac tesseratorum) und wurden von den Fürsten oder den städtischen Behörden an Einzelne verlichen, wofür diese denn auch wol Abgaben entrichten mussten, wie in Arnheim. Solche dobbelscolen bestanden im 14. Jahrh. wol ziemlich in allen Städten. In Flandern wurden sie nebst den Brettspieltischen unter Lodewijc van Male an einige seiner Diener verliehen. P.A. Lenz theilt darüber folgende Auszüge mit aus den Rechnungen der Rechenkammer zu Lille (Nouvelles Archives historiques, philos. et littér. T.I. Gand 1837. p. 104.): ‘Ghifte ghegheven Hannekine barnie knecht vander bouteillerie vander dobbelscole ende quekebard alomme bin onsen lande van Waes ende vanden appendancen van onsen lande vors. om die te houdene ofte doen houdene bi anderen inden name van hem ende alle baten ende profiten dier af comen sullen te hebbene te heffene ende tontfanc als langhe als hi leven sal etc.’ Gent 3. Nov. 1366. ‘Item ghelike letteren Hannekine halshuuse knecht van M. vrouwen camere vanden Rolleweghe dobbelscole ende quekebarde bin den paerke van Male te sinen live.’ Gent 3. Nov. 1366. ‘Item ghelike lettren. Jacques den Harpenacre van den rollebanen, dobbelscole ende quekebarde van Machline.’ | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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‘Item ghelike l staeskin den portiere mins here coc vanden dobbelscole ende quekebarde van Eclo Caprike ende Lembeke.’ Reg. von 1363-68. ‘Min here heft ghegheven Jan van Carsebrouk sinen harpenare de quekebarde ende dobbelscolen van Nineve 1367.’ In Holland kommen sie um dieselbe Zeit ebenfalls häufig genug vor. Im J. 1356 verzichtet Diederic van Wassenaer, Burggraf zu Leiden, auch auf die dobbelscole, wozu er wie zu anderen Dingen ein Recht zu haben glaubte, und überliess sie der Stadt Leiden, s. Mieris, Charterboek III, 9. Im Jahre 1358 verleiht Herz. Albrecht an Aernt van den Damme die dobbelscole ende het quaecbort met sinen tocbehoren auf Lebenszeit, s. das. III, 55, und im J. 1359 an seinen Marschall Andries die dobbelscole tot Rotterdam met sulken profite ende nutscap alse daer toe staet. Im J. 1366 kaust die Stadt Delst von demselben Herzoge für 250 Mattoenen das Recht, eine dobbelscole und ein quakelbort zu halten, s. das. III, 183. Im J. 1374 gelobt Herz. Albrecht der Stadt Haarlem, dass weder er noch seine Nachkommen gheen dobbelscole noch makelaerdie gheven en sullen te hantieren, doch solle auch die Stadt solches nicht thun, ‘maer si moghen ghehenghen, dat goede lude in verscheiden herberghen sedelike dobbelen, of alse die scutte haren tijt hebben te tappen, so moghen goede lude daer sedelic dobbelen, alse custumelic plach te wesen.’ Der Arnheimschen dobbelscole wird zuerst beim Jahre 1364 gedacht, s. van Hasselt's Arnhemsche oudheden IV, 60. - Im 13. Jahrh. war man in dieser Beziehung streng: in vielen flandrischen Keuren wird das dobbelen verboten; so heisst es z. B. in der Keure van Poperinghen 1208 (Warnkönig II, 2. Urk. Seite 111.) §. 14: ludus talorum X. solidos; domus in qua luditur III. libras, wiederholt in der Keure von 1233 (das. 116.), und in der Keure van Veurne 1240 (das. 77.) §. 45: Protracti de ludo talorum XX. solidos emendabunt comiti; sed licet cum tobulis et scaccis ludere. Protracti ex Houtchen (wahrsch. eine Art Trictracs | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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mit Würfeln und hölzernen Täfelchen) emendabunt comiti tres libras. - In Brüssel beschränkte man sich später darauf, nur das dobbelen und die dobbelscolen zur Nachtzeit bei 5 Pfund Strafe zu verbieten, s. Ord. van Brussel 1342. in Willems, Belg. Museum I, 250. Gänsespiel: ter gans werpen, noch jetzt unter dem Namen het ganzenspel bekannt, franz. le jeu de l'oie. Es war schon früh einheimisch geworden und in ein gewöhnliches Wagespiel ausgeartet, weshalb es denn auch