Nederlandse historische bronnen 1
(1979)–Anoniem Nederlandse historische bronnen– Auteursrechtelijk beschermd
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Sonderteil
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mung zu einer beschleunigten Überführung der Juden in Lager. In Ausnutzung der noch vorhandenen Transportlage und wegen der später vermutlich noch steigenden psychologischen und technischen Schwierigkeiten einer Radikallösung wurde 1942 die planmässige Abschiebung der Juden im Rahmen der zentralen-Europa-Lösung in Angriff genommen und vollzieht sich seitdem laufend nach den vom Reich bestimmten Plätzen. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
II. Zurückdrängung aus den Lebensgebieten:Die Abschiebung war dadurch vorbereitet worden, dass durch verschiedene gesetzliche Massnahmen die Juden bis Mitte 1942 nicht nur aus dem politischen und kulturellen, sondern auch dem öffentlichen und wirtschaftlichen Leben entscheidend beseitigt waren. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
a) Erfassung und Kennzeichnung:Bereits 1941 war nach dem rassischen Judenbegriff des Reichsbürgergesetzes (1)Ga naar voetnoote eine Erfassung der Juden und jüdischen Mischlinge durchgeführt worden (2). Aufgrund der allgemeinen Judenanmeldung waren die Personalien in eine Zentralkartei beim Bevölkerungsregister eingetragen und die Kennkarten der Juden mit ‘J’ gestempelt worden. Um die Juden der Öffentlichkeit als Juden zu zeigen und ihr Gesamtverhalten zu überwachen, wurde im abgelaufenen Jahr das öffentliche Tragen des Davidsternes auferlegt (3). | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
b) Biologische Trennung:Um weitere Mischverbindungen und Mischlingszeugungen zu verhindern, wurde den Juden durch Verwaltungsanordnung im Sinne des deutschen Blutschutzgesetzes die Eheschliessung und der aussereheliche Verkehr mit Nichtjuden verboten (ergänzt durch entsprechenende Weisung an die Standesämter) (4). Das Halten arischer Hausangestellter war schon vorher verboten worden (5). | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
c) Reinigung des politischen, beruflichen und pädagogischen Lebens:Nachdem in der ersten Besatzungszeit die jüdischen Beamten, Angestellten und Arbeiter des öffentlichen Dienstes, sowie Universitäts- | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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professoren entlassen, Rechtspfleger und Heiltätige auf jüdische Kunden beschränkt waren (6), wurden die Juden im vergangenen Jahr aus einer Anzahl weiterer Berufssparten ganz ausgeschlossen oder auf Bedienung von Juden beschränkt (7). Den noch zugelassenen (8) jüdischen und halbjüdischen Studenten wurde der weitere Hochschulbesuch verwehrt, ebenso die Mittel- und Volksschulen für Juden gesperrt (9). | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
d) Entfernung aus dem Kulturleben und Beschränkungen der Bewegungsfreiheit:Bereits 1941 waren die Juden von arischen Vereinen und Stiftungen (10), sowie von journalistischer (11) und künstlerischer (12) Betätigung ausgeschlossen, die Rundfunkgeräte eingezogen (13), die Darbietung jüdischer Erzeugnisse im allgemeinen Kulturleben unterbunden, der Ausschluss vom Besuch der Theater, Lichtspielhäuser, Konzerte, Büchereien, Museen, Forschungsanstalten, Sportplätze, Schwimmbäder, Erholungsanlagen, Gaststätten, Hotels, Märkte, Börsen und Versteigerungen durchgeführt, die Benutzung von Schlaf- und Speisewagen verboten, sowie Reisen und Wohnungswechsel genehmigungspflichtig gemacht worden (14). Auch war das Schächtverbot (15) und die Sonntagsruhe anstelle der Sabbatfeier eingeführt worden (16). 1942 wurden den Juden das Betreten nichtjüdischer Friseurläden verboten, für den Einkauf bestimmte Tageszeiten festgesetzt, der Ausschluss von Nah- und Fernverkehrsmitteln und vom Fernsprechverkehr verfügt, ein nächtliches Ausgehverbot erlassen, sowie das Betreten fremder Wohnungen untersagt (17). | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
