Germania. Jaargang 3
(1900-1901)– [tijdschrift] Germania– Gedeeltelijk auteursrechtelijk beschermdBismarck's Reden und Aussprüche zur Deutschen ReichsverfassungGa naar voetnoot(*)Ein Versuch, die deutsche Reichsverfassung durch Auszüge aus den Reden und Aussprüchen des Alt-Reichskanzlers zu beleuchten, scheint kaum einer | |
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besonderen Rechtfertigung zu bedürfen. Nicht zwar in dem gewöhnlichen juristischen, vielmehr in einem höheren geschichtlichen und, wie mir deucht, auch auf die Zukunft berechneten Sinne erscheint Fürst Otto von Bismarck als ihr berufenster Ausleger. Eine gewisse Autorität für die Auslegung eines Gesetzes ist auch demjenigen, der dessen Entwurf verfasst hat, sofern dieser Entwurf die gesetzliche Sanktion erlangt, nicht abzusprechen. Allerdings darf eine solche Autorität schon bei der Auslegung eines gewöhnlichen Gesetzes nicht überschätzt werden, gewiss ist - ein Standpunkt, den in einer seiner juristischen Arbeiten (Von den Pandekten zum bürgerlichen Gesetzbuch I § 4) gerade der Herausgeber besonders scharf betont hat - die innere Autorität der Praxis und Wissenschaft allemal die letzte Instanz, die bei der lebendigen Anwendung eines Gesetzes entscheiden soll. Auch wäre es durchaus irrthümlich, den Fürsten Otto von Bismarck als geistigen Urheber der Reichsverfassung in dem Sinne, in welchem man von einer geistigen Urheberschaft bei einem beliebigen Geisteswerk spricht, zu bezeichnen; weder inhaltlich noch formell (redaktionell) wäre das richtig. Inhaltlich ist die deutsche Reichsverfassung kein gesetzgeberisches Machwerk, sondern ein geschichtliches Ergebniss, ein lebendiger Organismus, diejenige staatliche Organisation, welche das deutsche Volk in besonderen inneren und äusseren Daseinskämpfen bis zum Jahre 1871 erlangt hat. Fürst Bismarck ist nur sozusagen ihr Geburtshelfer gewesen. Die Meinungen überhaupt, dass Verfassungen gemacht werden können, wie der Schneider einen Rock macht, dass eine Nation eine für sie gemachte Verfassung beliebig an- und ausziehen könne, ist ein durch die Lehren der Geschichte längst widerlegter Irrthum. ‘Es war der feste Glaube dieser Nationaldeputirte, wie aller denkenden Franzosen’, schreibt Carlyle (Die französische Revolution I S. 286), ‘dass die Konstitution gemacht werden könne, dass sie dort und damals berufen wären, sie zu machen. Wie beharrte das sonst so leichtfertige, ungläubige Volk mit der Zähigkeit der alten Hebräer auf diesem seinen Cre[d]o quia impossibile und trotzte damit der bewaffneten Welt und wurde fanatisch und sogar zum Helden. - Die Konstitution der konstituirenden Versammlung und noch einige andere werden, da sie gedruckt und kein Manuskript sind, auf zukünftige Geschlechter fortleben, als ein lehrreiches, beinahe unglaubliches Dokument der Zeit, als das bedeutendste Bild des damals bestehenden Frankreichs oder mindestens als das Bild von dem Bilde, das jene Männer sich davon entwarfen.’ - Jene gemachte Konstitution konnte ebensowenig ‘marc[h]ieren’, wie zahlreiche spätere aus dem gleichen Vorurtheil erwachsene; wir Deutsche dürften von diesem Vorurtheil endgültig durch die soge- | |
