Archives ou correspondance inédite de la maison d'Orange-Nassau (première série). Supplément
(1847)–G. Groen van Prinsterer– Auteursrechtvrij17.
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Ga naar margenoot+ich ihm oder den Niederländen von des heiligen Reichs itzo beisamen habenden kriegsvolck einige reuter oder knecht folgen lassen oder zuhandlen wolte, mit keinen worth gedacht, noch das er einige rebellion der underthänen wider ihren Erbherrn beypflichtig im wenigsten verleuten lassen. Do es auch gleich von ihm geschehen und er ein solche werbung ahn mich bracht hette, so wollen es E.K. Majt davor halten, das ich mich dem mit E.K. Majt underthenigsten habenden vertrawen und meinem tragenden ampt nach, darauf wol aller gebüre gegen den Graffen zu erzeigen und mit antworth zu begegnen wissen hett wollen. Dan neben dem das ich mir nie in sinne genommen anderer obrigkeit ziel oder masz zu geben, wie sie mit ihren underthänen, sonderlich in religions sachen, welche über menschliche gedancken ihren eignen schutzherrn haben, gebaret und umbgehet, so ist E.K. Majt selbst bewust, wie ich gegen das gantz Haus Oesterreich und also auch die Kö. W. aus Hispaniën gesinnet bin, dero ich auch die zeit meiner regirung nicht allein nichts zu wieder gehandlet, sonder nach vermögen gern allen dienstlichen und freunthlichen willen erzeigt hab, wie mir dan auch von ihre Kö. W. zu einer andern und widrigen bishero kein ursach ist gegeben worden; zudem das mir bewust in was freunthlichen vertrawen und nachbarlichen gutten willen ihre Kö. W. mit meinem freunthlichen lieben Herrn ohemen, schwägern und gevatter dem König zu Denemarck stehen. Hierumb wollen E.K. Mat solchen wider mich ausgesprengten vorgeben kein [glückGa naar voetnoot1] zumessen, vielweniger mich das ich dem Graffen reuter oder knecht wider die | |
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Ga naar margenoot+Kö. W. zu Hispaniën zu kommen oder zu handlen zu lassen, die wenigste erwenung oder vertröstung gethan, in verdacht ziehen. Was ich aber mit dem Graffen und er hinwieder mit mir, der Stende und armen leuth halben ihn den Niederländen, die nicht Calvinisch oder schwermerisch sein, sondern sich zu der Augsbürgischen Confession, wie die in meinen und anderer Chur- und Fürsten länden, Gott lob, bishero erhalten, bekennen und sich gegen Kö. W. zu allen underthenigsten gehorsam erbiethen thun, mitleidlich geredt, desen drage ich nicht allein kein schewe, sondern do ich bey E.K.M. persönlich were, wolte E.K.M. ich dasselb alles und was ich darin gehandlet, geredt, oder geschrieben, vor augen stellen, und ist E.K.M. unverborgen was ich derhalben und zu verhütung dieser jtzo in den Niderländen vorstehenden weitterung vor etzlichen monaten und so baldt ich darvon bericht überkommen, underthenigsten trewhertzigen wolmeinung geschrieben und erinnert hab. Sintemahl ich den erbermlichen zustandt und gefahr der Christenheit ahn allen orthen vom Türcken, Moscoviten, und ethlichen mit einander streitender Potentaten, auch mitten im geliebten Vatterlandt Deutschen Raichs bedrachtet, und wol besorget es würde ohn bludtvergiesen nicht abgehen, aber doch dasjenige so durch des Bapsts anhang darunter gesucht und mit grosser geschwindigkeit practicirt, wirdt [obg. heil] nicht erhalten werden. So stelle ich auch in keinen zweiffel E.K.M. mache Ihr selbst einen underschiedt zwischen den Wiederteuffer und Calvinisten oder andere Secten, und denen so sich zu der einen lehr des Evangelii und der Augsbürgischen Con- | |
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Ga naar margenoot+fession bekennen, denen auch billich nicht schedlich, noch nachteilig sein soll, obgleich ethliche der Augsbürgischen Confession nhames zu ihrem irthumen misbrauchen, des in die heilige Schrift selbst nicht übrig ist. Daher ich dan diese vorsorge drage, das viele fromme Christliche hertz und rechtgläubige, under dem schein des Calvinismi oder anderer Secten, von den ursachern und antreibern der Spanischen Inquisition vervolget und verdrückt werden, und umb der ursachen willen, were zu verhüttung Christlichen blutvergiesens, besser die hohe Obrigkeit hette selbst auf Christliche emendation und gewisse form gotseliger reinen lehre und ceremoniën gedrachtet, durch welchen wegk als dan das unkrauth der Secten desto bequemer ausgerottet, friede und ruhe erhalten werden könte, dan das Bapstumb durch solche endt, darzu man die Stande und underthänen mit gewald zwingen wil, wie E.K.M. beylegendt zu befinden, in der leuth hertzen zu dringen wirdt schwer, und, meins erachtens, unmöglich fallen. Ob ich nuhn gleich, neben anderen, diese leidliche gedancken hiebevor gehabt und noch hab, so wollen es doch E.K.M. dohin nicht vermercken das ich darumb wider die Kö. W. zu handlen oder jemants kuntbarer rebellion beyzupflichten gemeint sey. Dargegen aber auch wirdt E.K.M. und der Kö. W. meines versehens nicht zuwieder sein, noch von mir und andern der Augsbürgischen Confession verwanthen Chur- und Fürsten ungenediglich oder unfreunthlich vermerckt werden, das wir, durch vorbitt oder andere guthliche mittel, vergiesung Christlichen bluts gern verhütet sehen. Es haben auch E.K. Majt, aus jüngsten meinen schreiben, | |
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Ga naar margenoot+gnedigst befunden das ich ohn E.K. Majt vorwissen mit erlaubung des kriegsvolcks nichts vorzunehmen bedacht; zu geschweigen das ich E.K. Majt oder dero verwanthen zu nachteil jmants folgen oder zu handeln lassen solte. Do aber, wie zu abschneidung des grosen unkostens notwendiglich in kurtzer zeit geschehen musz, ein stathliche anzall Reuter geurlaubet wirdt, und sie alsdan einzeln ihren abzuck nhemen, so hatt E.K. Majt genedigst zu ermessen das ich weither darbey nichts thun könne. Ich hab auch bisdoher im wenigsten noch nicht vermerckt das jmants aus ihrem mittel von den Niederländen bestellet oder behandlet were. Das aber von wegen der Kö. W. zu Hispaniën ethlichen Rittmeister handlung angebotten, bin ich wol berichtet; welchs E.K. Majt ich, zu underthenigsten antworth und bestendigen gegenbericht, underthenigst nicht verhalten sollen und erkenne. Datum Boltbach im lager, den 29n Marcii Ao 1567. Post scripta. Stelle ich zu E.K. Majt gnedigsten gefallen, wen die Reuter einsteils geurlaubt, ob E.K. Majt. jmants der mit ihnen auf newe bestellung dem König zu Hispaniën zu gutten handlen verordnen wolle, dardurch der Niederlände gewerbe so viel besser zu vorkommen. Augustus, Churfürst. |