e) Lenkung der Judenschaft:Zusammenkünfte der Juden (ausser für Unterricht und Gottesdienst) wurden genehmigungspflichtig gemacht (18). Nach Auflösung aller für jüdisch erklärten Organisationen (18) wurde aus den einflussreichsten Juden ein verantwortlicher Judenrat in Amsterdam, sowie Provinzial-Judenräte geschaffen, ohne allerdings einen Judenverband mit Körperschaftsrechten zuzulassen. Damit waren nicht nur Fürsorge und Schulung den Juden selbst überlassen, sondern es konnte vor allem mit Hilfe dieser Befehlsübermittlungsstellen (und mittels Weisungen im zensierten Jüdischen Wochenblatt) die Evakuierung gelenkt werden. Die ursprüngliche Zahl von ca. 46.000 Freistellungen wurde bis Jahresende schrittweise verkleinert. Dabei wurden verschiedene Gruppen in Grossaktionen schlagartig erfasst und in das Lager übernommen, z.B. 600 katholische Juden, 13.000 Juden aus den im | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Twee feesten in het kamp Westerbork: boven van de bedrijvers van de Endlösung in Nederland, onder van hun slachtoffers
Rijksinstituut voor Oorlogsdocumentatie
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Lande verstreuten Arbeitslagern samt Angehörigen, 600 ausländische Juden (aus den von Deutschland besetzten Ländern, Ungarn, und Rumänien, bei gleichzeitiger Internierung der Angehörigen britischer und amerikanischer Feindstaaten). Schrittweise durch Arier ersetzt werden die zur Vermeidung kriegswirtschaftlicher Erschütterungen zunächst im arischen Betrieben belassenen Juden (Rüstungsfacharbeiter, Lumpen- und Altmetallsortierer, Arbeiter in der Diamantenindustrie, Konfektion, Pelzverarbeitung und im Bergbau). Die Zahl der Angehörigen des Jüdischen Rates wurde den örtlichen Bedürfnissen angepasst. Bei Jahresende waren noch zurückgestellt:
Die ehemals forcierte Einzelauswanderung (nach Spanien, Portugal, Schweiz) wurde nur noch ausnahmsweise bei wenigen älteren Juden nacht Feststellung ernes positiven Reichsinteresses und nach vermögensrechtlicher Unbedenklichkeitsprüfung zugelassen. In Einzelfällen fand auf Wunsch von Polizeibehörden im Reich eine Rücküberstellung emigrierter Juden oder Mischlinge in das Reich statt. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
III. Konzentration und Aussiedlung:Ausser den Judenvierteln der Stadt Amsterdam bestand bereits vor dem Einmarsch ein Judenlager in Westerbork, das von Juden und Niederländern zur Umschulung jüdischer Emigranten aus Deutschland eingerichtet word en war. Für den vorläufigen produktiven Einsatz arbeitsloser Juden innerhalb der Niederlande wurde zu Beginn des Berichtsjahres eine Reihe von Arbeitslagern, vor allem im Torfgebiet errichtet. Ausserdem war bis Mitte des Jahres ein Teil der Ju- | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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den aus verschiedenen Städten und Küstengegenden nach Amsterdam umgesiedelt worden, um die Entjudung der Provinzen einzuleiten. Als Mitte des Jahres der Abtransport zum Arbeitseinsatz im Osten möglich wurde, übernahm die Sicherheitspolizei das Lager Westerbork und erweiterte es durch Ausbau des Fassungsvermögens von 1.500 auf 10.000 Mann zu einem grossen Durchgangslager. Seit diesem Zeitpunkt werden planmässig aus allen Teilen der Niederlande Juden unmittelbar dem Lager Westerbork zugeführt. Von dort wurden seit dem 15.7.1942 bis Jahresende in 42 Zügen 38.606 Juden zum Osten weiterbefördert. Ein Unterschied zwischen ehemals reichsdeutschen Juden (ca. 14.000) und niederländischen Juden wurde seit der allgemeinen Konzentration der Juden nicht mehr gemacht, wenngleich die jüdischen Emigranten aus Deutschland durch Reichsgesetz zu Staatenlosen erklärt sind (19), während eine Ausbürgerung der Juden niederländischer Staatsangehörigkeit bisher nicht erfolgt ist. Nur anfangs und vereinzelt geschah die Erfassung mit Such- und Geiselaktionen. Eine schlagartige Räumung ganzer Provinzen war bis jetzt nicht möglich wegen der nichttransportfähigen kranken Juden und der ausserordentlich grossen Zahl von zunächst im Reichsinteresse noch zurückgestellten Juden. Der Abtransport aus Wohnungen und Lagern geschah deshalb mit persönlichen Aufruf unter Beachtung der Rückstellungsvermerke, die aufgrund eingereichter Interventionslisten in die Kennkarten eingetragen wurden. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