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nannten ‘Grundrechte’ vom Jahre 1849 geheilt worden sein. Es ist vielmehr der besondere Vorzug der deutschen Reichsverfassung, dass sie mehr ist als das persönliche Geisteserzeugniss eines politischen Dogmatikers vom Genre eines Sieyes, und es ist gerade eine besondere Gabe Bismarcks gewesen, dass er kein politischer systematiker, sondern ein politischer Künstler in dem Sinne war, welchen Niemand klassischer als der Dichterphilosoph Schiller mit folgenden Sätzen kennzeichnet: ‘Wenn der mechanische Künstler seine Hand an die gestaltlose Masse legt, um ihr die Form seiner Zwecke zu geben, so trägt er kein Bedenken, ihr Gewalt anzuthun; denn die Natur, die er bearbeitet, verdient für sich selbst keine Achtung und es liegt ihm nicht an dem Ganzen um der Theile willen, sondern an den Theilen um des Ganzen willen. Wenn der schöne Künstler seine Hand an die nähmliche Masse legt, so trägt er ebensowenig Bedenken ihr Gewalt anzuthun, nur vermeidet er, sie zu zeigen. Den Stoff, den er bearbeitet, respectirt er nicht im Geringsten mehr als der mechanische Künstler; aber das Auge, welches die Freiheit dieses Stoffes in Schutz nimmt, wird er durch eine scheinbare Nachgiebigkeit gegen denselben zu täuschen suchen. Ganz anders verhält es sich mit dem pädagogischen und politischen Künstler, der den Menschen zugleich zu seinem Material und zu seiner Aufgabe macht. Hier kehrt der Zweck in den Stoff zurück und nur weil das Ganze den Theilen dient, dürfen sich die Theile dem Ganzen fügen. Mit einer ganz anderen Achtung, als diejenige ist, die der schöne Künstler gegen seine Materie vorgiebt, muss der Staatskünstler sich der seinigen nahen, und nicht bloss subjektiv und für einen täuschenden Effekt in den Sinnnen, sondern Objektiv und für das innere Wesen muss er ihre Eigenthümlichkeit und Persönlichkeit schonen.’ (Briefe über ästhetische Erziehung Nr. 4.) ‘Wenn der Künstler an einem Uhrwerk zu bessern hat, so lässt er die Räder ablaufen; aber das lebendige Uhrwerk des Staates muss gebessert werden, indem es schlägt, und hier gilt es, das rollende Rad während seines Umschwungs auszutauschen.’ (Ebenda Nr. 3.) Bismarck hat uns nicht cinc Verfassung gemacht, sondern uns zu einer verholfen, die marschiren kann oder vielmehr mit der das deutshe Volk marschieren kann, wenn anders es seinen weltgeschichtlichen Beruf selber so gut verstehen und begreifen lernt, wie er selbst ihn verstanden hat. Um ein edleres und ritterlicheres Bild zu gebrauchen, das von ihm selber stammt, er hat Deutschland mit der Reichsverfassung in den Sattel gehoben, um zu sehen, ob es reiten kann. | |
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Die hiermit gekennzeichnete Natur der Reichsverfassung möge also den Irrthum zerstreuen, als handle es sich in diesem Büchlein um den Gedanken, Bismarck selbst zu einem Konkurrenten oder Kollegen unserer Staatsrechtslehrer zu stempeln, gewissermassen um einen kleinen, aber sehr autoritativen Kathechismus des Reichsstaatsrechts in Form eines Excerptenwerks, Die Worte Bismarcks beanspruchen eine bessere Bedeutung, als die einer authentischen Interpretation, welche ihnen überdies selbstverständlich nicht zukommt, und die Reichsverfassung steht auf einem höheren Niveau als ein Gesetz, das bloss dem juristischen Scharfsinn herausfordert. Die folgenden Worte Bismarcks sollen vielmehr ein Verständnis für die Reichsverfassung dort, wo es etwa noch nicht vorhanden ist oder einzuschlummern droht, wecken, das der Vaterlandsliebe entspricht, und dessen der Einfache Reichstagswähler so wenig entrathen kann, wenn die Dinge gut stehen sollen, wie der Reichskanzler. Die Reichsverfassung ist entwicklungsfähig ‘nicht durch theoretische Aufstellung eines Ideals, auf das man ohne Rücksicht auf Hindernisse, die im Wege stehen, losstrebt, sondern durch die organische Entwicklung des Bestehenden, indem man die Richtung nach vorwärts beibehält’ (vgl. S. 6 