Briefwisseling van Hugo Grotius. Deel 14
(1993)–Hugo de Groot– Auteursrechtelijk beschermd6309. 1643 juli 8. Van de burgemeesters en de raad van Colmar.Ga naar voetnoot1Hochedler, gestrenger, insonders grossgünstiger, hochgeehrter herr, E. Excell. haben wir hiebevor geclagt, wie gahr wider vnsere privilegia sonderlich auch wider die kön. tractaten vnd erhaltene ordres, herr baron d'Oysonville vns zu beschweren vndersteht, in dem er vns ratione vnserer ausser vnseren bann gelegenen gühter denn jehnigen extraord. zehenden so er nuhn ettlich jahr hero in vnserer nachbahrschafft auffgehebt, gleich andern auch abzustatten zumuthen thut, inmassen er dann verschienen jahrs durch eine zwahr gantz general erhaltene ordre den frucht vnd wein zehenden bereits einziehen lassen, auch diss jahrs ebenmassige bestellung gethan. Nuhn haben wir zwahr seither vilfaltig solicitieret auch seither solche vertröstung erlangt, dz wir ahn willfahriger resolution vast nicht gezweiffelt. Es ist aber Ihr kön. Ma[jestä]t leydiger todtfahl vnd darseither in geheimen rath vorgangene veränderung darzwischen einkommen dardurch dz geschefft nicht wehnig retardieret worden, weyl wir aber eben jetzt vff gebene ahnleytt, ahn vnderschiedtliche vns vorgeschlagene ministros dz geschefft vmbständtlich vberschriben, vnd die hoffnung gefast da auch E. Excell. ein oder andern dienlichen ortts vns recommendieren würden, dz es die willfahrige resolution nicht wehnig facilitieren möchte, sonderlich da wir auch vom kön. Schwed. hoff die vertröstung, dz disses vns hochahngelegenen gescheffts halb ein intercession ablauffen werde, so haben wir daher vrsach genohmen, E. Excell. nachmahlen zu importunieren vnd sie alles dienstlichen vleyss zupitten, das sie bey habender guter gelegenheit sich vnser wohlmeinendt ahnnehmen, vnd dienlicher ortten vns bester massen zu recommendieren sich belieben lassen wollen,Ga naar voetnoot2 solche grossg[ün]st[ige] bezeügung seindt wir hienwider vff jede begebenheit dienstlichen zu beschulden erpietig vnd verpleiben in allerseits empfehlung zu göttlichen gnaden, E. Excell. gantz dienstber[e]itwillige,
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Datum den 28 Iunii/8 Iulii 1643. |
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