IV. Erfassung des jüdischen Vermögens:Um den jüdischen Besitz nicht unkontrolliert abwandern zu lassen, sondern für reichswichtige Zwecke, nicht zuletzt zur Bestreitung der Entjudungskosten, bereitzustellen, wurde versucht, die verschiedenen Arten jüdischer Vermögenswerte schrittweise durch Verfügungsverbote, Anmelde- und Ablieferungsverpflichtungen in deutsche Kontrolle zu bringen. Seit 1941 wurden 21.000 jüdische gewerbliche Unternehmen liquidiert, ein kleiner Teil im Interesse der deutsch/niederländischen Wirtschaftsverflechtung in die Hände geeigneter Deutscher oder Niederländer überführt (20). Jüdische Geschäfte blieben lediglich für die Versorgung der Juden in Amsterdam bestehen. Neben 8800 ha jüdischen Forst- und Landbesitzes wurden 19.500 Grundstücke des übrigen jüdischen Grund- und Hausbesitzes zum Verkauf an Arier erfasst (21). Kapitalvermögen musste abgeliefert, d.h. bei einer be- | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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stimmten Bank Bargeld und Schecks eingezahlt, Effekten eingelegt, Guthaben und Depots umgelegt werden (22). Forderungen und sonstige Rechte waren anzumelden, Schmuck und Kunstgegenstände abzuliefern (23). Die Fahrräder in jüdischem Besitz wurden für den Wehrmachtsbedarf sichergestellt (24), ebenso Pferde und sonstige Land-und Wasserfahrzeuge erfasst (23). Ausserdem erging an die Juden ein sicherheitspolizeiliches Verbot der Möbelveräusserung (25), dabei wurden Inventarisierungskolonnen eingesetzt, um die laut Führererlass befohlene Übergabe des Hausrats evakuierter Juden an das Ost-Ministerium vorzubereiten. Da der Hausrat wegen technischer Schwierigkeiten nicht wie vorgesehen samt und sonders aus den Niederlanden abgeschoben werden konnten, uberdies im Lande selbst ein wachsender Bedarf an Einrichtungsgegenständen vorlag, wurde von Seiten des Ostministeriums ein Teil des Hausrats für die Einrichtung ziviler und militärischer Behörden oder von Bombengeschädigten freigegeben. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
V. Vorgehen bei Strafhandlungen:Die weitgehende Nichtachtung der gegen die Juden erlassenen Bestimmungen führte auf diesem Sektor zu einer Verfolgung von Straftätern in grossem Umfange (einige tausend Verfahren im abgelaufenen Jahr). Als häufigste Vergehen erschienen: Übertretung der Einschränkungen des öffentlichen Auftretens, Reisen ohne Genehmigung, Schwarzhandel und Betreten von Märkten, Nichtanmeldung von Vermögensteilen, verbotswidriges Halten von arischen Hausangestellten, Rassenschande und Verschleierung der jüdischen Rassezugehörigkeit. Seit Beginn der Transporte zum Arbeitseinsatz hat eine ausgedehnte Flucht in die Illegalität eingesetzt. Nachdem seit dem Einmarsch mehrere tausend Juden über die belgische Grenze entwichen sein dürften, wurden durch verstärkte Grenzüberwachung die Übertritte stark eingedämmt. Seitdem bemühen sich die Juden in grosser Zahl unter Ablegen des Sterns und mit falschen Personenausweisen sich im Lande zu verbergen. Weite Kreise arischer Niederländer sind ihnen dabei behilflich. Die Behandlung jüdischer Straftäter und arischer Straftäter im Zusammenhang mit Judenvorgängen wurde im vergangenen Jahr von den deutschen und niederländischen Gerichten fast gänzlich auf die deutsche Sicherheitspolizei übernommen. Den niederländischen Polizeibehörden wurde eine verschärfte Mitarbeit durch Kontrolle und Anzeigen auferlegt. Ursprünglich waren Juden bei schweren Vergehen (Verbüssung | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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von Strafen über drei Monate) nach den reichsdeutschen Konzentrationslagern Mauthausen und Ravensbrück verbracht worden (insgesamt ca. 2500). Seit einiger Zeit werden straffällige Juden grundsätzlich in das Durchgangslager Westerbork zum Weitertransport in ein Konzentrationslager im Osten verbracht. Während 1941 noch grössere Sabotageakte (mit vermutlich jüdischer Beteiligung) durch Abschub von mehreren hundert Juden nach Mauthausen beantwortet wurden, ist 1942 von einer Verwendung der Juden als Geiseln abgesehen worden, um sie nicht verstärkt in die Illegalität zu treiben. Gegen Arier im Zusammenhang mit Judenvergehen wurde kurzfristige Haft oder Einweisung in ein niederländisches Konzentrationslager angeordnet, in einigen Fällen nach Einziehung des Vermögens (und Veröffentlichung in der Presse). | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
