Nederlands Onderwijs
De volgende beschikking, waaraan ook reeds in het redactioneel artikel aandacht werd besteed, werd door de minister van cultuur van de West-Duitse deelstaat Noordrijnland-Westfalen uitgevaardigd:
‘Der Kultusminister des Landes Nordrhein-Westfalen III B 36-25/3 Nr. 1536/65
an die Regierungspräsidenten in Köln pp.
Der Bedeutung der mederländischen Sprache und Kultur soll im Unterricht der allgemeinbildende Schulen mehr als bisher Rechnung getragen werden.
Vorbehaltlich einer künftigen Regelung durch die Richtlinien für den Unterricht an Realschulen bin ich damit einverstanden, dass interessierten Schülern besonders im Grenzgebiet im Rahmen des Unterrichts der Realschule Niederländisch angeboten wird, vorausgesetzt, das geeignete Lehrkräfte hierfür zur Verfügung stehen und eine Kurzung des Pflichtunterrichtes vermieden wird. Der Unterricht sollte in Form von Arbeitsgemeinschaften wahlfrei erteilt werden.
Dieser Erlass wird im Ambtsblatt des Kultusministeriums veröffentlicht.
Im Auftrage des Kultusministers.
(Erlass vom Februar 1966)’