Annales Rodenses
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1124Im Jahre der Fleischwerdung des Herrn 1124 begannen die Brüder zu nörgeln und sich selbst zu beschuldigen wegen Bertolphus, der vor kurzem gewählt worden war, daß er des Amtes nicht würdig sei, und daß es ihm nicht erlaubt gewesen sei, die Leitung zu übernehmen noch zu Lebzeiten des Giselbertus, dem sogar das Amt übertragen worden sei vom Bischof. Als jener das gehört hatte, wurde er von großem Unwillen erfüllt, weil er durch ihrer aller Wahl berufen, jetzt aber als lächerlich und träge abgestempelt werde. Er gab ihnen seinen Segen und ging zurück in das Kloster seines Gelübdes. Da gerieten die Brüder in Verwirrung und waren von großem Schrecken geschlagen, was denn am besten für sie zu unternehmen sei, da doch schon das Kloster zerstört sei durch das Feuer, ihre Brüder nach Bayern übergesiedelt, sie selbst von dem von ihnen Gewählten verlassen seien und keine Einmütigkeit hätten, einen Vorgesetzten zu wählen. Denn Herimannus, der Sohn des Embrico und der Adeleide, die soviel der Kirche mitgebracht hatten, war hier gründlich unterwiesen worden und schon herangewachsen und sehnte sich gleichsam aufgrund seines einzigartigen Verdienstes nach der hohen Würde des Vorsitzes, wenn doch endlich Helfer und Anhänger ihm Beistand leisteten. Daraus ist hier eine große Uneinigkeit hinsichtlich der Wahl entstanden, da jener, der hier große Macht besaß, darauf aus war, an der Spitze zu stehen, der größere Teil aber nach kanonischem Recht wählen wollte. Daher, da sie miteinander nicht übereinkommen konnten, nahmen sie sich von neuem vom Kloster SprenkerbachGa naar margenoot* einen jungen Mann mit Namen Borno, der in Burgund geboren war. Er war Novize in diesem Kloster. Dieser also übernahm das Amt vom Bischof, aber er ist nicht zum Abt geweiht worden. Es wurde aufgenommen in den Konvent und urkundlich bestätigt als Mitglied dieser Gemeinschaft ein Ritter aus der Stadt TrajectumGa naar margenoot* mit Namen Heinricus. Er übertrug der Kirche drei Hufen Land, die bei BymleGa naar margenoot* liegen. Da die Brüder aber einen Betrug seiner Verwandten fürchteten, daß sie etwa durch List dieses Land der Kirche wegnehmen könnten, sahen sie sich gezwungen, es zu verkaufen. Und als sie den Preis für sein Land erhalten hatten, erwarben sie für die Kirche vom Grafen zwei Hufen bei Anstela. In dieser Zeit wohnten jenseits der Anstela, wo jetzt das Kirchengut ist, Sigewinus und Jutta und hatten dort zwei Hufen vom Grafen. Sie waren an Alter schon vorgeschritten und ohne Nachkommen. Daher hatte Jutta ihr Erbe anderswo verkauft und erwarb sich eine Hufe, die an ihr unteres Land anstieß, von einem gewissen Hurunco de Lare.Ga naar margenoot* Dieser besaß diese Hufe als Eigentum. Sie übertrug sie der Kirche unter der Bedingung, daß diese Hufe einem gewissen Godescalcus nach dem Zinsrecht überlassen würde. Aber da unterdessen Sigewinus und Godescalcus gestorben waren, ist diese Hufe frei (von Zinslast) der Kirche überlassen worden. Dann gab Borno sie der Witwe zurück mit dem Vorschlag, daß sie auch | |
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selbst ihre beiden Hufen, die Sigewinus zusammen mit ihr besessen hatte, zumindest nach ihrem Tod der Kirche überlasse, wenn er sie (die Hufen) dann vom Grafen bekommen könne. Dazu gab sie ihm ihre Zustimmung und forderte den Grafen auf, ebenfalls damit einverstanden zu sein. Und es wurde ein Vertrag geschlossen mit dem Grafen mit der Verabredung von Geldzahlung, und Borno überreichte ihm das Geld, wofür das Gut des erwähnten Heinricus aus TrajectumGa naar margenoot* verkauft worden ist, das er selbst diesem Kloster bekanntlich übertragen hatte; und der Graf übergab der Kirche die erwähnten beiden Hufen des Sigewinus und der Jutta mit der Anordnung, daß, solange jene lebe, sie ihren Lebensunterhalt davon beziehe. Das ist auch so geschehen. Denn jene lebte von nun an noch lange Zeit, während der die Kirche infolgedessen nichts an Nutzen erlangte. Aber doch war die dritte von diesen Hufen, wie gesagt, früher der Kirche übertragen worden. Der Zehnte aber dieser drei Hufen gehört der Pfarrkirche von Rothe. Als aber die Gräfin erfahren hatte, daß die Übergabe dieser drei Hufen vom Grafen vollzogen war, erhob sie den Vorwurf, daß sie Bestandteil ihres Heiratsgutes gewesen seien und nicht hätten übertragen werden dürfen ohne ihre Zustimmung; deswegen sei die Übergabe nichtig. Aber sie ist kurz danach abgefunden worden mit Geldern der Kirche, und sie bestätigte das, was vom Grafen vollzogen worden war. |
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