im Folgenden). Bismarcks Worte aber, die wir im Folgenden bringen, sind fast durchweg Fingerzeige im Sinne dieser Vorwärtsentwickelung. Sie sind vor allem auch deshalb so werthvoll, weil sie das Ideal der menschlichen Gesellschaft, jene Freiheit, derzufolge die Theile sich dem Ganzen nur fügen sollen, weil das Ganze den Theilen dient, überall betonen. Diesem Ideal kann nur der Bundesstaat entgegenstreben, und den bundesstaatlichen Charakter unserer Reichsverfassung hat Niemand stärker betont als Fürst Bismarck, obleich gerade er noch mehr mit einer partikularistischen als einer unitaristischen Tendenz im Zeitgeist zu kämpfen hatte. Er war zu sehr du:ch und durch ein deutscher Staatsmann, um nicht die Gefahr, welche dem gesunden und freiheitlichen Staatsleben durch die Centralisation und das bureaukratische Schematisiren droht, für bedenklicher zu halten, als die entgegengesetzte. Er wollte ein föderalistisches Deutschland, kein Gross-Preussen. Davon kann sich selbst der eingefleischteste Partikularist, der es gewohnt ist, ihm die gegentheilige Absicht unterzuschieben, aus den folgenden Auszügen überzeugen. Nur dem romanischen oder slavischen Centralisationsgeschmack kann die deutsche Reichsverfassung als eine Vereinigung der heterogensten Elemente einen unschönen und unharmonischen Eindruck machen. Freilich haben | |
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wir hier keinen durch seine Einfachheit und Abgeschlossenheit imponirenden romanischen Baustil, keine Republique une it indivisible oder ein monarchisches imperium, wie der Modephilosoph Nietzsche es im römischen Cäsarenthum als höchste politische Leistung der Weltgeschichte verherrlicht. Wie eine grossartige gothische Burg mit mancherlei Thürmen, Thürmchen und Zinnen, mit mancherlei Erkern, An- und Ueberbauten, die sich den Verschiedenheiten des Bauterrains anpassen, stellt sich vielmehr das deutsche Reich dem, der nach einem architektonischen Gleichniss sucht, vor Ausren. Aber gerade dies ist ein Vorzug, den jeder Staatsdenker, der den Werth einer Vefassung nicht nach ihrer sozusagen papiernen Logik, sondern nach ihrer geschichtlichen Organisationskraft abmisst, anerkennen muss, ‘Je unvollkommener ein Geschöpf ist’, sagt Goethe, ‘desto ähnlicher sind seine einzelnen Theile, und desto mehr gleichen die Theile dem Ganzen. Je vollkommener ein Wesen, desto unähnlicher sind die Theile. In dem ersten Falle sind die Theile mehr oder weniger eine Wiederholung des Ganzen; im zweiten Falle sind sie dem Ganzen durchaus unähnlich. Je mehr die Theile einander gleichen, desto unabhängiger ist der eine vom andern: gegenseitige Abhängigkeit der Theile ist das Zeichen einer höheren Organisation’. Wenn diese Worte war sind, so ist das deutsche Reich eine der höchsten und ent wickelungsfähigsten staatlichen Organisationen. Organisationen, der in ihrem bundesstaatlichen Charakter nur die gleichfalls aus wesentlich germanischem Freiheitsgefühl entstandenen Bundesstaaten der Vereinigten Staaten Nordamerikas und der Schweiz vergleichbar sind. Alle denkbaren Faktoren des Staatslebens, der republikanische und monarchische, der demokratische und aristokratische finden sich hier in glücklicher, ihrer selbständigen Bethätigung nach Massgabe der ihnen innewohnenden natürlichen Kräfte Spielraum gewährenden Mischung. Wie sehr gerade Fürst Bismarck das hindurch gewährleistete freie Kräftespiel, sofern es nicht im centrifugalen, sondern dezentralistischen Sinne wirken könnte, zu schätzen wusste, mögen noch einige A usserungen bestätigen, die unter den Artikeln der Verfassung selbst im Folgenden keine passende Stelle finden konnten. So äusserte er am 10. Oktober 1884 sich bei einem Familiendrger, an welchem der bekannte Händeltiegraph Dr. Chrysander aus Bergedorf theilnahm, folgendermassen über die freien Städte? ‘Ich möchte nur wissen, wer denn die Selbständigkeit Hamburgs als unabhängigen Theils des Reichs eigentlich antasten soll? Das Reich doch | |