die Brüsseler Ord. v. J. 1342 verhietet (Willems, Belg. Museum I, 251.): Item. Wie men vonde worpende ter gans, binnen der vrijheit, waers om 20 schellinghe. Würfel- und Kartenspiele aller Art hatten zu Ende des 14. Jahrh. in den Niederlanden sehr überhand genommen, und drohten für das sittliche und gewerbthätige Leben der Bürger sehr verderblich zu werden. Ebendarum fühlte sich die Stadt Leiden im J. 1397 veranlasst, ein strenges Verbot aller dieser Spiele zu erlassen. Dies merkwürdige Actenstück ist gedruckt in den Beilagen zu Leidens Beleg en Verovering in 1420 von Joh. Meerman, in den Verhandelingen van de maatsch. der nederl. Letterk. te Leiden 1. deel (1806) bl. 163-165, und verdient hier im Auszuge mitgetheilt zu werden: ‘Want alle onredelike boeverien ghehantiert worden, die verboden hebben gheweest, so en wilt gherecht niet dat men die langher hantiert. Daer om hebben die rechter met achte schepenen eendrachtelic ghecuurt een verclaringhe, dat gheen man of wijf, die binnen Leiden poorter of poortesse sijn, binnen der vrijheden van Leiden noch binnen eenre halver mile na Leiden, en sullen dobbelen, quaerten, seilen noch gheen spel dat men met taerninghen of met quaertspelen speelt, pijsen, keilen, effen ende oneffen, cruus ende munt te werpen, coten om ghelt, noch gheenrehande boeveriespelen hoe die ghenoemt sijn. Ende waer iement die dese verboden spelen dede die sel die richter anspreken met tween tughen dat schepene kennen dat | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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wittachteghe tughen sijn.’ Wer eines dieser Spiele spielte, sollte 32 Schillinge Strafe bezahlen und 14 Tage lang aus der Stadt verbannt sein; blicbe er jedoch in der Stadt unterdessen oder käme er hinein, so sollte er für jeden Tag, an welchem er in Leiden wäre oder käme, 10 Pfd. Busse erlegen. Erlaubt sollte nur sein, ‘wanneer onse heer van Hollant, onse vrouwe van Hollant of enich van sinen kinderen binnen Leiden sijn, dann könnte jeder dobbelen sonder verbuurnisse. Item alle schijfspel, dat men met schijven speelt, als wortavelen, langhen in tween borden, pisten, faelghen, eerst ancloten ende wicken, mach een ieghelic spelen hoe hi wil sonder verbuurnisse.’ Knöchleinspiel, mhd. bickelspil, hiess, wenn es mit Knöchlein von Rindvich gespielt wurde: coten (38), met coten spelen, mit Knöchlein von Schafen: hilten, hielten, bickelen, pickelen. Den glücklichen Wurf nannte man cote die stooft oder cuiscote, den unglücklichen cote die schijt. Plantin's Thesaurus: Hilte daer de jonge meyskens mede spelen. Certain ieu de quoy iouent les ieunes filles auec des osselets et une petite boulle, Talus. Kartenspiel. Unter den vielerlei Spielen ist dies nicht angeführt. Es scheint, dass es zu den Zeiten des Dichters noch ein seltenes oder unbekanntes Spiel war. Erst ganz zu Ende des 14. Jahrh. (vou 1390 an) lässt es sich aus alten Rechnungsbüchern nachweisen; von dieser Zeit an war es an den Fürstenhöfen und in der höheren Gesellschaft eine häufige Unterhaltung; es heisst dann immer quaertspel, wenn nämlich 4 Blätter derselben Farbe unmittelbar auf einander folgtenGa naar voetnoot*), und wurde des Abends und zwar auf einer Tuchdecke (op een cleet) gespielt, s. van Wijn, Avondst. II, 104-107. Eine besondere Art des Kartenspiels war wol das ebenfalls in diesen Rechnungsbüchern vorkommende verseilen, was zwei mit einander spielten; van | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Wijn meint, es könne das zu seiner Zeit noch in Holland übliche scheepje zeilen gewesen sein. Zu Ende des 15. Jahrh., besonders aber im 16. kam das Kartenspiel allgemein in Schwang: caertspel, troefspel war die gewöhnliche Benennung; fluxspel und fluisen hiessen in Flandern besondere Arten dieses Spiels; vgl. jouer au flux und die Anm. zu Rabelais, ed. variorum T.I. 1823. p. 393. - Wahrscheinlich