Gründtlicher Bericht, ob Zauberey die argste vnd grewlichste sünd auff Erden sey
(1597)–Franciscus Agricola– Auteursrechtvrij
[Folio a2r]
| |
Dem Durchleuchtigen, Hochgepornen Fürsten vnd Herrn, Herrn Johann Wilhelmen, Hertzogen zun Gülch, Cleue vnd Berg, Grauen zu der Marck vnd Rauenszberg, Herrn zu Rauenstein, &c. meinem Gnedigen Fürsten vnd Herrn, wünsche Ich Franciscus Agricola, Gnad vnd seligkeit, durch Jesum Christum vnsern einigen Heylandt vnd Seligmacher.DVrchleuchtiger Hochgeborner Fürst. Ewer Durchleuchtigkeit, vnd F. G. seyn mein täglich Gebett zu Gott Allmechtig, in schuldtpflichtiger vnderthänigkeit zuuorn.
GNedigster Herr. Es ist ein alt Sprichwort: Da kein straff ist, da ist auch kein forcht: Da kein forcht ist, da ist auch kein ehr: Da kein ehr ist, da taugts auch nicht mehr. Allsolches Sprichwort wirt nicht allein als warhafftig in Gottes wort, (dann geschriben | |
[Folio a2v]
| |
stehet: Weil nicht bald geschicht ein Vrtheil vber die böse Menschen, so thun die Menschen Kinder ohn alle forcht vbel. Eccles. 8. Das ich mehr örther geschweige:) erklärt vnd bestettiget: Sondern auch durch die tägliche erfahrung also mercklich vnd augenscheinlich bewisen, das es jedermeniglich, der nicht sehend blindt, leicht erkennen, ja mit händen greiffen kan: die frommen rechtsinnigen aber, nicht allein gestehen vnd bekennen, sondern auch mit hohem schmertzen vnd betrübnusz beklagen müssen. Dann sintemahl in disen vnsern letzten, bösen, vnd beuorab dreissigjärigen, auffrhürischen kriegsläuffigen, muthwilligen, rebellischen zeiten, die liebe Zugent verachtet, vnd die leidige böszheit vnd vntugent nit der gepür, vnd innhalte Göttliches befelchs, von den Eltern ahn ihren Kindern, von den Herren vnd Frawen an iren Hauszgenossen, von Schulmeistern an ihren Schulkindern, vnd sonst von Geistlicher vnnd Weltlicher, hoher vnd nidriger Obrigkeit an iren beyderseiths Vnderthanen nicht verpotten vnnd gestrafft werden, ists leider mehr als sonst jemaln, schier allenthalben dorthin gerathen in der Christenheit, das weder die Eltern vnd Schullehrer, von iren angeborn vnd sunst vntergehörigen Kindern, die herschafften, von iren Hauszgenossen, die Geistliche vnd Weltliche Obrigkeit, von iren Vnterthanen entweder gar nicht, oder aber nicht wie pillig, ja auch Gott selbst schier nicht mehr geförchtet, die sünd | |
[Folio a3r]
| |
vnnd böszheit nicht gehasset oder geschewt, sonder, an statt der tugent, geliebet, gerhümet, vnd ohn allen schew vnd rew, jhe lenger je mehr gehauffet werden, vnd also bald keine forcht Gottes, noch der Sünden vnd boszheit bey den Christen, (den frommen ir lob vnd vnschuld vorbehalten) keine forcht dero Eltern vnd Schullehrer bey iren Kindern, keine forcht dero Herren vnd Frawen bey dem Gesind, keine forcht der Obrigkeit, oder straff bey den Vnderthanen, ja schier vberall, vnd in allen Ständen keine rechte gepürliche Gottesforcht mehr zufinden ist: Vnd die Menschen schier als beesten: Die Christen eben, vnd ärger als Heyden, vnd Türcken, ja also leben, als keine Sünd, kein Sünden straff kein Hell, kein Verdamnusz, keine Obrigkeit auff erden, ja kein Gott im Himmel, noch leben nach disem leben were. Vnd dieweil dem also, ists kein wunder, jha musz nothwendig erfolgen, das