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gewiss nicht, denn diesem ist an einer selbständigen Stellung der Seehandelsstädte, besonders Hamburgs, gerade am meisten gelegen. Schade dass wir nicht noch mehr davon haben, sechs solche freie Städte im Bunde würden ein Segen sein. Wenn nun die vorhandenen gar noch aufhörten, so bliebe nichts mehr, als die grösseren Preussen, Bayern u.s.w., und da würden die Bundesrathsverhandlungen erst recht schwierig werden.’ - Der Fürst setzte dies noch im Einzelnen auseinander und schloss mit den sehr nadrücklich betonten Worten: ‘Die kleineren Staaten im Bunde sind der Mörtel für die übrigen.’ (Fürst Bismarck, Neue Tischgespräche und Interviews, herausgegeben von v. Poschinger, S. 129). Gelegentlich einer Huldigung der Thüringer sagte er: Ich habe eben noch Karikaturen gefunden, wo mir ein eifriger Feind die Pflege der Kleinstaaten zum Vorwurf macht. Ich habe das mit Vergnügen und Genugthuung gesehen; ich bin niemals Unitarier gewesen. In derselben Karikatur wird mir vorgeworfen, ich hätte in dieser Beziehung meine Gesinnung geändert: das ist eine frivole Beschuldigung, Ich habe von Anfang an gesagt: Wir müssen unsere Kleinstaaten, mit denen wir leben, schonen und erhalten; wir müssen sie heranziehen zu dem gemeinsamen Werke, und wenn man das Gegenlheil thun wollte, wie heute in mehr oder weniger offiziösen Kreisen angedeutet wird, wenn man eine unitarische Centralmacht, eine kaiserliche Regierung in Deutschland schaffen will, die bisher verfassungsmässig nicht existirt so sehe ich mit Bersorgniss auf diese Symptome hin.’ (Ansprachen des Fürsten Bismarck, herausgegeben von v. Poschinger, S. 298.) Symptome, wie sie Bismarck hier erwähnt, haben sich leider nach seinem Tode gemehrt. Fs tauchen sogar gelehrte staatsrechtliche Versuche in der Litteratur auf, den Nachweis zu führen, dass das deutsche Reich eine Monarchie sei, dass seine Souveränität nicht bei den verbündeten Regierungen, sondern beim Kaiser zu suchen sei. Unmöglich ist ja, da eben die Verfassung entwickelungsfähig ist, eine Entwickelung auch nach dieser Richtung hin nicht. Spricht man doch schon wenigstens in Norddeutschland viel von Berlin als einer Reichshauptstadt u.s.w. Dass aber eine solche Entwickelung nicht im Sinne des grössten deutschen Staatsmanns liegen, dass sie dem weltgeschichtlichen Berufe des deutschen Volkes, die Centralsonne eines alldeutschen oder gar pangermanischen Bundesstaats zu werden, in die Quere kommen wurde, unterliegt keinem Zweilei. Schon lange vor der Gründung des Deutschen Reichs schrieb ein grosser amerikanischer Volkswirth, der in der richtigen, den Naturgesetzen ab- | |
