Archives ou correspondance inédite de la maison d'Orange-Nassau (première série). Tome III 1567-1572
(1836)–G. Groen van Prinsterer– Auteursrechtvrij
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† Lettre CCXC.
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Ga naar margenoot+sonderm zu E.G. habendem vertrauwen, nach gestalt und wichtigkeit der sachenn, vor eine hohe nottürft geachtet hetten, in solchen hochwichtigen, bedencklichen und gefhärlichen sachen, ohne E.G. vorwisszen, nichts schlieszlichs vortzunehmen, und das umb soviel desto mher, dieweyl ausz allerhandt erheblichen vermutungen, gantz höchlich zu besorgen stehett, das die ytztwherende erbärmliche und gefhärliche unruwe, so sich von tage zu tage leyder ye lenger ye mher erregt, nicht alleyn Franckreich und die Niederlände, oder uns und unsere mittverwandtten (wie sich ansehen lesset), sonder in gemein und zwar in kurtzem über alle zuversicht, wol die gantze Christenheit (wo solchs durch sondere versehung desz Almechtigen nicht vorkommen würde) leichtlich belangen, und also in die lenge zu eynem allgemeynen unwiederpringlichem nachteyl und schaden möchte gereichen. Dieweil dan, gnediger herr, E.G., über vorige uns erzaigte gutthaten, sich diszmal auff unnszer geschehenn bittlichs anlangen, so gantz williglich bemühett und ungeachtet aller irer hochwichtiger aigener geschefft, nicht beschwert habenn dasjenige so auff die vorgetragene püncten zu baiden theylen zu bedencken stehett, in irem ahn uns auszgangenen schreiben auszfhuerlich und wolbedechtlich zu erwegen; und gleichwol uns, nach vleissiger erwegung der sachen, gelegenheyt und umbstende, auch gebürlicher betrachtung der sonderbarer verpflichtung damit wir unsernn Ordensverwandten oder auch anderen hernn ethwan zugethan sein möchten, das schliesszen heimbzustellen; so können wir nochmals nicht underlaszen E.G., vor solche Ire gehabte mühe, zum dienstlichsten zu dancken und darneben derselben | |
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Ga naar margenoot+ferner, soviel die angeregte Confoederation oder verpflichtung belangen thut, vertreuwlich anzuzeigen das wir mitt den obgedachten hernn uns gar in keine bündtnüs noch obligation eingelassen haben, wiszen uns auch weder gegen sie noch yemandt anders ferner verpflicht, dann allein inn deme, das wir, wie einem yeden Christen zu thun gebuertt, uns gewiszens halben schuldig erkennen, auch von gantzem hertzen geneigt seindt das jenige, so zu pflantzung götlicher ehrenn und wolfarth desz nehisten, sonderlich aber derenn so umb Gottes worts willen unschuldig hien und wieder vervolgt werdenn, dienstlich sein mag, unserm besten vermögenn nahe gebürlich zu befürdern, und desz gemeinen Vatterlandts, auch anderer unserer beträngten freunde undt verwandten wolfarth und freyheyt soviel mit ehren und billigkeyt beschehenn kan, erhalten zu helffen. Derhalben wir uns den mittelwege, so von E.G. vorgeschlagen worden ist, nemblich das vieleicht rahtsamb sein solt hinfürter wie bisz anher geschehen ist, still zu sitzen und ethwan durch auszpringung der Kay. Matt., unsers aller gnedigsten hernns, ansehelicher intercession bey der Kön. Matt. ausz Hispanien, unserm auch gnedigsten hern, undertheniglich anzuhalten, das wir neben der hochge bornen unserer hertzsliebenn Gemahell wider unser gewissenn nicht gedrungen, sondern bey unsern länden und leuthen geruwiglich gelassen möchten werden, gantz wol gefallen lieszen; wie wir unsz desselben mittels auch vor unserm abreysen ausz denn Niederländen, vor uns selbst zu brauchen nicht underlassen hettenn, wo ainige hoffnung vorhanden were das solches bey hochgedachtem König würde zu erhalttenn sein. Esz mögen aber E.G. | |
