Vlamische Chronik
Ein bedeutungsvolles Ereignis beschäftigt augenblicklich das bürge liche Gericht zu Brüssel und erregt die lebhafteste ‘Belangstellung’ des Vlamentums. Unser tapferer Mitkämpfer Maurits Josson ist vor Gericht verklagt worden durch die Nachkommen eines gewissen Niellon, der als General während der Revolution von 1830 eine traurige Berühmtheit erworben, was Josson in einer Flugschrift gebührend beleuchtet hatte. Der Vertheidiger des Verklagten, unser geschätzter Mitarbeiter Mr. Thelen wurde beauftragt seine Gründe und Conclusionen auf Niederländisch vorzutragen. Daher grosser Lärm der gegnerischen Rechtsanwälte deren einer in flammender Entrüstung ausrief: Conclusionen welche in einer für ihn unverständlichen Sprache vorgebracht würden, beständen für ihn nicht’ und beantragte Au schluss der vlamischen Sprache. Dies war nur Maulheldentum! Der betr. Herr vergass nur eins, dass er allein durch seine Unfähigkeit im Unrecht sei, da der freie Gebrauch der vlamischen Sprache durch die Verfassung gewährt wird. Der Gerichtshof wies den dünkelhaften Antrag ab und den Vertheidigern wurde das Recht zugestanden sich des Niederländischen zu bedienen. In einem Brüsseler Blatt sprach der zurückgewiesene Advokat die Meinung aus, er hätte erwartet die Kollegen würden aus Höflichkeit französisch reden. Die Vlamen gehen aber nicht mehr auf den Leimen, sie sind vielmehr der Meinung Goethes jetzt: ‘ein höfliches Recht sei ein Unsinn’. Unsere herzlicheten Glückwünsche unsern zwei Freunden zu diesem bedeutsamen Erfolg.
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Aus Ofen-Pest kommt die Nachricht dass der bekannte Opernsänger, Orelio, dort als Hans Sachs aufgetreten ist und auf Niederländisch gesungen hat; er soll einen schönen Erfolg erzielt haben. Vorigen Winter ertönte das Niederländische auf der ersten französischen Bühne der Welt, nl. in der Comédie Française, wo Bouwmeester die Pariser hinriss mit seinem ‘Kaufmann von