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gelauschten Mitte zwischen der Gravitationskraft und Centrifugalkraft das freiheitliche Wesen germanischer Politik entdeckte, G.C. Carey, dieser scharfsinnige Vertheidiger des Föderalismus und der Decentralisation folgende bemerkenswerthen Sätze: ‘Deutschland ist die Heimath der europäischen Decentralisation, der Eifersucht auf Centralgewalt und des Eifers für örtliche Rechte. Die stetig wachsende örtliche Assoziation hat, erst in unseren Tagen, die Gründung des Zollvereins zur Folge gehabt, eine der wichtigsten Begebenheiten der neuen europäischen Geschichte. Da jedoch Deutschland gleich Griechenland, der Centralsonne entbehrte, um welche die zahlreichen Planeten friedlich ihren Lauf nehmen konnten, so wurde es in seiner Civilisation durch die Einmischung fremder Mächte aufgehalten, welche die innere Zwietracht weckten. Stark in der Verteidigung, zeigt es sich schwach zum Angriff, und zeigte nicht die Vorliebe für Eroberungskriege, wie sie sein hoch centralisirter Nachbar Frankreich kundgab. Bei seinem Ueberfluss an örtlichen Mittelpunkten besass es keine grosse Centralstadt, welche dem Volksleben ihren Stempel aulgedrückt hätte; und diesem Umstand ist es zuzuschreiben, dass Deutschland nun mit steigender Gewalt die Stellung eines grossen intellektuellen Mittelpunktes für Europa, ja für die Welt, einnimmt.’ (Carey Sozialökonomie S. 14. Der sich seit einiger Zeit im Bewusstsein der Gebildeten wieder mächtig regende alldeutsche Gedanke steht und fällt mit diesem Gedanken der freien Assoziation der Stämme und Völker, des Föderalismus, der vom Staatenbund allmählich zum Bundesstaat vorschreitet, - in necessarlis, unitas in ceteris libertas, nur unter diesem Wahlspruch ist ein alldeutscher und schliesslich gar ein pangermanischer Staatenverband, der allein der Welt, wenn nicht den Frieden, so doch die Freiheit und den Fortschritt verbürgen könnte, denkbar. Wie der deutsche Zollverein dem Deutschen Reiche, so würde auch ein mitteleuropäischer Zollverein einem alldeutschen oder gar pangermanischen Staatenbunde die Wege bahnen können, aber nur unter der Voraussetzung, dass nicht der Bundesstaatliche Charakter des Deutschen Reiches einem römischen oder byzantinischen Imperialis mus geopfert wird. Fürst Bismarck hat bemerkenswerthe Fingerzeige in der Richtung gegeben, wie er sich besonders die Bedeutung des Bundesraths im Sinne seines Verfassungsideals gedacht hat. (Vgl. im Folgenden besonders S. 19 ff.) Zweifellos sind seine Erwartungen in dieser Richtung bislang nicht nur nicht erfüllt, sondern sogar im Grossen und Ganzen enttäuscht | |
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worden, wie ja leider auch das zweite Hauptorgan der Reichsverfassung, der Reichstag, in Ermangelung einer grossen Nationalpartei den auf ihn gesetzten Hoffnungen durchaus noch nicht entsprochen hat, sondern eher zu pessimistischen Stimmungen berechtigt. Wie der Frühling in der Natur, so hat auch der Völkerfrühling seine Nachtfröste und Aprilschauer. Wir brauchen darum nicht zu besorgen, dass die keimfähigen Saaten völlig zerstört werden. ‘Man muss eine natürlichen, nationalen organischen Entwicklung Zeit lassen, sich auszubilden und nicht ungeduldig werden, wenn sie Stagnationen, ja selbst rückläufige Bewegung hat’, sagt Fürst Bismarck selbst (Reichstagsrede vom 10 März 1877). Möge das vorliegende Werk, ein Ergcbniss fleissiger Beschäftigung mit dem gesamten geistigen Nachlass des grössten deutschen Staatsmannes, nicht nur dass Verständniss, sondern auch die Liebe zur Reichsverfassung, die erste Bedingung eines gesunden politischen Wirkens, in weiten Kreisen fördern helfen! In diesem Sinne begleite ich seine Herausgabe mit den schönen Worten eines Dichters: ‘O sei gesegnet, Wort des Allertreusten,
Das immerfort uns sorgend, leuchtend führt!
O klinge tort, wenn einst an die Verwaisten
Kein Laut mehr dieses grossen Herzens rührt!’
(Bismarcks letzte Reden von Adolf Graf von Westarp.)
(Jena.)
Ludwig Kuhlenbeck.
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