auch kein ehr der Tugent bey den Vntugenden, kein ehr dero Frommen bey den Gottlosen, kein ehr dero Eltern noch Schullehrern, bey den Hausz vnnd Schulkindern: kein ehr der Herrschafften vnd Frawen bey dem Hauszgesind: kein ehr dero Männer, bey den Weibern: kein ehr dero alten, bey den Jungen: kein ehr dero Seelhirten bey den Schäfflein vnd Pfarrkindern: kein ehr der Obrigkeit, bey den Vnderthanen, jha kein ehr Gottes, bey den genanten glaubens, oder lieb vnd forchtlosen Christen, wie pillich vnd ge- | |
[Folio a3v]
| |
pürlich, vnd von Gott vnd Gotteswegen in Gottes wort offt vnd ernstlich befolen, in allen stenden vnd sonst allenthalben (saluo semper honore priorum) zu finden ist: Sonder hingegen, das, vnd die man ehren soll, werden geschmecht vnd gescholten, vnd die man lästern vnd straffen soll, werden geprisen, gehandthabt, an vnd fürgezogen. Wannehe es aber also stehet vnd zugehet, wie solt es oder kans dann wol in der Welt, vnd beuorab in der Christenheit` gestalt vnd geschaffen sein? Wie kans felhen, es musz der Glaub vertreiben, die tugend vnd frombkeit zu grund vnd bodem gestürtzt, der vnglaub, rebellion, auffrhur, vngehorsam, muthwill vnd allerley auch vnerhörte boszheit den schwang vnd vorgang haben, bey allen Ständen vnd vberall empor schweben vnd meister werden? vnd also Gottes vngnad, zorn, vnd vilfeltige vnerhörte straffen, so geistlich, so leiblich, so zeitlich, so ewig erfolgen, vnd mehr als jemaln erschröcklich gespürt, vnd im werck erfahren werden? Gleich als aber in allen sünden vnd lastern da kein zeittige vnd gepürliche straff, von denen die des macht vnnd ordenlichen befelch haben, geübt, vnd mit ernst bewisen wirt, solcher schentlicher verlauff, vnd verdamlicher vnrath erwachsen ist, vnd je lenger je mehr sich erreget, alslang die ordenliche vnd gepürliche straff auszbleibt, oder nit mit zeittigem, vnd schuldigem eiffer an die hand genommen wirt: also befinder sichs auch, | |
[Folio a4r]
| |
vnnd insonderheit in dem allerschendtlichsten, schädlichsten, erschröcklichsten, vnd hochsträfflichsten laster der Zaubereyen. Dann dieweil dasselbig seithero in vilen jahren, vnd ahn vilen örthern also von der Obrigkeit mit stillschweigen, vnnd vngestrafft geduldet worden: ists leider, dorthin nunmehr gerathen, das solches allerschendtlichst vnd grewlichst laster bald für keine, oder kleine, oder aber nicht hochsträffliche Sünd gehalten, geförchtet, oder geschawt: jha wol von etlichen für ein freye zulässige kunst gehalten, vol vilen auch darfür gerhümet vnd der Zauberhauffen, also vnnd dermassen zugenommen, vnnd vermehret worden, das schier kein Königreich, kein Herrtzogthumb, kein Landt oder Graffschafft, kein Herzlichkeit, kein Statt noch Festung, kein Dorff, kein Flecken, darff nit sagen, bald kein standt zuerdencken oder zuernemen, da nicht entweder zauberkünstler, oder die bey inen nicht raht vnd hilff suchen, oder aber inen nit gewagen: oder sonst also wie billig abholt, oder vngeneigt sein, zuerfinden: vnd dorthin letzt gelauffen, vnd kommen ist, das auch die Hexen vnd Zauberinnen (dann die Weiber des lasters gemeinlich mehr schuldig, als die männer) sich hören vnd vermessen dörffen: Dafern sie also vil Manns, als Weibspersonen vnter irem zauberhauffen hetten, sie dörfften, vnnd wolten wol ihre Conuenticula vnd beykompsten offenbarlich halten, ire künsten offenlich brauchen, vnd mit auffgestreckten fänlein | |
