über. Diese veränderte Fassung stammt nicht aus Rom: “Scriniare sind die, die wir Tabellionen nennen”. Jene Bezeichnung ist römisch, diese wird vorzugsweise in Ravenna und der Romagna gebraucht; man darf also die Richterliste des Bonitho wohl als Werk der römischen Rechtsschule auffassen, die sich gerade unter Wibert besonders mit römischen Dingen befasste’.
Im Gegensatz zu meiner Untersuchung bezeichnet Schneider die Liste des Bonitho als die jüngere Fassung; eine genaue Beurteilung dieser Meinung vermag ich in diesem Zusammenhang nicht zu geben. Wesentlich für meinen Gegenstand ist, dass auch an dieser Stelle die Liste aus der Graphia in die Zeit Ottos III. gesetzt wird.
Die Graphia Aureae Urbis Romae. (Schneider l.c., S. 172 ff.). ‘Die Graphia, wie sie uns in einer Handschrift aus dem Ende des dreizehnten Jahrhunderts in der Laurentiana vorliegt, zerfällt in drei Teile: jene kurze Notiz über die Gründung Roms, die Mirabilien mit kleinen Zusätzen bis 1154 und ein langes Schlusskapitel über den Kaiserhof, das Schramm als “Libellus de caeremoniis Romani imperatoris” bezeichnet. Diese Kompilation ist also erst nach 1154 entstanden; wir haben es hier mit dem Kern zu tun, dem Werke eines Anonymus etwa um 1045. Die Stimmung ist die des Romgedankens in der Richtung der Kaiseridee, nicht des Papstideals.
Der Kern ist nämlich der Libellus, dessen Tendenz und Inhalt die Sammlung der kaiserlichen Rechte und Abzeichen ist. Nicht ein Bericht über die tatsächlichen Verhältnisse liegt vor, sondern eine diese verschiebende Konstruktion, die in die politischen Ideale und Ziele gewisser stadtrömischer Kreise - der Vertreter der Kaiseridee - einführt wie keine zweite Quelle... Die Disposition schliesst an die Schenkung Konstantins an; die aus dieser bekannten, dem Papst zugesprochenen Rechte und Embleme werden gewissermassen wieder für den Kaiser in Anspruch genommen... Hauptquelle der Zutaten in einem bisher noch nicht erkannten Umfang ist Isidor; dazu kommen Servius, Vegetius, die Chronik des Hieronymus und indirekt Livius, vielleicht in der Gestalt der römischen Geschichte des Paulus Diaconus. Ferner Erinnerungen aus Byzanz, auch wohl Aufzeichnungen von dort. So ist die Quelle des Kapitels über die Eunuchen unbekannt. Die drei Schlussformeln über die Ernennung zum Patricius, Richter und römischen Bürger gehören ebenfalls