Nr. 47
Dieser Text gehört zu den Eintragungen des unbekannten Schreibers der Lieder D 9, 10, 11, 56, 59 und 67. Hier auf Bl. 43 ro steuert er ein Lied bei, das wir aus der Überlieferung des 16. Jhs. recht gut kennen. An seiner Verbreitung waren Liedersammlungen (Forster V, 12; Ldb. Ambr. 1582, Nr. 162) ebenso beteiligt wie Flugschriftendrucke (Berlin, Ye 71; Basel, Sar. 151, 46). Hinweise auf die weitere Überlieferung finden sich bei A. Kopp, Pal. 343, Nr. 103 und in Alemannia 44 (1917) S. 91 im Anschluß an die Ldhs. Ottilia Fenchlerin, Straßburg 1592, Nr. 43. Neben drei Strophen (wie in D) tauchen auch vierstrophige (Pal. 343) und fünfstrophige Fassungen (Ldb. Ambr.) auf. Die von Böhme (E.-B. Nr. 1647) als ‘Hofelied’ bezeichnete Liebesklage erscheint in D erstmals in einer teilweisen Umsetzung ins Mnd. mit der üblichen Beimischung hd. Leitformen (ich, hertz). Der neue Text folgt den übrigen Fassungen keineswegs sklavisch; Neubildungen sind zu registrieren in Z. 21/22, wo Pal. 343, Nr. 103, Z. 19/20 liest: es kombt nit her / das ich beger. Ob die ndt. Fassung aus musikalischer Übung erwachsen oder als rein literarische Adaptation zu betrachten ist, muß wie immer offen bleiben, jedoch spricht die Füllungsfreiheit eigentlich gegen eine aus musikalischer Aufführung hervorgegangene Rezeption des Liedes.
NS: Der gleiche Schreibervers taucht auch nach D 50 von anderer Hand auf.