Nederlandse historische bronnen 4
(1984)–Anoniem Nederlandse historische bronnen– Auteursrechtelijk beschermd
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134 Jan van Nassau aan Willem van Oranje Dillenburg, 19 juni 1584Ga naar voetnoot134*Gnediger herr, es hat mich zeiger dieses, meines auch gnediger hern hertzog Reinhardts hoffjuncker Hans Stoientin von Gisebigs berichtet welcher massen er verschiener jahren den Niderlanden und dem obristen Johan von Bucken mit 18 pferden, und volgents under meinem vettern grave Philipssen von Hohenlohe etc. mit 12 pferden fast in die vier jahr lang neulich gedhienet, dardurch er dan nicht allein fast aller seiner pferde verlustig, sondern auch hernaher vom drosten zu Lingen ein halb jahr gefengklich verhalten worden, da er sich auch endlich mit schwerer ranzen erledigen muessen, mit underthaniger bitt, weil ihme von wegen solches seines diensts noch eine ahnsehentliche sum vermöge ine zugestelte restzettel bei gedachter Niederlanden aussteht, das derhalben ahn E.G. ich ihne vorbittlich verschrieben wolte, damit durch derselbenn gnediger befurderung er bei den stadenn desto eher zu solcher hinderstendlicher bezahlung gerathen möge. Wiewohl nhun E.L. ich mit solch und dergleich verdriessliche sachen und hendeln ungern bemuhe, so hab ich doch obgemelten vom adel diss sein begeren fueglich nicht abschlagen können. Und gelangt demnach ahn E.G. mein gantzs dinstlich bitt, sie wöllen ine in ansehung und erwegung oberzelter ursach und erlittenen schweren schaden, so viel sich woll thun last bei den hern staden gnedig verholffen und befurderlich sein, damit ine der ahngeregte hinderstand, wo nicht allerdings, doch dermassen vergnugt werden, damit er inne wenigsten seines ausgestandenen schadens und mit schweren kosten ufgebrachtet ranzon in etwas ergetzlikeit erlangt, und also hierdurch sich diesser meiner wohlbeminden vorschrift, wie auch E.G. gnediger verhofter befurderung sich zu bedancken ursach haben möge. In massen dan nicht zweiffel E.G. werde auch ohne meine erinnerung sich gegen diejheniger, welche mit darsetzung leibs und guts den Niederlanden also treulich gedhienet, in allen genaden zuerzeigen wissenn. Solchs wirdt mehrernenter vom adel, beneben deme, das es ahn sich selbst recht, rhumlich, und billich, ohn zweifel die wege seines lebens, besten vermögens zuverdhienen sich bevleissigen, und ich bins gleich gestalt umb E.G. der gebuer dinstlich zu verschulden alzeit bereit und gutwillig - - - |
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