werden sich aber mit der Zeit noch ältere Zeugnisse für das Kartenspielen in den Niederlanden auffinden. Es ist kaum glaublich, dass es dort so spät bekannt und heimisch wurde. Im benachbarten Deutschland kannte man es schon zu Anfange des 14. Jahrh. Auf der Würzburger Synode im J. 1329 (Würdtwein, Nova subsidia diplom. T. II. p. 272.) wurde es bereits den Mönchen und Nonnen verboten: Ludos alearum, cartarum, schacorum, taxillorum, anulorum et globorum monachis et monialibus prohibemus districte. Daher ist es denn auch ganz glaubwürdig, dass es schon 29 Jahre vorher nach Deutschland gekommen sein soll, wie ein Predigermönch Namens Ingold ausdrücklich berichtet; in seinem Buche: dz guldin spil, das er im J. 1450 schrich (Augsb. gedr. bei Zeiner fol., siehe den Titel in Panzer's Annalen der ältern deutschen Litt. I. Bd. S. 65. und Auszüge in Leonh. Meister's Beyträgen I. Th. S. 160-167.), heisst es: ‘Nun ist dus spil vol vntrew vn̄ als ich gelesen han, so ist es kommen in teutschland der ersten in dem iar da man zalt von crist geburt tausend dreihundert iar.’ Dagegen beweist noch gar nichts, wenn ein anderer Predigermönch, Br. Johannes, der im. J. 1377 ein ähnliches Buch schrieb, die Einführung dieses Spiels in seine Zeit setzt: hinc est quod quidam ludus qui ludus cartarum appellatur hoc anno ad nos pervenit scilicet anno domini 1377 (ludus cartularum moralisatus, handschr. vom J. 1472 zu Wien in Cod. theol. 209, s. darüber Denis, Codices mss. theol. Vol. I. P. II. col. 1234-37.). Das ad nos pervenit kann doch nur auf den kleinen Kreis seiner Heimath bezogen werden. Um dieselbe Zeit muss das Kartenspiel in vielen Gegenden schr verbreitet gewesen sein, da es in manchen Städten von den Behörden verboten | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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wurde: in Regensburg 1378, in Nürnberg 1388, in Ulm 1397 und in Augsburg 1400. Das Regensburger verbot lautet also (Gemeiner, Regensb. Chronik II. Bd. S. 188.): ‘und spilen mit der quarten verpietent mein Herren, auzgenomen schiezzen auf der tafel, pozzen oder scheiben mit den chugeln, ye ein cher zu XVI. aus nur um 1 dn. und nicht teurer.’ Wie das Kartenspiel zu Ende des 15. Jahrh. beschaffen war, erfahren wir am besten aus einer Predigt Geiler's vom J. 1496; er spricht darin über das bis dahin übliche und über das zu seiner Zeit aufgekommene, welches Kaiser- oder Karnöffelspiel genannt wurde, s. Teutscher Merkur 1783, 1. Viertelj. S. 83-86. Das älteste Zeugniss für den Gebrauch der Spielkarten. in Deutschland wäre eine Stelle im Ration. Leining. a. 1288: ‘item 13 pf. umb ein geissel u. zwo karten den kindern da oben zu spilen,’. wenn man hier unter karten Spielkarten verstehen dürfte; mit Recht fügt Oberlin, der diese Stelle in seinem Gloss. col. 763. mittheilt, hinzu: chartae lusoriae quaeritur quales. - So oft in neuerer Zeit die Geschichte des Kartenspiels behandelt worden ist, so verdient sie doch in Bezug auf Deutschland eine umfassendere und mehr ins Einzelne gehende Darstellung; schätzbare Beiträge dazu licfern Breitkopf, Versuch den Ursprung der Spielkarten u.s.w. in Europa zu erforschen (I. Th. Leipz. 1784. 4.), und Nicolai's Bemerkungen in der Berlin. Monatsschrift XIX. Bd. S: 65-106. XXII. Bd. S. 193-223. 257-272. XXIV. Bd. Sl 42-46. - In Frankreich sind die Spielkarten schwerlich früher als in Deutschland bekannt geworden. Die Franzosen haben bisher kein älteres Zeugniss dafür aufgefunden, als aus den Jahren 1328-41. Der Renart le contrefait nämlich, und zwar der, welcher 1328 begonnen und 1341 vollendet wurde (es scheint mehrere Gedichte unter diesem Titel zu geben, vgl. Grimm's Reinhart CXLVIII.), erwähnt das Kartenspiel folgender Massen: si comme fols et folles sont
qui pour gaigner au bord.. vont;
jouent aux dés, aux cartes, aux tables,
qui a Dieu ne sont délectables.
