Nederlandse historische bronnen 4
(1984)–Anoniem Nederlandse historische bronnen– Auteursrechtelijk beschermd115 Jan van Nassau aan Willem van Oranje Dillenburg, 8 maart 1581Ga naar voetnoot115*Durchleuchtiger hochgeborner furst, E.L. seien mein etc. Genediger herr, E.G. schreiben sambt derselben instruction und was sie sonst D. AndreaGa naar voetnoot139 mir anzuzeigen bevolhen, hab ich entfangen, der lengde nach gnugsamb eingenommen und verstanden. Und wiewol ich darauss nichts besonders zu antworten noch zuschreiben weiss, so mag E.G. ich doch dieses nicht verhalten ob wol ich die von E.G. angezogene motiven gantz erheblich und nach vleissige erwegung derselber und anderer umbstende sonsten noch viel ursachen befinde darumb wol nutz und nötig were, das ich zum wenigsten noch ein zeitlangk meinen dienst danieden continuirt, oder aber meinen abschiedt selbsten in der persohn von den landen genommen hette. Das es doch mit mir also geschaffen, das menschlich darvon zu judicieren mir nicht muglich, das ich mich diesse zeit mit gewissen und ehren sonder mein und der meinen eusserste gefahr und verderben von den meinen solte hienunder gegeben, und den landen der gestalt wie bissher und sie sich noch gegen mich erzeigt, langer dhienen können, und das ich derwegen nottrenglich verursacht worden, damit meinenthalb niemandts aufgehalten, auch dieweil die Geldrische meine entliche resolution fur dem itzvorstehenden landtag begert, inen den Geldrischen, wie auch den Unijrten, meinen dienst aufzukhunden, und das gubernament wieder zu ubergeben dieweil dan Genediger herr, kein streit, disputation oder zweifel vom söllen oder wöllen, sondern allem können oder vermögen ist, ich auch bissher niemandts gehört oder vernommen, der meiner gelegenheit recht berichtet, und mir mittel und wege, wie ich das jenig, darzu ich von E.G. und vielen anderen gutherzigen leuthen so erstlich erinnert und vermahnet werden, solte thun, zuwegen bringen und ins werck stellen können oder mögen. | |
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E.G. und ein ider verstendiger leichtlich erachten kan, das sonder mittel nichts zuthun, niemandts von der luft leben, noch die leuthe mit guten wortten vertröstung und kunftiger hofnung bezalen und befriedigen kan. So hoff ich, demnach ich gethan, was ich gekönt, den landen so lang gedhienet als ich vermocht, und mein eusserst bei inen uffgezeigt, und ich bisshero sie noch nicht, wie sie dan mich jederzeit so wol in iren selbst eigenen als auch in meinen nöthen und sachen verlassen. E.G. und niemandts ehrliebendts werden mich diessers meines fürnemens, darzu mich die unvermeidliche notturft zerringt, in ungut nicht verdenken noch mir über mein vermögen ferner etwas zumuthen sondern vielmehr in dem fur entschuldiget halten und beij anderen entschuldigen helffen. Wolte E.G. deren ich nach vermögen zu dhienen schuldig, bereit und alzeit willig bin, dinstlicher wolmeinung nicht verhalten und dieselbe sambt den iren und den gantzen landen den almechtigen mit wunschung aller gluckseliger wolfart und mich derselben gantz dinstlich bevelhen - - -
Post date. Genediger herr, Es wirdt mir hieraussen, wo ich hin reijse vleissig auf den dinst gewartet, und seint etliche anschlege so auff Siegen als auch diss hauss fur der handt gewesen und ist itzo wieder ein anschlag auf der bahn, und solch entreprinse dermassen angestelt das ich selbsten nunmehr besser angeben können, und daraus abzunemen, das denen so diss werck treiben die gelegenheit dieses hauses allerdings bekantt sein musse, die steigleitern welche von seijl und leder gemacht seint zum theil albereit in thonnen eingepackt und uf wegen, und von meinen eigenen underthanen darbeij, so darzu helffen. Wiewol auch genediger herr, ich nicht zweiffel, E.G. und die Niederlanden werden ohn meine erinnerung darauff bedacht sein, das das furstenthumb Geldern und die grafschaft Zutfen mit einem dhienlichen stathalter möge versehen werden, so hab ich doch nicht underlassen mögen E.G. zu gemueth zufuren ob nicht neben anderen, dero gleichwol meines wissens in den landen weinig zu finden sein werden, auch auff grave Adolffen von NeuenarGa naar voetnoot140 oder den von BenthemGa naar voetnoot141 zugedencken, sintemahl dieselbe den landen gesessen, der religion zugethan, sich mit guten leuthen gefast machen und den landen leichtlicher als andere und mit weniger beschwerung dhienen, die lande auch denselben mehr als sonst anderen vertrawen können. Desgleichen stunde auch zuhoffen, das den landen mit dem hern von Hohensaxen, welcher ob er schon jung, doch also geschaffen ist, das er seine lueck wol vertretten kan, nicht ubel sollen gedhienet sein. Vieleicht möchte auch mit grave Philipsen von Hohenlohe zuhandlen sein, wie wol zuwunschen das er und grave GunterGa naar voetnoot142 unserer Religion etwas mehr verstendiger und zugethan weren. |
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