Nederlandse historische bronnen 4
(1984)–Anoniem Nederlandse historische bronnen– Auteursrechtelijk beschermd112 Jan van Nassau aan Willem van Oranje Dillenburg, 6 februari 1581Ga naar voetnoot112*Durchleuchtiger, hochgeborner fürst, E.G. seien mein gantzs gutwillige gefliessene dienst alzeit zuvor, Genediger Herr, wiewol mir nicht zweifelt es werden E.G. zum theil beij sich selbstenn, zum theil auch auss doctor Andreae gethanen bericht und meinen ahn E.G. aussgangen schreibenn, zimlicher massen abnehmen könnenn auss was erheblichenn bedenckenn und ursachen mir nicht muglich das ich mich, vermöge E.G. und anderer gutthertziger getrewen raths und begerens, biss noch danieden nicht einstellen noch den landen der gestalt wie bisshero lenger dhienen möge. Damit aber gleichwol E.G. und meniglichen so viel da mehr zu spuren das mir diese sachen ernstlich angelegen, und ich mit allem vleis auff mittel und wege gedacht habe wie E.G. ich hierin wolfaren und zum wenigsten noch eine geringe zeit meinen dienst lenger continuiren möge. So hette ich furwar liebers nichts gesehenn, dan das ich entweder mich als balt zue E.G. hienunder begeben, und mit dero rath meinen abschiedt danieden in der persohn selbst nehmen, oder aber E.G. den bericht, wie ich sie vertröstet, und denselben zustellen bevolen, uberschicken mögen. Der ungezweifelten zuversicht, wo solches geschehenn, E.G. unnd alle ehrliebende, es seien gleich feinde oder freunde, wurden mich als dan in dieser meiner handlung gnungsamb fur entschuldiget halten, und selbsten erkennen und bekennen muessen das es gar nicht ahn meinem geneigten guten willen, sondern allein ahn den mitteln gemangelt, unnd von mir hierinnen nichts leichtfertig noch ohne grosse erhebliche bedenckenn und ursachen were vorgenommen wordenn, ja, das ich beij den landen, ohne rhum zu melden, das jenig gethan, so ein christ bei dem andern und seinem nechstenn zu thun schuldig, unnd einem meines gleichen ummer | |
[pagina 114]
| |
muglich gewesen. Wan ich aber solchen berichtt bissdahero noch nicht fertigen können auss ursachen das ich hierzue weder leute, zeit oder sonsten gelegenheit haben, noch auch mit meinem kopff, (welcher beij diessen schweren hendeln weniger nicht dan auch mein haab und gueter zum höchsten geschwecht) viel mehr ausrichten unnd vortkommen kan, und ich aber die vorsorg wage, demnach E.G. obgedachten D. Andream so lang auffgehalten, das sie entweder meiner ankunfft, oder zum wenigisten einer andern antwortt erwartenn. Auff das dan E.G. und die Lande meinethalben nicht aufgehalten werden, hab ich ein noturft zu sein erachtet, dieselbe hiermit abermals zuverstendigenn, das ob ich wol die sach mit meinen hern unnd freunden und sonsten vielen guten leuthen hien und hero in mancherleij wege und mitt allem vleis in utramque partem erwogenn, doch beij mir nicht befinden noch ermessen kan, wie ich mich mit einigen fugen, gewissenn und ehren, sonder mein, meiner landt und leuthe, weib und kindt, eusserst gefahr und unwiederbringlichen schaden und verderben, solte oder könte hienunder begebenn und den landen lenger dhienen. Ist derhalben mein gantzs hochvleissige bitt, im fall E.G. den Geldrischenn hiervon noch nichts vermelden lassen, sie wöllen mir zue sondern gnaden nochmalen die verordnung thun das diesse meine gelegenheit ihnen und andern, denen es zuwissen vonnöthen nhumehr möge angezeigt, und darneben auch meine entschuldigung, das ich derenthalben nicht selbsten ahn sie geschrieben, gethan werde, dan dieweil mir unbewust, wie und wan E.G. vermeinen, das solchs am besten geschehen möge, (derentwegen ich sie dan auch hiebevor ahn E.G. gewiesen) zu dem auch ohne das itzo alhie keinen Niederlendischen secretarium, noch sonsten wie obgemelt zu schreiben gelegenheit habe, so wolt ich verhoffen, im fall E.G. die muhe auff sich nehmen, und mir den gefallen, als gebeten, erzeigen wolten. Es solte meine noturft zusambt der auffkhundung meines diensts mit desto mehrerm gelimpff und ansehenn den landen vorzubringen sein. Abermals dienstlich bittendt das E.G. meinem, zue deroselben habendem vertrawen nach mir hierin gnedig beirhätig und befurderlich wöllen erscheinenn, unnd nicht allein fur sich selbsten das vertrawen in mich setzen, sondern auch die lande dahien so viel muglich berichten helffen das sie ahn meiner gutenn affection unnd geneigter dinstwilligkeit gegen E.G. und sie nachmals weniger nicht dan auch hiebevor keinen zweifel haben wöllen. Das bin umb E.G. ich hinwieder meinem vermögen nach zuverdhienen alzeit bereit und willig, dieselbe hiermit in schutss des Almechtigen bevelendt - - -