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Diese Stelle fand van Pract und theilte sie an Jansen mit, der sic dann in seinen Essai sur l'origine de la gravure en bois aufnahm. - Ein Verzeichniss aller Schriften über das Kartenspiel nebst den Ergebnissen, die aus jeder einzelnen gewonnen werden, liefert Gabriel Peignot in seinen Recherches hist. et litt. sur les danses des morts (Dijon 1826. 8.) p. 199-306. Kugelspiel: clossen (34), cloten, bollen, rollen, boghelen. Dies Spiel, lat. gewöhnlich durch sphaeristerium übersetzt, bestand darin, dass man auf ebener Bahn eine Kugel durck einen eisernen Ring (boghel, clospoorte) warf. Es war auch in Deutschland bekannt; in Henisch Thesaurus vom J. 1616 heisst es: buglen oder durch den Bugel schlahen oder werfen. Kegelschieben: keghelen. Eine Art des Kegelschiebens scheint mir auch das cloten ane den bloc (35), mit einer Kugel nach einem einzeln stehenden Klotz als Ziel werfen. Wettwerfen: keien (34), mit einem Steine oder einer bleiernen oder eisernen Wurfscheibe nach einem in der Erde befestigten Ziele werfen, was bei Kiliaen de cac schieten und in Flandern steestenen heisst. Ballspiel: caetsen (39), ketsen met den bal war das gewöhnliche, das Schlag- oder Handballspiel, was auch steeballen hiess, wenn man den Ball aufgab oder aufschenkte; dann wurde auch häusig Kolbenball: colfbal, slachbal gespielt mit bleigefüllten Keulen. Das kolfspel war noch zu Ende des 18. Jahrh. ein in Holland beliebtes Nationalspiel, s. Grabner in seinen Briefen über die vereinigten Niederlande S. 340-342. Schrittschuhlaufen: slandr. schrieschoenen, schaverduinen, schuiverduinen, holl. schaatsen. Glitschen: rijden, holl. glissen opt ijs, in Deutschland auch gleiten, schurren, glandern, schles. kâscheln, nd. glisseken, frz. glisser. Eisschollenspiel: cluiten, calluiten, slandr. ijsblocken, mit Eisschollen auf dem Eise wettwerfen, man vgl. damit | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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das Ysbôsseln oder Klootscheten in Holstein, Schütze's Holst. Idioticon I, 132. II, 202. 203. Ringen: worstelen (36), zwei rangen so lange mit einander, bis einer zu Boden fiel oder untenlag - war wol nur bei Kirmessen oder sonstigen Anlässen üblich, wenn die jungen Burschen verschiedener Dorsgemeinden ihre Kräste zeigen wollten. Ich kann nicht nachweisen, dass sich dies Spiel kunstvoll ausgebildet hatte wie etwa das heutige Schwingen in der Schweiz, s. darüber Stalder, Fragmente über Entlebuch II, 12-48, und Wyss, Hand-Atlas für Reisende in das Berner Oberland (1816) S. 78-84, nebst Abbildungen. - Ein mehr von Kindern gespieltes Ringen scheint mir das den stoc trecken (36), was ich mir so erkläre: Knaben theilen sich in zwei feindliche Parteien, die eine fasst den Stock an einem, die andere am anderen Ende, und beide suchen sich über einen Strich oder sonst ein Markzeichen hinüberzuziehen; die dann hinübergezogene Partei ist die besiegte. Schirmen und Fechten: schermen, schermslaghen, mhd. schirmen, rom. escrimer, eine Ritter und Bürgerbelustigung, die im 16. Jahrh. gewiss auch in den Niederlanden bei den Handwerkerzünften sich nach Gesetzen und Regeln ausbildete und unter dem Namen vechtschole und schermschole bestanden hat. Die berühmtesten Fechtschulen Deutschlands waren die zu Nürnberg und Breslau, s. darüber Abt in Büsching's Wöchentlichen Nachrichten III. Bd. S. 305-336. Turniere: steecspelen ende tornojen (10), waren in den Niederlanden eben so allgemein wie in Deutschland; sie wurden mit solchem echtniederländischen Ernste und solcher Leidenschaft gespielt, dass viele Fürsten und Ritter ihr Leben dabei