Europa - en niet het minst wij, de kleine volken - heeft op dit oogenblik geen grooter vijanden dan de in hun machtsroes bevangen verbondenen, zij die de toestanden en praktijken van vroeger willen bestendigen ten voordeele van hun inrichtingen en zienswijzen. In ons eigen belang is het dat wij zoo luid mogelijk instemming betuigen met denkbeelden, wier verwerkelijking ons onafwijsbaar voorkomt, en die nochtans door de Parijsche Conferentie eigenbatig worden voorbijgegaan.
Het stuk van de Leipziger studenten luidt als volgt:
‘Die akademische Jugend Leipzigs fordert, dass die Neuordnung der Völkergemeinschaft auf den Boden des Rechtsgedankens erfolge. Sie versteht unter dem Rechtsgedanken in Anschluss an die Lehren der grossen Philosophen aller Länder, insbesondere in Anlehnung an die in Deutschland lebendige Tradition von Kant und Fichte die gegenseitige gleichmässige Anerkennung gültiger Freiheitssphären nach festen Regeln und die sittliche Selbsteinschränkung aller darüber hinausgehenden Machtansprüche. Diese Idee die im inneren Leben der Staaten längst anerkannt ist, soll auch im Leben der Völker zu einer Grossmacht werden dadurch, dass sie in die Gesinnung der politisch Handelnden eingreift und eine unüberwindliche Schranke gegen jede Art von Imperialismus aufrichtet. Aus der Gesinnung sollen Einrichtungen und übernationale Organe hervorgehen, deren höchste Richtschnur nicht im politischen Egoismus, sondern in jenem Rechtsgedanken gelegen ist.
Die akademische Jugend sämtlicher Leipziger Hochschulen wendet sich daher an die Jugend aller Länder mit dem Aufruf:
Erfüllt Euch gleich uns mit dem Glauben an einen Zustand internationaler Gerechtigkeit und mit dem Willen ihn durch die Tat herbeizuführen! Die Koalitionen dieses Krieges dürfen nicht verewigt werden. Der Zuzammenschluss einer Gruppe von Völkern auf Grund einseitiger Interessengemeinschaft verdient nicht den hohen Namen eines Völkerbundes. Auf die Anerkennung der Menschenrechte folge die Anerkennung freier und gleicher Völkerrechte. Der Völkerbund bedeute die rechtliche Gleichstellung aller Kulturnatonen, die Achtung ihres Selbstbestimmungsrechtes und die Möglichkeit ihrer freien Mitwirkung bei der Bildung der gesetzgebenden Behörde des Völkerbundes,