Nr. 60
Von unbekannter Hand 1554 gewidmet; die Schrift taucht sonst in der Hs. nicht auf. Das Lied - ein Monolog eines Sängers über die verlorene Geliebte - ist stark verderbt. Es besitzt eine einzige Parallele in der etwas späteren Berl. Ldhs. Mgf 752 (1568), Nr. 39 Mocht ich vergessen lerhenn / das wehr woll an der zeitt (3:9), s.A. Kopp in ZsfdPh 35 (1903) S. 516. Die Einleitungsstrophe ist auch Teil eines anderen Liedes (Weß sall ich mich ernerrenn) geworden, das sich als Nr. 93 in der gleichen Hs. Mgf 752 findet (Kopp S. 526, Str. V). Es hat weitergelebt bis zu v.d. Aelst 1602, Nr. 163, wo die betr. Strophe folgenden hd. Wortlaut hat, der zum Vergleich herangezogen sei (Str. V):
Möcht ich vergessen lehren,
daß dünckt mich mehr dan zeit,
mein hertz in raste kehren,
daß jetzt viel hochmuts leid.
ich weiß es niemandts zu klagen,
ich sehe der vntrawen so viel,
ellend wil ich verdragen,
kein andern wil ich sagen,
ich sehen ein verlohren spiel.
Vgl. auch D 48, Str. III, Z. 20-24.
NS (von anderer Hand): Nicht nachweisbar.