Nederlandse historische bronnen 4
(1984)–Anoniem Nederlandse historische bronnen– Auteursrechtelijk beschermd3 Jan van Nassau aan Willem van Oranje Nijmegen, 11 juni 1578Ga naar voetnoot3*Durchleuchttiger hochgeborner Furst, E.G. seien meines gantzs gutwilliger geflieszene dienst allzeit zuvor. Gnediger herr, E.G. mag ich dienstlich nicht verhalten, welcher gestalt ich bey den stetten dieses furstenthumbs Geldern und Graveschafft Zutffen hien und wieder, so offt ich gelegenheit haben können, so vielfaltige erinnerungen ihre stette zu fortificiren gethan, das ihrer eins theils hierzue, unangesehen ob sie es schon hiebevor etwas weitt geworffen, nicht allein zu verstehen und ihnen gefallen zu lassen beginnen, sondern auch insonderheit die van Tiel unnd Venlo derenthalben ohne underlasz bey mir anhalten und mich bitten, ihnen einen bawverstendigenn zuzuweisenn, damit sie desto furderlicher hiermit anfangen mögen, wie ich mich dan auch beduncken lasze, da denen von Niemegen von ihrem baw wie derselbig zu machen und mit we- | |
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nigsten kostenn anzustellen, genugsamer berichtt gescheht, das sie nhumehr eher als zuvor daerzu lauten sollen. Ist derhalben mein gantzs dienstliche bitt, E.G. wölle mir nicht allein verholffen sein, das aufs ehist etliche bawverstendige unnd insonderheit der Van RieswickGa naar voetnoot15 hieher kommen möcht, sondern mir auch hierauff E.G. bedencken und gutachtten zu schreiben. Weil aber, gnediger Herr, die van Tiel ihres groszen armuths und unvermögens sich beclagen und bitten, dasz man ihnen mit etwas zur hulff und stewer kommen und under anderen vergönnen woltt auff des Königs zoll ein summ gelts, welche sie zue demjenigen zu gebrauchen, so man nothwendig einkauffen musze, auffzunehmen, so bitt ich abermals E.G. wölle ihnen mit dieszen oder anderen soviel muglich auch beyrhetig und verholffen sein. Das werden umb E.G. sie wormit sie können gern und willig verthienen und thue dieselbe hiermit in schutzs des Almechtigen und E.G. mich dienstlich emfhelen - - - |
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