gantz abgangen: vnnd dem teuffel ahn Gottes statt zugefallen.
2. Die Ehrenschender haben darumb nicht mit dem teuffel sichtparlich vnnd persönlich gemeinschafft, buliern auch nicht mit demselben leiblich vnd fleischlich:
Solches thun aber die Zauberer vnnd Zauberinnen.
3. Die Ehrenschender thun wol an einem oder der etlichen puncten dem vnschuldigen an seiner ehren vn gutem Leumat schaden: aber machen so bald nicht samen iren nechsten Ehrlosz: vnd können die vnschuldigen sich noch verantworten.
Die Zauberer vnd Zauberschen aber, beuorab als sie gefangen vnd in hafftung, oder ihrer zauberkunst vberzeuget sein, damit des zu balder verschont, oder nicht allein geschendt vnnd getrafft werden, befamen vnd berüchtigen sie offtmals andere vnschuldigen, beuorab vnd reichste vnd ansehenlichste, oder sunst die frombste, vnd die am meist Gott förchten vnd zur kirchen gehn, &c. Vnd kan der vnschuldige alszdann schwerlich: da sie nicht (welchs sie selten, oder vngern thun, als lang sie sich nicht recht bekert, vnd zu Gott ausz des teuffels handt durch recht Busz begeben, vnd gute Beichtvätter haben) widderruffen: zu seiner verantwortung kommen, vnd wirt offtmals deszhalben sein lebtag darfür verdächtig gehalten vnd angesehen, vns müssens Kinder vnd Kindskinder, vnnd das das gantze