[Postscriptum:] Neben denen von E.G. angezogenen ursachenn finden sich sonsten noch viele erhebliche motiven, derentwegen mein abzug auss den Niederlandenn, sonderlich zue diessen zeiten in mancherley wege gantz bedencklich ist oder zum wenigisten von nöthen were, das ich noch ein reijse hienunder gethan und selbsten meinen abschiedt genommen hette. Unnd weiss ich, Genediger herr, mich dessen wol zubescheidenn, das keiner ihme selbsten allein gehorn sonder ein ider seinem nechsten zudhienen unnd | |
[pagina 115]
| |
das gemein bestes zusuchen schuldig ist unnd das man insonderheit sich der Niederlande, als glaubens genossen, benachbarten unndt mittglieder des Reichs, unnd ahn deren conservation der gantzen Christenheit zum höchsten gelegenn und derhalbenn ihre sach billich fur ein gemein werck zu achten, ahn zunehmenn. Sönderlich aber das ein solches mir fur andern gebueren unnd vonnöthen sein wölle, nicht allein von wegen meines obliegenden ampts unnd geleisten eijdts, sondern auch in ansehung unsers eigenen interesse unnd ahnwartung halben, auch das unsere vorfahren von undencklichenn jahren hero löblich darbei herkommen, unnd deren viel, wie auch meine drei brueder seliger ir leben in dero dienst gelassen, und ich neben E.G. so viel grosse sorg, muhe, arbeitt unchosten und gefahr darbey ausgestanden unnd im werck gespuret haben, welcher gestalt Gott der Almechtig unsere arbeit so reichlich gesegent hat. Zu dem kan ich auch leichtlich erachten, ob schon den Landen ich keine sonderliche nutzliche dienst zuthun vermag, das doch mein abzug darinnen mehr unrichtigkeit dan vortheils geberen, E.G. allerhandt verweiss und argwohn erregten, unnd uber mich vielfaltige clagten unnd nachredenn verursachenn und darneben meinen kindern und mir wenig befurderung und vorschub bringen werde, in betrachtung das gleichwol wir nirgents anderst wo billichere erstattung zugewartten, dan von wegen das wir den Niederlanden gedhienet, unnd die wahre Religion eingefuret, oder unsere zuflucht und ruckenn in nöthen und vorstehenden wiederwertigkeiten (deren wir viel gewertig sein mussen) zusuchen und zunehmen. Will alhie geschweigenn das der abzugk mir sönderlich zue diesser zeit desto weniger zurathen, dieweill nicht allem die sachenn nhumehr in den Niederlanden so fern kommen, das wo sie nhur selbsten wöllenn unnd geburliche ordnung stellen, sie sich leichtlich auss iren obliegendenn beschwerungen können wicklen sondern auch ihnen sonsten solche grosse gelegenheiten dissmals vorstehen, das ich sambt den meinen desto mehr guten befurderung und eher zwifacher dan einfeltiger recompens und erstattung zugewartten. Hergegen aber wan ich wieder bedencke das neben diesser zweiter vocation und dienst des nechsten ich furnemlich unnd am allermeistenn auff meinen ersten beruff darinnen ich von Gott den Hern immediate gesetzt, erschaffenn unnd geboren bin, unnd also auff mein eigen Vatterlandt, Obrikeit, Eltern unnd von Gott vorgestelte unnd bevolene land unnd leuthe, weib, kindt, gesinde, verwandtenn, angehörige und andere, denen ich vermöge Gottes worts, der natur ambts oder sonsten billicher auffgerichter contracten, brieff und siegel, gethaner geluebdt, eijdt unnd zusage verpflichtet bin, zusehen, unnd also andern zudhienen unnd zuhelffen schuldig bin, das ich meiner haussgenossen unnd derjenigen die mir Gott und die natur so ernstlich bevolenn, unnd welche ich andern billich vorziehen soll, nicht vergessen noch mit derselben schaden und verderben, andern also vorstehen wölle, das sie ruhe und wir truebsal haben, sondern vielmehr das es gleich seije unnd unser uberflus irem mangel dhiene, und ein ider nach dem mass seiner guetter und vermögens, und nachdem seine handt von Gott ein solches zuthun hat, | |