einbüssten: das Haus Holland verlor auf diese Weise binnen 25 Jahren drei seiner Angehörigen, den Grafen Floris IV. 1235, seinen Bruder Willem 1238 und seinen Sohn Floris 1258, s. Huydecoper op Stoke II, 51. Auch der ritterliche Herzog Jan I. von Brabant, der 70 Turniere in verschiedenen Landen glücklich bestanden batte, wurde endlich doch ein Opfer seiner | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Turnierlust, er starb an den Wunden, die er in einem Turniere zu Bar 1294 davon trug, s. Lodewijc van Velthem III. boec cap. 41. Die Turniere dauerten in den Niederlanden bis ins 16. Jahrh. fort; es fand selten eine Festlichkeit von Bedeutung statt, wobei nicht tüchtig turniert wurde. Besonders gab es dazu manche Gelegenheit am burgundischen Hofe unter Karl dem Kühnen und in den ersten Jahren ron Maximilians glücklichem Bräutigams- und Ehestande, worüber die niederländischen Jahrhücher hinlänglich berichten. - Steecspel oder joesteren war eigentlich Zweikampf zu Rosse mit Speer und Schild, tornieren dagegen Zweikampf zu Rosse mit dem Schwerte. Doch scheint man sich nicht so streng an diesen Unterschied gehalten und besonders unter tornoi und tornierspel alles verstanden zu haben, was im Mhd. turnei, hurt, buhurt, tjoste hiess. Ueber joeste, joesteren, quintaenge, canseleren, crijt, becrijten s. Huyd. op Stoke II, 285-290. Die Jägerei war ebenfalls nur eine Belustigung des Adels, eben weil nur ihm das Recht zustand, wenn auch nur auf eigenem Grund und Boden, zu jagen; zu diesem Behufe wurden in den Schlössern und Höfen der Edelleute, Hunde, Falken und Habichte unterhalten (19. 12. 13); Bürger und Bauern durften sich nur mit dem Vogelfange ergötzen (14) und hielten Singvögel in Käfichen. Bolzen - oder Armbrustschiessen war dagegen nur eine Lustbarkeit der wehrfähigen Bürger, welches in Deutschland besonders im 16. Jahrh. (s. Curiositäten IX. Bd. S. 231 sf.) mit grosser Festlichkeit begangen wurde; man nannte es schieten metten hoghe (22) oder metter armborst (das mlat. arcubalista). Es gab in allen niederlandischen Städten im 15. Jahrh., in vielen schon seit dem 14. Jahrh. eigene Plätze dazu, Schiessstälten, die sogenannten doelen. Um die Senne des Bogens zu spannen, bediente man sich eines besonderen eisernen Werkzeuges, das man craneke (rom. cranequin) oder cracaert nannte. Wenn das Schiessziel von irgend besonderer Art war, so pslegte danach das Schiessen genannt zu werden; so gab es in vielen | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Städten schon im 14. Jahrh. ein papegayschieten, was sich hie und da bis aus die neueren Zeiten erhielt, z. B. in Arnheim, s. van Hasselt's Arnhemsche oudheden III, 56-70. Wer den Papagai herabschoss, war Sieger und hiess de coninc, wie noch jetzt bei den deutschen Scheiben- und Vogelschiessen. Schon im 14. Jahrh. waren diese Uebungen bestimmten Gesetzen unterworfen, s. Matthaeus de nobilitate p. 1118. 1119 u. die Delfter Schützenordn. v. J. 1397 in Mieris Charterb. III, 659, und erfreuten sich besonderer Theilnahme von Seiten der städtischen Behörden. Gansreiten oder Ganszichen: trekken van de gans - mitten an einem langen Seile quer über den Weg wurde eine lebendige Gans bei den Füssen aufgehängt, und Bauernbursche suchten, indem sie darunter hindurch trabten, ihr den Hals abzureissen; wem das gelang, war Sieger. Diese grausame Lustbarkeit, die nur hier gemeint sein kann (20), hat sich lange erhalten; Grabner (Ucber die verein. Niederl. S. 360.) kannte sie nur vom Hörensagen, aber im J. 1806 wurden noch in Venlo drei Gänse auf diese Weise zu Tode gequält, s. Westfäl. Anzeiger XVI. Bd. S. 605. - Achnlicher Art muss das hier erwähnte Häringsspiel gewesen sein. - An frühere Rohheit erinnert auch das von Grabner S. 360 u. 361 beschriebene vogelsnijden und kattenkneppelen, letzteres ist sehr ähnlich dem in Schlesien noch hie und da üblichen Hahnschlagen. Dergleichen bäuerische Ergötzlichkeiten, die man sehr passend mit dem altniederl. Ausdrucke dorpernien benennen kann, sind gewiss noch heute nicht ganz verschwunden. Dazu gehört auch das Aalgreifen zu Namur, was sich vielleicht bis jetzt erhalten hat; s.J.B.J. Breton, Voyage dans la ci-devant Belgique T.I. (Paris 1802. 