Nr. 62
Anna von Bronckhorst und Battenborch, der wir auch noch die Texte D 43 und 52 verdanken, verewigt sich hier mit einem vierstrophigen Lied, das 1552 eingetragen wurde, als das Ldb. versehentlich umgekehrt zum Schreiben bereitlag (ob man von da aus Folgerungen auf rauschende Feste auf Hönnepel ziehen darf, bleibt angesichts der recht sorgfältigen Eintragung Annas zweifelhaft). Die vier Strophen gehören zu einem Liedtypus, den uns das 16. Jh. in Liederbüchern, Einzeldrucken und Hss. häufig überliefert. Die Tradition setzt mit Peter Schöffers Liederbuch, Mainz 1513, Nr. 51 ein, reicht über die Reutterliedlin von 1535, Nr. 27, die Bergreihen von 1537, Nr. 55, Forster 3, 1549, Nr. 25, bis zum Ldb. Ambr. 1582, Nr. 35. In der 2. Jahrhunderthälfte gesellen sich Belege in Hss. hinzu: Pal. 343, Nr. 163; Mgf 752 (1568), Nr. 23, Mgf 753 (1575), Nr. 19. Nachweise erbringen u.a. Forster-Marriage S. 246 f., A. Kopp in ZsfdPh 35 (1903) S. 513 f. und Heilfurth-Seemann S. 260. Alle die genannten Quellen tradieren eine dreistrophige Form, von der unser Lied durch zahlreiche individuelle Abweichungen und eine außerhalb der Tradition stehende Zusatzstrophe absticht.