können. Diese nahm dann auch einen glänzenden Verlauf. In dem grössten Saal der Stadt wurde Mo[r]gens ein Meeting abgehalten, wo die besten Redner aus allen politischen Parteien das Wort führten zu Gunsten einer vlämischen Hochschule. Die Gegner hatten alles in 's Werk gesetzt, sogar die leichtgläubigen Massen zu gewalimitteln aufgefordert um die Versammlung unmöglich zu machen. Es half ihnen nichts. Mehr als 2000 von glühender Begeisterung beseelter Männer füllten den Saal und jubelten den hinreissen[d]en Reden der verschiedenen Parteiführer zu. Die Polizei die in der Voraussicht dass es zu Gewaltthätigkeiten kommen kön[n]te, ganz bedeutend verstärkt worden war, hatte sich umsonst bemüht. Der Gegenredner war nicht blos erbärmlich schwach in seiner Begründung, sondern ein leibhaftiger Beweis für die traurigen Zustände, die hier herrschen. Als Sohn eines vlämischen Vaters, der nebenbei Direktor einer Normalschule in Gent ist, wurde er im Vlamenland erzogen und musste jetzt, wo er seinen vlämischen Landesgenossen etwas mitzutheilen hatte, um die Erlaubnis bitten sich auf Französisch auszudrücken, welches die Mehrheit seiner Zuhörer nicht einmal verstand. Wer da nicht sehen und einsehen will, muss an unheilbarer Blindheit leiden und ist des Bedauern werth. Die ganze feindliche Bande erlitt dann auch in ihrem jämmerlichen Wortführer eine zerschmetternde Niederlage, was den Erfolg der Studentenversammlung zu einem Sieg erhöhte. Es wurde mit Einstimmigkeit beschlossen im ganzen v[l]ämischen L[a]nde mit ungeschwächter Thatkraft die Propaganda für die Vervlaamsching van de Gentsche Hoogeschool fortzusetzen.
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Wie die Französische Regierung, in dem Land der Freihet und des Fortschritts sich der vlämischen Sprache gegenüber verhält, beweist uns der ministerielle Beschluss wonach die geric[h]tlichen Dolmetscher an den Gerichts höfen von Rijsel (Lille), Duinkerke und H[a]zebruk abgeschafft werden sollen. Nun giebt es ungefähr 50,000 Vlamen in jener Gegend die fortan der Gefahr ausgesetzt sind verurtheilt zu werden ohne etwas von der Klage oder der Vertheidigung verstanden zu haben.