8.) p. 241. Es lässt sich annehmen, dass neben diesen Wettspielen auch das Wettrennen zu Pferde schon in alter Zeit, wenn auch nicht nach den heutigen strengen Regeln, einheimisch war, wenigstens deutet das sogenannte harddraven in Holland und Friesland, was viel Eigenthümliches vor dem englischen und deutschen Wettrennen hat, aus alten und heimischen Ursprung; s. darüber ausführlich Grabner S. 346-351. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Kinderspiele.Den Kreisel treiben: doppen, toppen. Der Kreisel heisst top, dol, nonne, in Löwen nach Kil. drijfdop und in Ostflandern caterrol, mhd. topf, nd. küsel, frz. la toupie.
Reifschlagen: repen, holl. hoepen und hoepelen - einen hölzernen Reif mit einem Stäbchen in fortrollender Bewegung erhalten und nebenher laufen.
Scherben auf dem Wasser tanzen lassen: slingherspel, botten opt water, seilen, holl. nach Kil. cughelen, frz. faire des ricochets; mannigfaltige deutsche Benennungen aus verschiedenen Gegenden Deutschlands hat J.W. Petersen gesammelt, Morgenhlalt 1816, Nr. 16-19.
Braut und Bräutigam spielen, in Brabant malen, malenspel - je zwei, ein Knabe und ein Mädchen halten sich an der Hand und lassen sich plötzlich los, jeder sucht dann wieder mit einem andern ein Paar zu werden.
Barlaufen: bare, barenspel, de bare jaghen nach einem bestimmten Ziele wettlaufen, vgl. parlaufen Schmeller, Wb. I, 292. II, 444. Auf dies Spiel bezieht sich wol Lodewijc vau Velthem, wenn er bl. 192 sagt: deen taende den andren dare ghelijc dat men speelt ter bare. Huydee. op Stoke II, 584 geht zu weit, wenn er auch drei andere Stellen desselben, wo doch offenbar der Ort Bar gemeint ist, woselbst Jan I. im Turniere tödtlich verwundet ward, auf dies Spiel bezicht.
Hinkeln: hinkespel, hinkepinken, op een been huppelen - man tanzt auf einem und demselben Beine eine bestimmte Zeit im Kreise oder nach einem Ziele.
Purzelbaum schiessen und auf dem Kopfe stehen hillebillen, hielebillen. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Schaukeln: touter, touterspel, touteren, schoppen, schoppelen, schonkelen, holl. schongelen, auch wol schommelen.
Versteckenspielen: borchspel, piepmuis, in Flandern schuilwinkel, schuilhoecsken und duikerken, in Brabant coppe comt uit den hoeke, auch wol pijpt of ic en soec u niet.
Fingerspiel, Fingerschnellen: vingherspel, blicspel, pertjen wel bereit, pic olie ofte graef, bocken spelen, bocken setten, bockhoren spelen, hoe over haghe spelen, cockoe heerken rijdic wel - einem Knaben werden die Augen zugebunden, ein anderer setzt sich auf seinen Rücken und lässt ihn rathen, wie viel Finger er ausstreckt; man vgl. damit das ital. giuoco della mora.
Hühnchen hat gelegt: in Holland cop cop heeft ghelecht, in Brabant stootbalen - Knaben sitzen im Kreise; einer geht herum, und wenn er bei irgend einem des Kreises einen Ball, ein Tuch oder sonst etwas fallen lässt, so muss dieser für ihn herumgehen; ziemlich wie das holsteinische: De Goos, de Goos de lecht dat Ei
Un wennet fallt, so fallt et twei;
s. Schütze, Holst. Idiot. II, 52, und verwandt dem deutschen: Der Fuchs geht herum, Grimm Kindermärchen II, xviii.
