XIX.
Mein freundtwilligen Gruss zuvor, besonders lieber Herr vundt freundt.
Es hat der wolgeboren, mein freundlicher lieber sohn, Graf Jehan, gegen mir zum höchsten gerümbt den sondern favor, welchen der herr S.B. bis dahero jederzeit bewiesen, dannenhero dieselben auch zum herrn eine sonderliche zuneigung und affection tragen. Undt weil ich hoffe, wohlgeb. mein sohn sich gegen den herrn.... vnndt also verhalten werde, dass derselbig in der guten affection zu continuiren ursach haben möge; also hab ich nicht umbgehen mögen, meinen dannenhero zu ihm habenden sondern vertrauwen noch günstig zu ersuchen, er mir den gefallen erweisen und die gute beförderung erzeigen wolle, dass wohlgeb. mein sohn zu S.B. behoef uff die obligation, welche ich deroselben zugestelt, die summe von zwei tausent carolus gulden gutwillig vorgeschossen werden möchten. Bin ich ehrpütig dem herrn dieselbe uf masz vndt ziel, wie in der obligation, welche S.B. den Herrn uf den willfarigen fall zustellen werden, mit sonderem danck zu entrichten und wieder zu erstatten.
Hierahn erzeigt mir der Herr, zu sonderen danck, angenehm gefallen etc. Datum Siegen den 29 July 1617.
Des Herrn guter freindt,
Johan Graff zu Nassau.
Opschr.: Dem edelen vnnd ehrnvesten Aegidio v. Ledenburg, meinem gunstigen herrn und freunndt.