[Folio a4v]
| |
offentlich mehr, vnd wider die Obrigkeit empören, trutz die er wehren, oder denen es leid seyn solte. Das aber disz allerschendlichst vnd hochsträflichst laster min vnd weniger als andere laster, die hundertfach geringer vnd wenigsträfflicher seyn, von der Obrigkeit gestrafft, vnd sonst von vil tausenten nicht geschawt, sonder leichtfertig eyngangen vnd angefangen wirt, ist nicht die geringste, ja wol die fürnembste vrsach gewesen, vnd bleibt auch noch auff den heutigen tag, dieweil die Christen, vnd beuorab etliche hohe Oberkeit nicht genugsam bericht seyn, was disz aster an im selbst eigentlich, vnd wie grewlich, schrecklich, vnd hochsträfflich es von naturen, vnd vmbständig sey: ja wol hergegen durch etliche Weltweisen, für Gott aber, vnd in der warheit in irer eigen vnnd viehtscher, fleischlicher weiszheit vernarrete, oder aber vom teuffel verblendte, vnnd villeicht auch dises lasters nicht allerding vnschuldige Menschen (welche deszfals, wol für des Satans, vnd dero Zauberer Procuratorn, tutorn, vnd liebe getrewe Aduocaten, saluo honore innocentium, zuachten, oder zuerdencken) also, vnd dahin beredt vnd berichtet worden, als solte entwider keine Zauberey, vnd derhalben auch kein Zauberer seyn: oder aber Zauberey, da sie immer beweiszlich, keine oder kleine, oder doch nit alsolche sünd seyn, wie sie von den Vorfahren vnd rechtuerstendigen, vnd sonst der H. Kirchen, jederzeit, vnd einhellig gehalten worden: vnd das | |
[Folio a5r]
| |
die Zauberer vnd Zauberinnen entweder vnschuldig, oder aber nicht so hoch, vnd scharpff zu straffen, als sonst in Gottes wort, vnnd den Land vnd auch beschehenen rechten befolhen ist. Wie groblich vnd verdammlich aber die Obrigkeit für Gott vnd der Welt sündige, welche die gerechtigkeit, vnd demnach die tugent vnd fromkeit, nicht der gepür handthabt, vnd die böszheit vnd laster vngestrafft lest: ist ausz vilen vnd verscheiden stellen Göttlicher H. Schrifft, mehr als Sonnenklar, vnd handtgreifflich zuermessen. Dann es sagt vnd bezeuget Gottes wort, das Ga naar margenoot+ die Königreichen von einem volck zum andern geraten, das ist, verwüstet vnd verwechselt werden, wegen der Vngerechtigkeit. Nun ist nicht allein Vngerechtigkeit guts versaumen, vnd böses thun, an den Vnderthanen vnd gemeinen Leuthen, sondern auch, die frombkeit vnd frommen nicht, wie pillig vnd gepürlich, beschützen, vnd hingegen die boszheit vnd bösen nit bey zeiten, vnd mit schuldigem ernst straffen, an der Obrigkeit, die zu dem ende das Ga naar margenoot+ schwert von Gott empfangen, vnd Gottes platz verwalten solte. Wie demnach nit allein der alte, sonst frommer Heli, mit dem gäben todt von Gott gestrafft vnd zu gleich des lebens vnnd hohen Priesterthumbs an seinem geschlecht, erschröcklich beraubet, Ga naar margenoot+ sonder auch, (das ich andern geschweige) die Obrigkeit bey des H. Moses zeiten, ausz Ga naar margenoot+ Göttlichem ernstem ausztrucklichem befelch, an | |
[Folio a5v]
| |