Blindekuh spielen: blintspel, blindenspel, het blindeken, suikernoemken, haghercoer.
Nussspiel: rolnoten van het berdeken, tucnoten - auf einer etwas schrägen Tafel liegen quer in der Reihe Nüsse; nun lässt man von oben eine hinabrollen, und siegt, wenn diese Nuss die trifft welche sie treffen muss. Andere Arten des Nussspiels waren hoopkens setten, hoopkens schieten, stuiken und das seeländ. cuten.
Hadrian Junius, der in seinem Nomenclator (Frcf. 1596. 8.) p. 269. 270. mehrere der eben genannten Kinderspiele aufführt, | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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hat auch noch folgende, bei denen es mir jedoch zweifelhaft scheint, ob sie jemals in den Niederlanden wirklich üblich waren, da sie Kiliaen entweder gar nicht oder nur aus dem Junius kennt: fijcken κινδαλισμὸς, bierkensoet oder pruimen eten χυτρίνδα, luisen oder noppen όϛρακίνδα, und porthouden διελκυϛίνδα. Die Niederländer hatten gewiss von jeher viele Spiele mit den benachbarten Deutschen und Franzosen gemein, aber danchen auch manche eigenthümliche; viele derselben erhielten sich bis in die neuere Zeit. Der holländische Uebersetzer des Rabelais lässt den Gargantua zu Ende des 17. Jahrh. noch 154 Spiele spielen - und diese Spiele sind gewiss lauter noch damals in den Niederlanden bekannte; hätte der Uebersetzer nämlich trev übersetzen wollen, so musste er 215, wie deren bei Rabelais (oeuvres, édition variorum 1823. T.I. p. 393-443.) sind, wiedergchen, und würde dann gewiss sehr viele seinen Landsleuten und wahrscheinlich selbst ihm ganz unbekannte und unverständliche zum Vorschein gebracht haben. Allerdings scheint dies Spielverzeichniss dürftig gegen das Fischartsche in seiner Geschichtklitterung; Fischart aber hat wie überhaupt so auch hier sein Original überhoten und lässt seinen Pantagruel, denn er, ‘war gar kurzweilig wie ein Floh im Ohr, lustig wie ein nasser Sonntag,’ 583 (wenn ich richtig gezählt habe) Spiele spielen. So viele deutsche auch darunter sind, so hat doch Fischart viele nur übersetzt und manche fremde aus Büchern entlehnt, und es dürfte selbst dem wohlbekannten Herausgeber Fischarts nicht gelingen, für das Pick Olyet offte graeff, Hilteckens, Pseifft oder ich such euch nicht, eine andere Quelle als den gedruckten Nomenclator Hadr. Junii (1567) nachzuweisen. Anders ist das Lei dem holl. Uebersetzer, der hat nach meinem Dafürhalten die meisten Spiele aus dem Leben entlehnt, und wo er den Rabelais übersetzt, nur übereinstimmende oder verwandte, in den Niederlanden bekannte aufgetischt. Eben darum mag sein Verzeichniss, weil es zum Verständnisse der niederl. Vorzeit wirklich beitragen kann, hier vollständig solgen: | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Van allerleije spulletjes die Gargantua speelde met zijn gezellen (Alle de geestige werken van Franc. Rabelais vertaelt door Claudio Gallatio. t'Amsterd. 1682. 1. D. bl. 76-81.).
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Zum Beschlusse dieser Mittheilungen über alte und neue niederländische Spiele füge ich eine mittelhochdeutsche. Dichtung hinzu, welche zu dem vorhergehenden theils Erläuterungen giebt, theils dadurch erhält. Ich begreife nicht, wie Massmann auf die schlüpfrige Auslegung kam (Heidelberger Jahrb. 1827. S. 1077): ‘Natürlich laufen alle dort genannte Spiele, so mannigfaltig sie klingen, auf Ein Spiel hinaus, nämlich auf der Minne Spiel.’
Aus der Pfälzer Hs. Nr. 355. Bl. 88. und Nr. 313. Bl. 202; steht auch in Nr. 358.
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Zuerst abgedruckt in Wackernagel's Altd. Curiositäten (Berlin 1827. 8.) S. 7. 8. aus Cod. pal. 313, dann nach der älteren Hs. (Cod. pal. 355.) in Mone's Anzeiger 1833. Sp. 192-194. |
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