Skandal bezeichnet wird. Ein Mann wird des Todschlags beschuldigt und die Richter sind nicht imstande die Aussagen des Angeklagten und der Zeugen, die meist Vlamen sind, zu verstehen. Das Leben eines Menschen wird also wieder von einer falsch übersetzten Erklärung abhängen können. Das französische Blatt findet nun selbst, dass solche Zustände unerhört sind.
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Es bestätigt sich statistisch, dass die Bevölkerung im Walenland zurückgeht. So ist die Stadt Lüttich von der dritten Stelle an die vierte gerückt, da ihre Bevölkerung von 167,000 auf 158,000 gefallen ist, während Gent, das bis jetzt an vierter Stelle kam, jetzt 161,000 Einwohner aufweist. - Hierselbst herrscht wieder Besorgtheit wegen einer bevorstehenden Ernennung in der königl. Musikschule. Nach dem jüngsten Fall, worüber wir s Z. berichteten reichte die vlamsche Akademie einen Protest ein gegen die Anstellung vlamsch-unkundiger Lehrer, in einer Stadt, wo auf 161,000 Einwohner kaum 2400 ausschliesslich französisch sprechen. Der Minister gab die Billigkeit der Forderung seitens der Bevölkerung zu, der zukünftige Lehrer müsse vlamsch kennen. In dem Mon[...]teur erschienen aber die Bedingungen ohne diejenige bez. der Kenntnis der vlamschen Sprache. Unter den zwei Kandidaten ist einer ein Wale, der die Sprache seiner Schüler nicht kennt, ebensowenig wie der jüngst ernannte Lütticher. Die Blätter nennen es einen Skandal, dass selbst nur Zweifel bestehen kann in solchem Falle. Geht nun die Ernennung des walschen Lehrers dennoch durch, so wird die Entrüstung eine gewaltige sein. Wären die Vlamen nach ihren letzten Erfolgen etwas eingeduselt, so würde nichts mehr angethan sein, um sie wieder aufzurütteln, als solche ärgerlichen Uebergriffe seitens der franztollen Regierung.
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Der Ausschuss des ‘Vlamschen Volksrat’, der eine führende Rolle in der vlamschen Bewegung spielt, hat an die Brüsseler Stadtverwaltung eine Bittschrift eingereicht, um sie zu ersuchen, nicht länger ihren Anteil an den Staatsausgaben für die Bürgerwehr zu entrichten. Sie soll fortan jede Zulage verweigern, welche ihr zwar durch das Gesetz von 1897 betr. die Bürgerwehr auferlegt wurde, solange die Bestimmungen desselben Gesetzes bez. die vlamschen Befehle und Führung nicht ausgeführt werden. Wird die französischgesinnte Mehrheit der Verwaltung weiter dem gerechten Wunsche der vlamschen Bevölkerung keine Rechnung tragen? Es zeigt noch diese Bittschrift, dass das Gefühl seiner Rechte bei dem vlamschen Volk immerfort erstarkt und klarer, bestimmter zum Ausdruck gelangt.
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