den liechten Galgen auffgehenckt, vnd mit einem schentlichem todt gestrafft ist, darumb das sie die Hurerey nicht an den Kindern von Israel verhüret, oder der gepür gestrafft hatten: Der erster, sonst anfangs frommer gelobter, vnd von Gott selbst ernendter vnd erwelter König vber Ga naar margenoot+ gantz Israel, Saul, seines Königreichs gantz vnd zumal ohn alle gnad (vngeacht das der heilige Samuel Gott für in tag vnd nacht so fleissig vnd vnablässig gebetten) entsetzet, darumb dazs er nit ärger, sonder, seinem achten nach, guter wolmeinung, die ahm leib vnd leben verschont, welche GOET ahm Leib zustraffen, vnd gantz vnd zumahl auszzutilgen durch den selbigen Samuel, Ga naar margenoot+ befohlen hatte: Der König Achab, auch von Gott disz beschwerlich vnd erschröcklich vrtheil hören, vnd erfaren müssen: Darumb das du hast den Mann (verstehet den König Syrie Benadad, den Gott auch mit seinem Volck gentzlich mit dem schwert zutödten vnd auszzutilgen gepotten) von dir gelassen, der des tods werdig war: wirt dein seel für sein seel seyn, vnd dein volck für sein volck. Solchs alles, vnd dergleichen erschröckliche Exempel vnd straff der Obrigkeit, wegen versaumpter gerechtigkeit, vnd hinderlassene straff der bösen vnd Vngerechtigkeit, findt man häuffig vnd ausztrücklich im alten Testament. Hat nun Gott die Jüdische Obrigkeit, also streng, vnd scharff gestrafft im alten Testament, darumb das sie die laster vngestrafft, die Gott zustraffen befolhen, vnnd die bösen beim leben | |
[Folio a6r]
| |
gelassen, die Gott am leben gestrafft vnnd auszgerottet wolte haben: Was seynd dann die Christliche Obrigkeit im newen Testament würdig vnnd gewertig (wie auch allbereit vil mit der that erfahren, vnnd mit ihren Vnderthanen, ohn was die Seelen hernacher püssen vnd bezalen müssen, besauret) darumb das sie die gerechtigkeit nicht der gepür lieben vnd handthaben, Gottes ehr mit schuldigen eiffer nicht rechen noch retten: die hochuerpottene Sünden, vnd am allermeist, das allerschendtlichste vnnd schedlichste laster der zaubereien, nicht also straffen vnnd auszrotten, wie GOtt dann offt, vnd ernstlich gepotten, vnd sie ampts vnd eidts halber, mehr als die Jüdische Obrigkeit, zustraffen schuldig vnd verpflichtet seyn: sondern neben andern, dasselbig wissenlich vnd fürsetzlich gedulden passieren, vnd vngestrafft, allerwegen einreissen, wachssen vnnd zunemen, jha wol Meister werden lassen? vnnd gleich als sie sich dermassen aller deren von ihnen wissenlich gedulden, vnd vngestrafften, vnd demnach zugelassen vnnd eben als bewilligten vnnd gewilligten lastern vnd darausz gefolgten vnnd folgenden Sünden vnd ärgernussen vor Gott schuldig, also auch verdienten straff ahn Leib vnnd Seelen, zeitlich vnnd ewig, vor Gottes strengem vnnd rechtfertigem Vrtheil, in ihrer sterbstunden, vnd an jhenem tag pflichtig vnnd theilhafftig machen? | |
[Folio a6v]
| |