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Ga naar margenoot+vor gewisz haltenn und glauben, das noch zur zeitt und bey jegenwertiger gelegenheyt ytztgedachte intercession, wie vleyssig auch die ethwan geschehen und auszbracht werden könte, wenig frucht pringenn würde. Dan wir höchstgedachten unsern gnedigsten herrn denn König dahin persuadirt wissen (wie Ire Mat. sich dessen auch auszdrücklich in schrifften vernemen haben lassen) das ire Mat. viel eher ire Königliche person selbst in gefhar setzen, als die freyheyt der Religion in iren länden würde gestatten. Ob auch ire Mat. wol (wie doch noch zue zeitt nicht vermuthlich ist) sich auff solche interceszion ethwas gnedig erzaigen und uns, unsere versicherung halben, vertröstung oder auch ausztrückliche zusage und gelaide würde geben laszen, so würden wir nichts desto weniger in stettigem sorgen leben und yederzeitt erwarttenn mueszen das man unns gefhärlich nachtrachten und solch gelaidt und zusage mit vorwendung des Texts das ketzerenn (darvor sie dann uns und alle der Augspürgischen Confessions verwandten achten und auszschreyhen) kein glaube zu halten seye, würden understehen auffzuloeszen und thätlich umbzustossenn. Derhalben wir ausz dieszenn und andern mher erheblichen bedencken, diszmal bey uns nicht wol schliessen können, dasz durch ainige interceszion wir noch zur zeyt die vonn uns zum höchsten begerte freyheit der Religion, würdenn zu hoffen haben. Wie dem allen also, können und wollen wir gleichwol ahn E.G. wolmeinung, davor wir derselben auch zum höchsten dancken, nicht zweiffeln; erkennen und spüren auch daraus derselben gegen uns und alle der religion | |
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Ga naar margenoot+und gemeine Niderlandt freyheit halben, bedrängte Hern und Stende, gnedige eiferige und hoch rhumbliche gutte zuneigung und schöpfen darausz nochmals ethlicher masen ein trost und hofnung Gott werde durch E.G. und anderer Christlichen Chur- und Fürsten treuwe und ernste befürderung (insonderheyt wo sie die Key. Mat., unser aller gn. Herr, einer gnedigsten vorbitt und intercession underthenigst bewegen könten), etwan über alle menschliche zuversicht, diese hochbeschwerliche sachen zu einer Christlichen und den gewissen unbeschwerlichen vergleichung (dero wir zum höchsten begierigh seint) bringen lassen. Da auch solchs, wie wir neben andern unsere mittverwandten billich wünschen und begeren sollen, vermittelst E.G. ansehenlichen intercession erlangt werden möchte, würde die darausz entstehende gemeine freude und wolfarth E.G. bey uns und sonsten eins jedermans zu desto mehrer lob und ruhm gereichen, auch uns desselben desto heftiger verpflichten je müheseliger und beschwerlicher sich die handlung anfencklich ansehen lässet und dennoch, vermittelst E.G. Christlicher hülff, zu solchen gewünschten endschaft bracht und befördert were worden. Dem allen nach, und wiewol wir aus oberzelten ursachen auf menschlich intercession noch zur zeit uns wenig verlassen können, so solten und wollen wir doch das beste gar hoffen, uns auch zu E.G. aller mügligen genedigen befürderung, Iren erbiethen nach, tröstlich versehen. Deme allem nach finden wir bey uns, nach vleissiger erwegung allerhandt gelegenheyt und umbstende, kein besser noch vertreglicher mittell, dan das man dem gant- | |
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Ga naar margenoot+zen handell Gott, deme waren und almechtigen hülffer in allenn nöthen, heimbstelle und seiner götlichen schickung und willens mit gedult erwartte, und ist, unsers erachtens, viel leidlicher und unbeschwerlicher dasjenige, so Gott der Almechtige schickt und verordnet, mitt ehrenn zu dulden und auszzustehen, als mit vergeblicher hoffnung sich selbst und die seine in gefhaar des lebenns und herbrachter reputation zu begebenn. Soviel nuhn ferner, gnediger Herr, denn püncten belangen thut, darinnen E.G. wir zu erkennen geben haben das wir, wo müglich, gernn ethwan in Teutschland ettliche herrschafftenn oder gueter kauffen oder sonst an uns bringen wolten, damit unsere Gemahel und kinder auff dem unverhofftenn fall, wo mann uns unsere lände ye wieder die billigkeyt entziehenn und confisciren würde, ettlicher massenn ein underhaltung und bleibende statt haben möchten und nicht in der irre hien und wieder, nach unserem absterben, umbtziehen dürfftenn: darauff können abermals E.G. wir unvermeldett nicht laszen, dasz wir mit höchstem vleysz hien und wieder vielfältige nachforschung gehabtt, aber bisz anher nichts dienlichs haben können erfharen noch zuwegen pringen, dann allein das uns eusserlich angelangt hat, als solttenn die Mansfeldische Graven ettliche ämpter ein zeittlang zu begebenn vieleicht uhrsach haben. Derwegen wir, ausz sondern zu E.G. habenden vertrauwen, bey uns gutt funden haben auff ytztgedachtenn fall, wo solche vereusserung geschehen solt, bey E.G. zeitlich rhats zu leben und derselbenn bedenckens, ob und wie ethwan unserer Gemahelin und kinderen zu guetem hierin handlung vortzunemen sein möchten, uns zu erlernenn. | |
