Germania. Jaargang 7
(1905)– [tijdschrift] Germania– Gedeeltelijk auteursrechtelijk beschermd
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Die Fremdwörter in der Schweiz.
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Gran, Skrupel, Drachme (gramme). Lot, Unze, Pfund (kilogramme), Stein, Zentner. Es wäre wohl verkehrt, in diesen Bezeichnungen den Grundsatz deutscher im Gegensatz zu nichtdeutscher Benennung zu suchen. Quadrat und Kubik, Drachme und Skrupel sind nicht oder schlecht eingedeutschte Fremdlinge. Die französische Ausgabe des Gesetzes gebraucht ebenfalls nicht die in Frankreich üblichen, damals eben neu erfundenen ‘metrischen’ Benennungen, sondern alte, echt französische Namen wie ‘Ligne, Pouce, Palme (Hand), As, Grain, Scrupule’, und wenn das deutsche Stein auch im französischen Stein heisst, so ist damit vollends der Beweis erbracht, dass es den damaligen Gesetzgebern auf alte, dem Volk bereits geläufige Bezeichnungen ankam. Aber bemerkenswert und für das Sprachgefühl unserer Urgrossväter ein günstiges Zeichen ist es, dass man damals an den neuen Wortgebilden wie Kilometer, Kilogramm, Zentigramm Anstoss nahm und den Versuch machte, sie sich vom Leib zu halten. Als man in den siebziger Jahren bei uns und ungefähr gleichzeitig im neuen Deutschen Reich die französischen Masse einführte, da war man zwar die lästigen französischen Heere längst los, die im Jahr 1801 Mord und Schandtat bis in die entlegensten Täler unseres Vaterlandes gebracht hatten, aber das deutsche Sprachgefühl besass nicht mehr die Kraft, die schwerfälligen griechisch welschen Wortungetüme abzuweisen. Die Benennungen des Gesetzes von 1801 sind nicht alle gleich gut und brauchbar.Ga naar voetnoot(1) Aber wie könnten wir uns freuen, wenn wir jetzt statt des langweiligen Kilometers die Strecke hätten und statt des Hektoliters den ein alten einfachen Saum; auch Stab für Meter wäre in seiner Anschaulichkeit und Kürze sehr gut verwendbar.Ga naar voetnoot(2) | |
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Ein anderes Stück aus der Geschichte der Fremdwörter in der Schweiz dürfte hier bei der Gelegenheit ebenfalls Raum finden. Im Jahre 1862 beschloss das Volk von Basel-Land seine Verfassung zu ändern und die Volksrechte zu erweitern. Nach heftigen Kämpfen war es so weit gekommen. Ehe der neu gewählte Verfassungsrat seine Arbeit begann, wurde das Volk aufgefordert, seine Wünsche zu äussern, und das geschah in allerlei grossen und kleinen Schriftstücken. Unter den Eingaben befand sich auch eine von einem Bürger von Sissach eingereichte, die mir durch die Güte der Landeskanzlei in Liestal zugänglich gemacht worden ist, und die folgenden Wortlaut hat: ‘Es sollten in allen amtlichen Verrichtungen sämtliche Ausdruckswörter aus fremden Sprachen unzulässig erklärt werden, denn damit sind bis dato (!) oft sogar Landräte auf den Irrweg geführt worden, dass sie sich oft gedrungen fühlten, eher den Landratssaal zu verlassen, als dass sie für oder gegen einen Antrag stimmen wollten oder konnten, weil sie nicht wussten, was der eigentliche Antrag sei. Auch bei Gerichtssachen, wo die eine Partei sich durch einen Advokat(!) vertreten lässt, ist die andere Partei durchaus genötigt, das gleiche zu tun, weil sie den Advokat nicht verstehen würde.’ Der gute Mann ging wohl etwas weit, wenn er den amtlichen Gebrauch der Fremdwörter durch eine Verfassungsbestimmung verboten wissen wollte, auch ist sein Begehren im Verfassungsrat gar nicht zur Sprache gekommen. Aber ein richtiger Gedanke liegt unzweifelhaft darin, der nämlich, dass, wo das Volk ‘souverän’ sein soll, der amtliche Gebrauch von FremdwörternGa naar voetnoot(1), die dem Volk unverständlich sind, noch viel mehr vermieden werden sollte als anderswo. |
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