[Nummer 12]
Unterstützung der aus Johannesburg ausgewiesenen Deutschen.
Der geschäftsführende Ausschuss des Alldeutschen Verbandes hat in seiner zu Leipzig am 8. d. M. abgehaltenen Sitzung beschlossen, aus den vom Verbande für die Opfer des Burenkrieges gesammelten Mitteln 10.000 M. zur Unterstützung von Deutschen, ohne Unterschied der Staatsangehörigkeit, Niederländern und Vlamen zu verwenden, die aus Johannesburg in der durch die Zeitungen hinlänglich bekannt gewordenen brutalen Weise ausgewiesen wurden und sich gegenwärtig in Notlage befinden. Der Verband setzt natürlich voraus, dass wenigstens die deutschen Reichsangehörigen durch unser Auswärtiges Amt volle Entschädigung für die von ihnen erlittenen Verluste erlangen werden; da die Verhandlungen und Erhebungen hierüber aber naturgemäss einige Zeit in Anspruch nehmen, so hält es der Verband für eine sehr zweckentsprechende Verwendung der ihm zur Verfügung gestellten Mittel, wenn er den so unverschuldet zu Opfern des Krieges gewordenen Volksgenossen über die Zeit der Not bis zur Erledigung ihrer Ansprüche hinweghilft. Personen, welche glauben, auf Unterstützung Anspruch erheben zu können, werden gebeten, Gesuche mit ausführlicher Schilderung ihrer Verhältnisse möglichst bald an die Geschäftsstelle des Alldeutschen Verbandes, Berlin W. 35, Lützowstrasse 85 b., einzusenden; es sind Vorkehrungen getroffen, um eine möglichst rasche und doch sorgfältige Prüfung der Gesuche zu ermöglichen und daher Hülfe, wo sie not thut, auch bald zu bringen.