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Ga naar margenoot+Dieweil aber wir ausz yetzigen E.G. schreiben befindenn, das E.G. der Mannszfeldischen Graven gelegenheyt, indeme noch zur zeitt aigentlich nicht wissen, und das die sachen mit ihnen und irem creditorn noch ethwas weithläufftig stehen sollen, so wollen wir nochmals gedachter gelegenhayt uns, soviel müglich geschehen kann, erkundigen und nichts destoweniger hien und wieder, wie und wo wir können, mit allem vleysz umbsehen; auch in diesser und allen andern sachen dasjenige, so unser lieben Gemahel und kindern zum besten gedeyhen mag, unserm euszersten vermögen nach bedencken und suchen helffen; hoffen auch Gott werde uns ethwan zu solcher oder dergleichen annemblicher gelegenheit hülff und gnade mittheylen. Dann E.G. habenn bey sich, als der hochverstendig, gnedig abzunehmen was vor ein hoch anliegenn und beschwernüs sein würde, nachdeme wir durch schickung desz Almechtigen, vermittelst unsers heyratts, eines so hochberuemten und ansehentlichen hauszes als Sachsen ist, gunst und freundtschafft erlangett habenn, das nach unserm absterbenn unsere kinder ethwan mangel leydenn und nicht gelegenheytt haben solten, wo nicht gar irem stande und heerkommen gemeesz, yedoch zum wenigistenn etlicher masszenn, ehrlich zu lebenn und auszzukommen. Derhalben E.G. unns wol zutrauwen mag das diesze sorge uns, wie billich, hochlich zu hertzenn gehett, und das auch wir ann uns, wo ethwas im Teutschlandt zuwegen bracht oder erkhundigt werden kann, nachmals, wie biszher geschehen ist, nichts erwindenn lasszen, sondern das geringe, so wir zu yetziger zeitt haben und künfftig- | |
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Ga naar margenoot+lich noch zuwegen bringen können, gedachter unserer Gemahell und kindernn zu guttem, gantz gern und williglich wolten anlegen. Wir machen uns auch eine hoffnung und zuversicht, wo wir in yetzigen zeitten, hieraussen im Reich ethwan ein gute und zu unserer underhaltung dienstliche gelegennhaiten finden möchten, das solches zu hinderhaltung und abwendung unserer landt und leuth besorgten Confiscation nicht wenig (wie wir dessenn von vertrautten leuthen auch ausztrücklich erinnert worden seindt) vertreglich sein und die Niederlendische regirung zu allerhandt milteren nachbedencken möchte verursachen. Deme allen nach, bitten und ersuchen wir E.G. hiemit nochmals, als unseren hochvertrauten gnedigenn hernn, und unser lieben Gemahell nehistverwandten herrn Vettern und Vatter, wo dieselbige ethwas, so uns dienlich sein möchte, erfharen würde, das alszdann Sie unbeschwert sein wollen uns dessenn, nebenn Irem rhatsamen erachtten, verstendigenn zu lasszenn; dann wir uns zu E.G. ye, wie billich, aller gnaden und guttens vertrösten, auch in unserm thun und vorhaben, nach derselben treuwen rhat und guttachten, yederzeit woltten richtten. Soviel dan ferner die abförderung unsers sohns ausz dem Niederländen betreffen thut, lassen wir uns E.G. bedencken (davor wir derselbenn gleichfals dienstlich bedancken) gefallen, und müszen bey yetzweherenden geschwinden leufften und erbärmlichen zustenden, so wol unserer selbst als gedachten unsers sohns person, auch unserer landt und leuth halben, Gottes schickung und willen mit gedult erwartten. | |