[pagina 116]
| |
gebe, und er also ein herr uber seine brunlein, die er heraus auff die gassen fleissen lassen soll, bleibe dieselbe allem behalte, unnd kein frembder mit ihme. Item das auch die christliche bruderliche liebe von niemandts erfordert, das er ohne mittel sich unmuglicher dinge und mehr dan er ertragen und leisten kan, understehen, und ich mit den seinen, ohne noth und sonderlich da er allein den sachen nicht helffen kan, ungeachtet aller warnung, vermahnung unnd trewer freunde raths in eusserste gefahr stecken und also Gott den hern muthwillig versuchen solle. Unnd es dan ahn dem, das ich nicht allein den landen nhun in das funftzehendt jahr, so wol von anfangk der troublen unnd weniger nicht zue denen zeiten, das es am ergsten unnd gefehrlichsten gestanden als auch wan die sachenn sich wiederumb wol angelassen und die jenige so am wenigisten darbeij gethan, sich am meisten eingedrungen und vorgezogen worden, gedhienet, unnd nicht allein daruber alle meine sachen zuruck gestelt, grosse sorg, unchosten, und gefahr auff mich geladen, mich in vielfeltige ungnadt, ungunst, unwillen unnd verachtung gesteckt, und alles was in meinem vermögen gewesen ihnen dermassen vorgestreckt, das da ich die meine, so mir von Gott dem hern bevolen der gebuer schutzen, schirmen, mein eydt und pflichten, trawen und glauben gemeess handlen und derselben gnung thun soll, ich in der welt kein mittel noch gelegenheit mehr hette oder wuste, darvon ich den landen ferner dhienen könne, sondern das ich auch biss daher die gantze zeit uber im geringsten nicht gespuret noch befunden, das man sich in meinen oder der meinen nöthen gegen uns wiederumb ebenmessiger gestalt mitleidlich erzeigt oder einig recompens und ergetzlicheit jemals angebotten. Oder ich auch meinen zugesagten und gantz sewerlich verdienten underhalt, jemals zue rechter zeit und der gestalt bekommen können, das ich mich uber die hiebevor gemachte schulden und vielfaltige erliettene schäden, welche sich dan weit uber die sechs mahl hundert tausent gulden erstreckenn, nicht noch in ferner beschwerung strecken dörffen. Ja das ich mit all meiner trewen wolmeinung und unangesehen was man sie danieden vermahnet, gewarnet, geflehet und gebettenn und derenthalben gethan und gelietten doch keinen danck noch gehör oder volge erlangen können, sondern vielmehr mit grosser bekummernus unnd beschwerung ansehen unnd vernehmen muessen, das sie sich selbsten in all ungluck, gefahr unnd verderbenn durch ihre halstarrickeit muthwillig gesteckt unnd hernachmals E.G. mir und andern so er gern gut mit ihnen gesehen, solchs alles zumessen und in die schuhen schuetten wöllen. Derwegen ich dan, da ich den sachen lenger also zusehen wöllen, gewertig sein muessen, das man mir kunnftig beiderseits verderbenn unnd so wol der Niederlande als auch der meinen zugeschrieben hette. So hat mir gewissens und ehren halben weniger nicht geburen wöllen, dan hierauff in zeiten nachdenckens zuhaben, und dahin zutrachten damit hierinnen ein geburliche mass gehalten und mit solcher discretion gehandlet werde auff das den sachen weder zuviel oder zuwenig geschehe, welches mich dan auch verursacht, das ich so wol beij den Geldrischen, als auch E.G. und den Unijrte mit | |
[pagina 117]
| |
anziehung meiner grosse ungelegenheit und unvermögens oftermals angehalten, und nicht allein auff meinen abschiedt und gentzlichen abzug gedrungenn, sondern auch darneben zum vleissigesten gebeten habe im fall derselbig je so balt nicht mit fugen geschehen könte, das ich als dan zum wenigisten eine reise naher hauss thun, und in meinen vielfaltig obliegenden sachen, welche sich sehr geheufft und in merckliche grosse unrichtigkeit gerathen, etwas versehung thun möge - - - |
|