Wiewol nun nicht ohn, dat etlich sich mutwillig, vnd durch eigene schuld wissentlich, vnd fürsetzlich zu dem laster der Zaubereyen begeben: vnd zugleich auch dasselb von vilen, so das Ampt der Obrigkeit verwalten, gegen ir eigen vrtheil vnd gewissen, ausz bösen vnchristlichen vrsachen geduldet vnd vngestrafft bleibt: So ist jedoch hergegen vermutlich, vnd darzu glaubich, jha in kein zweiffel zu setzen, das ebner massen, als vil einfältigen, sunst nicht argsinnigen, vnwissent vnd vnuersehens offtmals in die Zauberey gerathen: also auch vil von der hoher Obrigkeit dieselb darumb nit bey zeiten, oder mit schuldigem ernst vnd eiffer der gepür straffen, dieweil sie die recht vnd also vmbstentlich erkennen, wie sie eigentlich an ihr selbst beschaffen vnd in der warheit erfindtlich: vnd da dise dünd so wol van der Obrigkeit, als auch von den Vnderthanen, vnd sonst jedermenniglich, nach ausz vnd anweisung Göttliches worts, vnd dero Catholischer lehrer zeugnusz vnd beschreibung, vnd sonst der H. Kirchen offentlicher erkandtnusz, recht erkandt, vnd erwaget würde, das entweder niemant, oder vil nicht also leichtlich vnd liederlich sich darzu begeben, oder one Busz darinnen lang verharren, oder aber von der Christlicher frommer vnd Gottliebender Obrigkeit also lang vnd gemeinlich solte wissenlich vnd fürsetzlich geduldet, vnd vngestrafft bleiben. Dieweil dann Gott einem jedern seinen nechsten befolhen, vnd ein jeder Christ seinen nech- | |
[Folio a7r]
| |
sten, vnd beuorab alle Diener des Worts vnd ordenliche Seelsorger ihre Pfarzkinder, vnnd sunst allermenniglich, als vil müglich vnd nothwendig, in dem zu lehren vnd zu berichten schuldig was Gottes ehr vnd die seligkeit belangen vnd antreffen thut: vnnd darzu gehörig, das nicht allein, was gut, vnd zu folgen, sondern auch was bösz zumeiden, recht vnd eigentlich, nach auszweisung Göttlicher Schrifft, vnnd erklerung der H. Catholischer Kirchen, erkant vnd bekant werde: Vnd aber, wie schier allenthalben, also auch diser orth, vnd sonst hin vnd wider, disz allergrewlichst laster, ausz mangel rechter vnd eigentlicher erkendtnusz, oder gepürlicher ernsthaffter nachtrachtung leider fast eyngerissen vnd also, wannehe gleich sonst kein andere Sünden, noch schulden fürhanden, allein wegen dises zugelassen vnd eingerissen allergrewlichsten lasters, Gott, Land vnd Leuth, vnnd die Obrigkeit mit den Vnderthanen (wegen das sie demselben nicht anders begegnen vnd vorbawen, sondern mit stillschweigen vnd conniuieren eben als eynwilligen, zu stimmen, vnd laudiern, also alle darein begriffene vnd darausz erregte vnd folgende Sünden mit verursachen vnd auff sich laden) erschröckenlich zustraffen, vnd in seinem Göttlichen grimmen vnd zorn, wie allbereit mit allerley vnfall vnnd vilfeltigen plagen bescicht vnd beschehen ist, heimzusuchen, vilfältig vnd mehr als genugsam verursachen. Alles hab ich ausz schuldigem eifer, vnd wie | |
[Folio a7v]
| |
ich vertraw, Christlicher wolmeinung, disen gegenwertigen Bericht von dem grausamen laster der zauberey, vnd dessen straff, an die hand für mich genommen, vnd darin ausz H. Schrifft, vnd bewehrten Kirchischen Catholischen Scribenten vnd Auctorn, allen frommen vnd Gottliebenden, denen daran gelegen, zur warnung vnd ermanung auffs einfeltigst vnd verstentlichst erklärt, vnd grüntlich erwisen. Zum ersten: Das Zauberey, vnnd solchs laster, caeteris paribus vnd respectiuè, ein laster vber alle laster, das ist, schier das allergrewlichste vnd meiste sünd auff erden, vnd ein grundsup aller sünden vnd laster seye. Zum 2. Das jedoch, die daran schuldig, nit darumm verzweiflen sollen an der gnaden Gottes, sondern noch gnad erlangen können, durch Christum, vnd selig werden, so