VI. Widerstände gegen die Entjudungsmassnahmen:Die Juden versuchen durch eine Flut von Eingaben, über alle möglichen Mittelsmänner, durch verschiedenartigste Ausflüchte, vorgetäuschte Krankheiten, Versteckthalten und Landesflucht sich, ihre Angehörigen und ihr Vermögen der Erfassung zu entziehen, um sich bis zum erhofften Sieg der Alliierten durchzuschlagen. Durch unsinnige Gerüchtebildung versucht die Judenschaft die deutschen Massnahmen zu stören. Die Judenrestitution durch die Alliierten in Nordafrika hat ihr neuen Auftrieb gegeben. Verbindungen der Juden mit organisierten Gegnerkreisen der Niederländer wurden festgestellt. Als leitende Mitglieder von Widerstandsorganisationen und kommunistischen Sabotageorganisationen wurden mehrfach Juden aufgedeckt. Die C.P.N. rief vor den ersten Abtransporten zum Streik und gewaltsamen Eintreten für die Juden auf. Durch Kreise der Organisation ‘Vrij Nederland’ wurden planmässig Ausweise gefälscht, Juden verborgen und Gegenstände aus Judenwohnungen herausgeholt. Mehr jedoch als durch den an sich verständlichen Widerstand der Juden werden die - im Gegensatz zu anderen Ländern ganz allein von der deutschen Besatzungsmacht getragenen - Judenmassnahmen durch die allgemein verständnislose und judenfreundliche Haltung der Durchschnittsniederländer erschwert. Bestärkt wird diese Haltung durch Fürsprache der Kirche, vor allem der evangelischen Kirche. Diese Haltung äussert sich in aktiver Judenbegünstigung, nicht nur durch Protestschreiben an deutsche Behörden, Interventionen in mancherlei Form (besonders für wohlhabende Juden), | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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öffentliche Sympathiekundgebungen anlässlich von Judenmassnahmen, sondern vor allem durch Beteiligung am Judenschmuggel und an der Verschiebung jüdischer Vermögenswerte. So besteht ein ausgedehnter Handel mit gefälschten Kennkarten und illegalen Freistellungsbescheinigungen. Juden werden versteckt gehalten oder über die Grenze gebracht, jüdische Kinder und Findelkinder in arische Familien aufgenommen. Die Hilfeleistung geschieht nicht nur aus Judenfreundlichkeit, sondern auch wegen des leichten Gewinnes, da die Juden ihre verschobenen Werte als Gegenleistung anbieten. So konnte auch nur ein Teil des ehemals jüdischen Gesamtvermögens erfasst werden, da frühzeitig wertvollste Stücke (z.B. Schmuck, Teppiche, Gemälde) an Niederländer verschoben, ausserdem verlassene Judenwohnungen geplündert wurden. Die Niederländer nahmen mit der Ergreifung jüdischer Vermögenswerte kein grosses Risiko auf sich, insoferne sie mit einer Nichtrückkehr der Juden rechnen konnten. Andererseits wurde - trotz allgemeiner Flucht in die Sachwerte - beobachtet, dass die Niederländer eine offizielle Übernahme arisierter jüdischer Werte (als Käufer oder Vermittler) weitgehend ablehnten, um nicht im Falle eines Sieges der Achsengegner diese Erwerbungen entschädigungslos wieder herausgeben zu müssen. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
VII. Stand der Entjudung am Jahresende 1942:Trotz aller Schwierigkeiten wurde die begonnene Entjudung ohne Unterbrechung und im grossen Ganzen reibungslos weitergeführt. Von den ursprünglich 140.000 Volljuden hatten durch Abschub und Abwanderung bis Ende 1942 etwa 50.000 das Land verlassen. Weitere Tausende sind in den Lagern der Sicherheitspolizei konzentriert. Die für die ersten Monate des Jahres 1943 vorgesehene Abholung der kranken Juden (ca. 8000, dazu Pfleger und Angehörige) aus Wohnungen und Krankenhäusern ist vorbereitet. Der überwiegende Teil des Restes ist im Rückstellungsverfahren erfasst und lebt unter eingeschränkten Bedingungen im wesentlichen getrennt von den Ariern. Die Rückstellungsgruppen sollen weiter abgebaut oder im Lager Vught, bezw. in Baarneveld konzentriert werden, der Rest ausländischer Juden soll in Kürze nach den Heimatländern abreisen. Die Provinzen der Niederlande, ausgenommen Nord- und Südholland, sind bereits jetzt weitestgehend frei von Juden. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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VIII. Verzeichnis der erlassenen Bestimmungen:
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