Nederlandse historische bronnen 4
(1984)–Anoniem Nederlandse historische bronnen– Auteursrechtelijk beschermd47 Willem van Oranje aan Jan van Nassau Antwerpen, 18 maart 1579Ga naar voetnoot47*Unser freundtlich dienst und was wir sonst mehr liebs und guts vermögen zuvor. Wolgeborner freundtlicher lieber bruder. Nachdem sich die hern stendt abermahls resolviert etliche reutter auffs newe ahnzunehmen und alhie in irem dienst zu behalten, und dan der wolgeborner herr Philips, grave zu Hohenloe etc.Ga naar voetnoot100 albereidt sich soviel in ermelter werbung bemuhet, das man verhoffet, sie werden sich wiederumb biss ahn die drei tausent in dienst begeben und wiederumb zuruckziehen, also haben wir nicht underlassen wollen E.L. hiemit freundtlichen | |
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zu bitten, dieweil diese landtschafft allenthalb also verheret, das man hierumb kheine gelegenheit haben mag dieselbige auff einem orth zusammen zu mustern. Sie wollen die gutte versehung thun und ein orth dieser seitten des Reins im hertzogthumb Geldern vor zwo fahnen - sie seien Hohenloische, Schwarzbergesche oder KurzbachescheGa naar voetnoot101 - ernennen lassen, alda sie geaccomodiert mögen werden, biss das die musterung beschehen sei, und uns dessen auffs ehest zu wissen thun, auff das wir nach notturfft weitter darinnen versehen khönnenGa naar voetnoot102. Welchs wir E.L. also hiermit freundtlichen nicht haben verhalten wollen, undt seindt dero freundtlichen dienst und angenhemes bruderliches wolgefallen zu erzeigen genaigt und gudtwillig - - -
[Postscriptum:] Hieneben ist unser freundtliche bith ahn E.L. Sie wollen die gute versehung thun, damit die stette Wachtendonck, Venlo undt Geldren, darab wir E.L. hiebevor vermeldung gethan, befestiget werden undt darneben etliche freibeutter bestallen lassen, welche dem feindt die proviandt, so aus dem lande zu Gulich undt anders zugefurdt wirdt verhindert hetten. |
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