fern sie Gott vmm gnad bitten, vnd rechte zeitige Busz thun wöllen. Zum 3. Was vrsachen, vnd insonderheit diser zeit, so vil Zauberer erfunden werden. Zum 4. Das die Obrigkeit solchs laster mehr als andere sünden zu straffen schuldig. Zum 5. Das die Obrigkeit, so disz laster wissenlich geduldet vnd vngestrafft läszt, schwerlich sündige, vnd nit allein zeitliche, sonder auch ewige straff Gottes, grob vnd vilfeltig verschulde. Zum 6. Das die Obrigkeit durch gepürliche ernste straff, vnd ausztilgung der zauberey, als vil ihr müglich, Gottes gewissen vnd grossen lohn, in disem vnd zukünfftigen leben verdienen. Zum 7. Das keine erdichte argumenten oder allerley gesuchte vnd geschmuckte einreden, die | |
[Folio a8r]
| |
Obrigkeit, das sie die zauberei wissenlich dulden, & gepür nit straffen, für Gott entschuldigen können. Das ich aber all solchen Bericht E. F. G. mit vnderheniger, schuldiger, glück vnd gnaden wünschung in angefangener hoher Fürstlicher regierung, dedicirt vnd zugeschriben: ist nit allein beschehen, dannt derselben, ire Fürstenthumb en vnd Erblanden, von gerürtem erschröcklichen vnd grausamen laster, insonderheit zuerledigen vnd zubewaren: (welchs dieselb on das zuthun wissen werden) vntertheniglich vrsach vnd anlasz zugeben: sonder auch, vnd fürnembich darumb, das ich E. F. G. vnderthanen, vnd vnter denselben mein geliebte Vauterländische Christen, beuorab aber mir anbefolne Pfarrkinder, die noch daran vnschuldig, des zu füglicher vnd fruchtbarlicher von einwilligung entschuldigung, oder verthedigung solches grewels warnen vnd abschrecken: die aber daran schuldig, das sie bey zeiten daruon abstehn, vnd selbstwillige rechtschaffene busz, vnd schuldige buszfrüchten, auch ehe sie offenbart oder angegriffen, erzeigen zeitliche vnd ewige straff abthedigen: oder aber da fern sie durch Gottes will vnd schickung bey oder von der hoher Obrigkeit dessenhalb angeklagt ein gezogen vnd gestrafft wurden, ire erschröckliche missethat nit, zu mehrer verdamnusz, leugnen oder entschuldigen, oder sich zeitlicher straff vngehorsamlich widersetzen, sonder Gott zu ehren vnd irer seligkeit zum besten, ire vnauszsprechlich grosse sünd vnd schuld demütiglich vnd kläglich bekennen, vnd mit warer buszfertigkeit, desto williger vnd gedultiger sich vnter Gottes vnd der Obrigkeit hand von Got | |
[Folio a8v]
| |
tes wegen demütigen, in die wol, vnd tausentfach groblicher verschulte zeitliche straff (damit sie die ewige straff vnnd Hellische verdamnusz durch Christi verdienst, entfliehen mögen) einlassen vnd ergeben wöllen, fügliche vrsach vnd Christliche anmanung thun möchte. Der liebe Gott verliehe seinen segen, vnd das gedeyen darzu, das die verhoffte frucht vnd besserung erfolge, zu rettung vnd ehren seiner Maiestat, vnd dero seelen seligkeit. Bitte derwegen gantz Vnderthäniglich, E. F. G. (die der Allmechtiger in glück vnnd gnadenseliger Fürstlicher regierung, verhofftet vnd gewünschter massen allhie noch lange zeit gefriste) wöllen allsolche wolgemeinte arbeit vnd dedication, ir gnediglich gefallen, vnnd meine geringheit in gnaden befolhen sein vnd bleiben lassen. Geben in E. F. G. Statt Sittart den 12. Nouemb. Anno 1596.
E. F. G.
vndertheniger Caplan in Christo.
Franciscus Agricola. |
|