Annales Rodenses
(1990)–Anoniem Annales Rodenses– Auteursrechtelijk beschermd
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1108Im Jahre der Fleischwerdung des Herrn 1108, in der ersten Indiktion, ist der Ort der Kirche von Rode und die Krypta zu Ehren der heiligen Gottesgebärerin Maria und des heiligen Erzengels Gabriel von Obbertus, dem Bischof von Lüttich, geweiht worden, am 13. Dezember, einem Sonntag, Luna VIIIIGa naar eind1), im dritten Jahre der Herrschaft Kaiser Heinrichs, des V. dieses Namens, im 16.Ga naar margenoot* Jahre des Bischofamtes des Obbertus, unter der Herrschaft des Herrn in Ewigkeit. Graf Adelbertus und mit ihm sein Sohn Adolphus standen vor dem Altar in Gegenwart des Bischofs - die Einweihung hatte noch nicht begonnen - und vollzogen die Übereignung des Gutes, und was sie ihm verliehen hatten, übergaben sie alles zum PrivilegGa naar margenoot* Gott, dem Herrn natürlich, und der heiligen immerwährenden Jungfrau Maria und dem heiligen Erzengel Gabriel. Dann regelten sie die Vogtei des Klosters unter folgender AnordnungGa naar margenoot* daß der Obere, indem er das Recht zu verhandeln und zu verfügen habe, dem Gut, den Besitzungen und dem Gesinde vorstehe, daß aber sie selbstGa naar margenoot* und ihre Nachfolger die Kirche und die Besitzungen und die Hörigen schützen und verteidigen, bloß zum Heil ihrer Seele. Niemals dürften sie es wagen, auf diesem Gut oder den zugehörigen Besitzungen Gerichtstage einzuberufen oder Abgaben zu erheben oder irgendetwas nach ihrem eigenen Ermessen zu tun wie aufgrund eigener HerrschaftsgewaltGa naar eind2). Wenn daher einmal der Obere aus irgendeinem berechtigten Grund einenGa naar eind3) Vogt herangezogen habe, dann solle jener mit drei Zehnteln der Erwerbung zufrieden sein. Die Festsetzung des Privilegs dieser Kirche wurde nun sogleich bestätigt vom Bischof kraft seiner Autorität und des Bannrechts mit Urkunde und Siegel. Er erlaubte den Ordensbrüdern, die daselbst Gott dienten, wenn der Herr ihre Zahl vergrößereGa naar margenoot* frei ihren Oberen zu wählen und das Salböl sowie das übrige Weiheöl von ihm selbst, d.h. dem Bischof von Lüttich, zu empfangen, das Taufwasser zu weihen und zu taufen, das Wort Gottes zu verkünden, die Bestattung vorzunehmen, und daß die ErzieherGa naar margenoot* des Klosters allein dem Oberen für die SeelenGa naar margenoot* verantwortlich seien. Das alles setzte er fest und bekräftigte es mit seiner bischöflichen Autorität. Der Priester Conradus war Ministeriale des Königreiches und Kaplan Kaiser HeinrichsGa naar eind4). Er erlangte Heinrichs Erlaubnis und die königliche Vollmacht und übertrug am selben Tag sein Gut, das bei MorsborneGa naar margenoot* liegt, wo er auch selbst geboren war. Es warf elf Solidi und vier Denare und von der Mühle, die auch da lag, dreißig Denare ab. Die Mühle war eine Genossenschaft von dreien, und sie erbrachte für einen jeden von diesen einen Ertrag in derselben Höhe. Am Tag, der auf die Weihung dieses Gutes und der Krypta folgte, d.h. am Montag, ist die Pfarrkirche des heiligen Lambertus vom vorerwähnten Bischof Obbertus eingeweiht worden, die dereinst niedergebrannt worden war von Heinrich von der Feste LeimburgGa naar margenoot* dem Vater des Grafen Walramus, als er sich eines Drittels dieses lehensfreien | |
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Eigentums bemächtigen wollte. Der Friedhof dieser Kirche war mit einer Mauer umgeben. Diese war, als die Kirche schon niedergebrannt war, eingerissen worden, und daraus wurde die Burg verstärkt, um das Gut hier zu schützen. Obbertus war körperlich gekrümmt, und er wurde in einem Tragekorb herangetragen, aber die höheren kirchlichen Würden verteilte er, wie es damals Sitte war, durch Verkauf.Ga naar eind5) |
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