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Ga naar margenoot+Wir werenn auch wol zeitlich genaigt gewesenn, vermöge desz von E.G. in Irem schreiben unserer lände und leuthe halben erwegtenn bedenckens, bey der Kön. Mat. oder deme Duca de Alba umb erclerung, wesz wir uns zu versehen haben soltenn, schrifftlich anzuhalten und dardurch irer Kön. Mat. oder S.L. uhrsach zu gebenn derselbenn gefast vorhabenn, wo nicht gar yedoch etlicher maszen, uns zu eröffnen. Nhun ist aber solches biszanher ausz nachvolgenden bedencken (wölchs uns hierin auch noch heutigs tags ettwas scheuwe macht und auffhelt) verblieben, das wir vorsorge gehabt, uns auch noch vermuthen müszen, man würde solche anregung ethwan anderer gestalt als sie gemeint und geschehen möchte, understehen auffzunehmen und daraus gelegenheyt suchenn uns bey der Kön. Mat., enthweder als ob wir uns in unserm gewiszen ettlicher maszen schuldig wistenn, oder aber je gegen ire Mat. sonst auff den fall da man sich nicht, unserm begeren nahe, gnedig ercleren würde, auffzulehnen gemeint weren, in ferneren verdacht und unverdiente ungnade zu bringen; daraus auch ettliche unnsere miszgünstige wol uhrsach schöpffen möchten die confiscation unserer landt und leuthe under solchem schein zu befürderen und uns fernern nachteyl und gefhaar zuzurichten. Dieweil dann ohne das noch zur zeitt wir uns nicht vertrösten können, das unser ansuchen bey der Kön. Mat. oder dem Duca de Alba uns zu einiger bestendiger versicherung unserer person, landt und leuth, vielweniger unsers gewiszens, vertreglich sein würde, und aber dieselbige uns durch anstifftung unserer widerwertigen leichtlich (wie yetzvermeldt) zu unglimpff geraichen möch- | |
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Ga naar margenoot+te, so seind wir nochmals bedacht denn sachen noch ein zeitlang stillschweigendt zuzusehenn und yetzt angeregt ansuchennGa naar voetnoot(1) bisz zu besserer gelegenheyt ansehen zu laszen. Letzlich, nachdeme E.G. auch begert haben, sich wie weith wir unsz der religion halbenn gegen die Kön. Mat. erclertt und was uns darauff zur wiederantwortt zugeschrieben oder sonst vorgehalten worden sey, in vertrauwen zu verstendigen, mögen E.G. wir nicht verhalten das hierin von uns alle mügliche bescheidenheit gebraucht und wir ye zu yederzeit denn glimpff, so viel ohne beschwerung des gewiszens geschehen hat mögen, zu suchenn uns bevlieszen, auch austrücklich anderer gestalt nicht, dann soviel mit der thatt und in denen von uns auszgangenen schreiben geschehenn ist, gegenn die Kön. Mat. oder auch die Regentin erclert haben. Damit aber E.G. desjenigen, so vonn uns verhandlet worden ist, desto bestendiger bericht habenn, auch uns daruff, Irem gnedigen erbiethen nahe, ihre bedencken desto besser vertreuwlich möge mittheylen, haben wir ahn statt desz begerten berichts, die vornembste schreiben, so von uns diesser sachen halben ann die Kön. Matt., die Regentin und andere Hernn auszgangenen seindt, sambt allem so darauff ervolgtt ist, ausz deme französischen transferiren lassen; die E.G. wir hiebey verwarth auch zuschicken, gantz dienstlich bittendt sie wollen auff diessenn und andere obangeregte püncten uns nochmals, wie sie ohne zweyvel zu thun geneigt seindt, hinfürters (wie biszher geschehen ist und wir uns zu derselben unab- | |
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Ga naar margenoot+schlegig vertröstenn) yederzait beyrhätig sein, und uns dargegen vor Iren dienstwilligen allewege halten und er- Décembre kennen, dann E.G. angeneme dienst zu erzeigen, erkennen wir uns verpflicht und willig. Datum Dillenberg, amGa naar voetnoot1 Decembris Ao 1567. | |
(Eingelegt zettel).Hochgeborner Gnediger herr. E.G. können wir in vertrauwen zu mehrderm bericht auch nit bergen, das unsz von der Kön. Mat. ausz Hispanien, unserm genedigsten Hernn, auff unser an seine Mat. baide auszgangene schreiben, deren Copien E.G. hiebey verwarth zukommen, weder schriftliche noch mündtliche wiederantwortt zugesendet ist. Gleichfals finden E.G. hiebey verwahrt was die Regentin unsz auf unser schreiben selbst geandtwortt, auch durch der Kön. Mat. geheimen raths secretarienGa naar voetnoot(1) vorhalten hatt laszen und wasz wir unsz dagegen vor unserm abreisen ercleret haben. Sonsten ist uns von der Kön. Mat. nichts weiters zukommen. Datum ut in literis. |
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